Quantenphilosophisches Verfassungsgerichtsurteil

Die Frage, ob die EZB Staatsfinanzierung mit der Notenpresse betreibt ist ganz und gar eindeutig mit Ja zu beantworten. Sie tut es.

Nur Juristen ist die hohe Gnade zuteil geworden, dies nicht erkennen können zu wollen.

So war das bis neulich. Nun ist ein neuer Spruch gesprochen, ein neues Urteil gefällt und das Verfassungsgericht bewegt sich ins Esoterische, da, wo die Quantenphilosophie vorgibt, das „Quantische“ sei auch im Hyperquantischen wirksam.

Es sei nämlich so, so die Verfassungsgerichtsrichter, dass der Beobachter das Ergebnis der Beobachtung dadurch bestimme, wonach er sucht. Sucht er, zum Beispiel bei der Betrachtung des Lichtes nach einer Welle, wird er eine Welle finden, eine Welle, eine ganze Welle und nichts als die Welle. Sucht er hingegen nach Korpuskeln, Quanteln, Teilchensteilen, dann wird er Korpuskeln, Quanteln und Teilchensteile finden.

Weil aber die Beobachter, nämlich sowohl der Bundestag als auch die Bundesregierung nicht nachgeschaut hätten, ob es nun Teilchen oder Welle, verbotene Staatsfinanzierung oder Mandatserfüllung sei, wisse man es nicht.

Allerdings bestünde – wie bei Schrödingers Katze – eine fifty-fifty-Wahrscheinlichkeit, dass man, hätte man geschaut, und zwar nach einer verbotenen Staatsfinanzierung, auch eine ebensolche gefunden hätte. Da niemand weiß, wonach Bundestag und Bundesregierung gesucht hätten, hätten sie sich denn darum gekümmert, dass sie also, wäre ihnen das Treiben der EZB nicht sch…egal gewesen, mit 50-%iger Wahrscheinlichkeit auf eine verbotene Staatsfinanzierung gestoßen wären, kann das Gericht nicht umhin, die teilweise Grundgesetzwidrigkeit zu konstatieren, die künftig jedoch, durch bloßes Draufschauen von Regierung und/oder Bundestag geheilt werden kann, was zweifelsfrei von nun an stark angeraten erscheinen sollte.