Beratungspflicht als Weg zur Impfpflicht

Man kennt die Beratungspflicht im Zusammenhang mit der Abtreibung. Die abtreibungswillige Schwangere muss eine Beratung nachweisen, will sie den Eingriff legal vornehmen lassen.

Nun soll es also eine Beratungspflicht geben. Hartnäckig Ungeimpfte und Geimpfte, die nicht rechtzeitig beim Boostern waren, sollen sich beraten lassen, bevor sie die Spritze verweigern dürfen.
Ob die Beratungspflicht nur für reife Erwachensen ab 50 gelten soll, also Menschen, die gelernt haben sollten, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, oder ob die Beratungspflicht auch für die 18- bis 49-jährigen gelten soll, darüber wird noch verhandelt. Ob die Betroffenen nach der Beratung auch tatsächlich für den Rest ihres Lebens frei entscheiden dürfen, sich weiterhin nicht impfen zu lassen, ist auch nicht klar. Klar scheint nur zu sein, dass jene Bundestagsabgeordneten, die ihre Hoffnung auf die Beratung setzen, davon ausgehen, dass die Ungeimpften einfach nur zu blöd sind, um die segensreichen Wirkungen der Impfung erkennen zu können. Zudem gehen sie davon aus, dass sich solche tiefsitzende Blödheit durch eine einmalige Beratung heilen ließe.

Gut. Wir wissen inzwischen, dass die Minister und Ministerien der Bundesrepublik reichlich Erfahrung mit externen Beratern gemacht und dafür reichlich Steuergelder ausgegeben haben. Man kann das jedoch meines Erachtens nicht vergleichen, oder den Versuch machen, die dabei gewonnenen Erfahrungen eins zu eins auf die Impfthematik zu übertragen.

  • In den Ministerien bestand Beratungsbedarf, weil die eigene Expertise nicht ausreichte, um Entscheidungen auf Basis fundierter Begründungen zu treffen. Das kann als gesichert gelten, denn sonst wären die vielen Millionen ja nichts anderes gewesen, dass die sinnlose Vergeudung von Steuermitteln. Das aber will den Beratungsbedürftigen, die uns regieren, niemand ernsthaft unterstellen.
  • Der klassische Ungeimpfte hingegen steht nicht zweifelnd bis verzweifelt vor einem Problem, für das er die Lösung nicht zu finden vermag. Er hat seine Entscheidung bereits getroffen. Er hat die seit rund 18 Monaten in Hülle und Fülle auf ihn niederprasselnden „Beratungen“ durch Karl Lauterbach, Jens Spahn, Christian Drosten, Lothar Wieler, Angela Merkel, Olaf Scholz und viele andere vom Einschalten des Morgenmagazins bis zum Ausschalten der Maybritt Illner pausenlos erlebt. Spiegel, Focus, Zeit,Welt, Bild – bis hin zur Apotheken-Rundschau und zum Klein-Hesseloher-Anzeiger, alle stimmten die Bürger ein auf ein glückliches, befreites Leben nach dem kleinen Pieks, der überhaupt nicht wehtut.

Glaubt irgendwer, die Ungeimpften, deren Zahl ebensowenig bekannt ist, wie die Zahl der tatsächlich an Covid-19 Verstorbenen, lebten allesamt als Eremiten in Höhlen und auf Bergesgipfeln, abgeschnitten vom Rest der Welt und hätten so eine Chance gehabt, der massiven Impfpropaganda bisher zu entgehen? Falls ja, dann könnte man sie dort ja be- und in Ruhe lassen.

Glaubt irgendwer, im Zuge einer Pflichtberatung könne der Beratende,

ohne das einfältige offizielle Narrativ von den wirksamen und sicheren Impfstoffen zu verlassen, also nur zu wiederholen was bis zum Erbrechen bereits wiederholt worden ist,

eine Änderung der Entscheidung der Ungeimpften herbeiführen?

Und überhaupt …? Wer soll denn die Beratungen durchführen? Wird man darauf setzen, dass diese Beratungsleistungen von den niedergelassenen Ärzten erbracht werden? Wie will man sicherstellen, dass dabei nicht ebenso schändliche strafbare Handlungen vorgenommen werden, wie bei der Ausstellung von Attesten zur Maskenbefreiung? Wird man die Praxen von Ärzten, deren Beratungsgespräche nicht zu deutlich mehr als 90 Prozent vom finalen Impferfolg gekrönt sind, mit Polizei und Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung auf den Kopf stellen, um den Beweis für vorsätzliche Falschberatung zu finden?

