Beschluss zur Schließung geschlossener Anstalten

Ein Referentenentwurf aus Innen- und Justizministerium für das

Gesetz über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
(Gutes Geschlechtseintragsänderungsgesetz – GGeschlEintrÄndG)

legt den Grundstein dafür,  in einer Abfolge weiterer planmäßiger Schritte sämtliche Psychiatrischen Kliniken mit ihren offenen und geschlossenen Abteilungen ersatzlos aufzulösen.

Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Rechtsfigur der erweiterten informationellen Selbstbestimmung besagt, dass der zwar berechtigte Wunsch des Staates, für alle Erscheinungen der Welt auf Basis analytisch-deskriptorischer Methoden möglichst objektive und überprüfbare Kriterien als Grundlage für Planungen und Entscheidungen heranziehen zu können, hinter dem Recht des Individuums zurückstehen muss, sich alleine anhand der vom Individuum in freier Ausübung seines Wollens und Strebens nach Glück postulierten, subjektiven Selbstbeschreibung zu definieren.

Jene Rechtsreform, die im ersten Schritt mit der Fokussierung auf die Transsexualität die Wahlmöglichkeit des „Dritten Geschlechts“ mit sich brachte und die Verpflichtung in allen staatlich genutzen Gebäuden eine dritte Toilette für das Geschlecht „divers“ einzurichten, hat im zweiten Schritt auch die Intersexualität und die daraus entstehenden Ansprüche Intersexueller auf Gleichstellung mit den Trägern der Ausprägungen der biologischen Geschlechter „weiblich“ und „männlich“ auf einer zufriedenstellenden Basis einer Regelung zugeführt, dergestalt, dass mit Eintritt der religiösen Selbstbestimmung  (ab 14 Jahre) auch das Recht auf die geschlechtliche Selbstbestimmung eintritt, was die freie Wahl des Vornamens und des Geschlechtseintrags in den Personenstandsregistern zwingend nach sich zieht. Dies soll zunächst von einer vorangehenden Beratung abhängig gemacht werden, eine Vorschrift, die jedoch nach wenigen Jahren und einschlägigen Erfahrungen wieder fallen gelassen werden wird.

Der Gesetzgeber wird sich nach dem Vollzug dieses zweiten Schrittes der Anerkennung der individuellen Vorstellungen, die ein Individuum von sich entwickelt, der Umsetzung des notwendigen dritten Schrittes argumentativ nicht mehr entziehen können.

Die gesamte Geschichte der Psychiatrie ist doch die Geschichte des Versuchs, ein alleine auf statistischen Daten beruhendes, so genanntes „Normal“ zu postulieren und alles von diesem „Normal“ Abweichende als „krank“ und somit „therapiebedürftig“ zu etikettieren und damit zum Gegenstand eines lukrativen Geschäftsmodells zu machen.

Wenn es nun einem Individuum mit dem eingetragenen Vornamen „Peter“, das nach allen objektiven anatomischen Kriterien ganz zweifellos ein „Mann“ ist, auf der Grundlage des Rechts auf erweiterte informationelle Selbstbestimmung gewährt werden muss, seine individuelle, subjektive Selbstwahrnehmung als „Frau“ namens „Ursula“ gegenüber dem in den Fängen überkommener Objektivität gefangenen bürokratischen Staatsapparat als gültig durchzusetzen, dann kann nicht gleichzeitig die Psychiatrie als Wissenschaft und Branche anerkannt bleiben.

Warum soll also ein Individuum, bei dem es sich nach hergebrachten objektiven Kriterien zweifellos um einen arbeitslosen Oberkellner handelt, psychiatrischer Behandlung zugeführt werden, eventuell sogar noch zwangsweise, wenn dieser sich subjektiv mit Elvis Presley oder Lady Gaga identifiziert und sich seiner Umgebung gegenüber in jeder ihm möglichen Weise seiner selbstgewählten Identität entsprechend verhält? Auch hier wird doch nur vom erweiterten Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch gemacht.

Warum soll also ein Individuum, das sich als ein von Geheimagenten und Reptiloiden verfolgtes Genie definiert, diese selbstbestimmte Rolle nicht frei ausleben können, statt mit Hilfe von Zwangsjacken und Psychopharmaka, therapeutischen Gesprächen und psychiatrischen Erkundungen zwangsweise seiner subjektiven Persönlichkeit beraubt zu werden?

Die Erkenntnis, dass nur die sofortige Schließung sämtlicher psychiatrischen Anstalten und Institutionen die Welt vom Irrglauben an dieses vermeintliche „Normal“ erretten kann, ist unausweichlich!

Wieviel persönliches Unglück hätte seit Jahrhunderten vermieden werden können, wäre schon früher erkannt worden, dass Objektivität ein Trugbild ist, während alleine das subjektive Empfinden die wahre Realität darstellt?

Wir können als aufgeklärte, freizügige, die Fesseln des Messbaren und Beschreibbaren sprengende Gesellschaft glücklich sein, in einer Zeit zu leben, in der sich Jederfrau_mann_es nach seiner Vorstellung verwirklichen kann.

Ganz abgesehen davon, dass damit auch die in den Kreisen der Ewiggestrigen gepflegte Diskriminierung hochgestellter Persönlichkeiten der Zeitgeschichte ein Ende haben wird. Noch glauben sie, hämisch darauf hinweisen zu dürfen, dass sich da – um nur ein Beispiel zu nennen –  jemand als Gesundheitsminister inszeniert, obwohl er (in ihrer vermeintlich objektiven Wirklichkeit) nichts als ein Bankkaufmann sei.

Wenn diese letzten Vertreter einer naturwissenschaftlichen Weltsicht, die immer noch nicht begreifen wollen, dass es Dinge gibt, zwischen Himmel und Erde, von denen sich ihre Schulweisheit nichts träumen lässt, sich allerdings nicht schleunigst mit der erlösenden neuen Perspektive selbstbestimmten Lebens anfreunden wollen, wird sich die Schließung der Psychiatrien wohl noch eine Weile hinauszögern. Diese Verrückten muss man schließlich wegsperren, um Schäden an der frisch wiederhergestellten Volksgesundheit zu verhindern. Das Sperren ihrer Accounts bei den Sozialen Netzwerken reicht ja nicht aus, sie zum Schweigen zu bringen.

Redaktioneller Hinweis:

Da ich inzwischen selbst kaum noch in der Lage bin, zu unterscheiden, ob ein mir zugespieltes Papier echt und ernstgemeint ist, oder ob es sich nur um eine  gutgemachte, realitätsnahe Satire handelt, gebe ich Ihnen hier den Link auf den knochentrockenen Referentenwurf , so wie ich ihn erhalten habe, humor- und kommentarlos zu Kenntnis.