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Hartz&Heil&Harbarth Eine Gratwanderung
Das Bundesverfassungsgericht ist in einer ausgesprochen prekären Situation. Anders als die Menschen, um die es in dem Verfahren um die Hartz-Sanktionen geht, aber nicht in materieller Hinsicht. Das Robenprekariat durchleidet einen Loyalitätskonflikt. Einerseits haben die Verfassungrichter nämlich am 9. Februar 2010 selbst festgestellt, dass die Hartz-Leistungen so bemessen sein müssen, dass damit das „verfassungsrechtliche Existenzminimum“ gewährt wird. Aus den Leitsätzen zum damaligen Urteil zu zitieren, macht richtig Spaß: … sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen ||| … weiterlesen