Wird man den Ärzten einen vorgefertigten Beratungsleitfaden an die Hand geben, den sie pflichtgemäß mit Videodokumentation abzuarbeiten haben? Oder wird es Schnellkurse für Arbeitslose geben, die an einem Wochenende zwei mal vier Stunden auf ihren Job vorbereitet werden? Sollen Avon-Beraterinnen oder Tupperware-Party Veranstalter die Zusatzqualifikation „Impfberater“ erwerben können, um von der Einzelberatung zur effizienteren Gruppenberatung übergehen zu können? Vielleicht könnte man die Kinos davon überzeugen, vor dem Hauptfilm den zertifizierten Beratungsfilm der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu zeigen und dies fälschungssicher auf der Eintrittskarte zu dokumentieren?

Und falls doch die individuelle Einzelberatung angestrebt wird: Wie lange darf so eine Beratung dauern? Welches Honorar soll dafür gezahlt werden?

Was, wenn der zu Beratende Fragen stellt, die über das gesicherte Wissen des Beratenden hinausgehen? Es müsste ja nur einer fragen, warum denn die Impfstoffe nicht regulär zugelassen sind, um den Beratenden mit der Antwort ins Schwimmen zu bringen.

„Weil in der Pandemie einfach jedes Mittel recht war, das Hoffnung machte, das Virus besiegen zu können, oder wenigstens die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern“, kann man ja heute, nach allen Erfahrungen mit der Auslastung der Kliniken und ihrer Intensiv-Betten kaum noch als Begründung heranziehen, vor allem dann nicht, wenn der zu Beratende wissen sollte, dass inzwischen die Geimpften die Kapazitäten des Gesundheitswesens ähnlich stark in Anspruch nehmen wie die Ungeimpften, wenn nicht gar stärker.

Soll der Beratende alle Zweifel, alle Argumente und alle Fakten, die der zu Beratende vorträgt, mit einem unwirschen „Papperlapapp“ vom Tisch wischen?

Was, wenn der zu Beratende fragen sollte, ob ihn die Impfung vor Ansteckung schützt? Kann da noch jemand, der sich morgens gerne noch selbst im Spiegel ins Gesicht sehen möchte, darauf mit „ja“ antworten?

Was, wenn der zu Beratende fragen sollte, ob er als Geimpfter dann sicher niemanden mehr anstecken kann?

Es sieht alles danach aus, dass es im Zuge einer solchen Beratung nicht ermöglicht werden darf, dass der zu Beratende den Beratenden mit Fragen in seiner Beratungstätigkeit unterbrechen darf. Es könnte ja, im schlimmsten Fall, sogar nach Nebenwirkungen der Impfung gefragt werden, nach Todesfällen, nach der Toxizität des Spike-Proteins, nach der Toxizität der Lipidhülle, nach den Ergebnissen der Pathologen, die verheerende Gewebeveränderungen festgestellt und eindeutig auf die Impfung zurückgeführt haben.

Nein. Wenn eine Beratungspflicht zu einem Ergebnis führen soll, dann müssen daran die gleichen laxen Anforderungen angelegt werden, wie an die Aufklärungspflicht vor der Impfung. Es gibt ja Kritiker, die davon ausgehen, dass bei den vielen Millionen Impfdosen die in den Impfzentren verabreicht wurden, nichts stattgefunden hat, was dem Sinn der Aufklärungspflicht über Wirkungen und Nebenwirkung auch nur halbwegs nahekommt, schon gar nichts, was als individuelles Eingehen auf den Impfling und seine medizinische Vorgeschichte bezeichnet werden könnte.

Vor allem aber muss der Beratende, wenn er seinen Text aufgesagt hat, mit der fix und fertig aufgezogenen Spritze bereitstehen und sagen: „So, und nun krempeln wir mal schnell den Ärmel hoch. Sie wissen jetzt Bescheid, und es gibt keinen Grund mehr, die Impfung noch weiter zu verweigern. Nun machen Sie schon, ich habe meine Zeit auch nicht gestohlen. Das Wartezimmer ist voll mit Menschen, die ich heute auch noch beraten muss.“

Wie wäre es,

wenn man statt eine Impfpflichtberatungspflicht einzuführen, einfach dafür sorgen würde, dass endlich ein wirksamer und sicherer, regulär zugelassener Imfpstoff angeboten werden kann, oder, falls dies nicht möglich sein sollte, worauf vieles hindeutet, wenn man einfach jene Arzneimittel für die Behandlung von Covid-19 auch in Deutschland zulassen würde, mit denen anderswo beachtliche Heilungserfolge erzielt wurden, und wenn man den Menschen die bekannten Mittel zur Prophylaxe, wie zum Beispiel einfach nur Vitamin D, empfehlen würde?