15 Kilometer

Die 15 Kilometer sind eine sehr klug gewählte Distanz.

Gibt es unter der deutschen Bevölkerung doch kaum noch jemanden, der innerhalb eines Tages die Distanz von 30 Kilometern (a: hin, b: zurück), zu Fuß zu überwinden in der Lage wäre. Die Kontrolle von Fußgängern erweist sich damit als überflüssig. Im Gegenteil: Der Fußgänger beweist durch seine Fortbewegungsweise sein Vertrauen in die Regierung und seine Folgsamkeit in einer Art und Weise, die man geradezu als „Outing“ bezeichnen muss.

Autofahrer sind trotz der erheblich größeren Reichweite und höheren Geschwindigkeit zwar in der Lage, die 15 km Linie zu überrollen, aber eben auch leicht zu kontrollieren. Da gibt es doch diese einfachen Gerätschaften, die in der Lage sind, die Nummernschilder fahrender Autos zu erkennen. Ich bin mir nicht sicher ob die momentan erlaubt sind, oder verboten, irgendetwas war da mal umstritten, mit verdachtsunabhängig und Massendatenvorratsspeicherung.  In Corona Zeiten wird die Güterabwägung aber immer dahin führen, dass das Kontrollrecht des Staates als übergeordnetes Rechtsgut anzusehen ist, so dass der Einsatz dieser Geräte an allen Ein- und Ausfallstraßen von Gemeinden mit mehr 5.000 Einwohnern ermöglicht werden könnte. Vielleicht muss man ein paar Zehntausend davon nachbeschaffen, doch das festigt nur unsere Handelsbeziehungen mit China und sollte, rechnet man den Seetransport der Container mit ein, vor dem Ende des für Mai/Juni geplanten, verschärften Lockdowns auf jeden Fall gelingen.

Diese Kennzeichenerfassungsgeräte koppelt man dann über eine Satelliten-DSL-Verbindung mit den Kfz-Zulassungsstellen bei den Landratsämtern und mit dem digitalen Polizeifunk in den auf der Lauer liegenden Streifenwagen im Abstand von 1.154 m von den Erfassungsgeräten. Dort erscheinen auf dem Bildschirm innerhalb von 0,2 Sekunden die Kennzeichen jener Fahrzeuge, die – ausgehend von der Meldeadresse des Halters – den 15 km Radius überschritten haben. Den Streifenwagenbesatzungen verbleiben dann 30 bis 40 Sekunden (innerorts auch mehr) um sich auf das Eintreffen des verdächtigen Kennzeichens einzustellen, die Kelle zu zücken und das herannahende Fahrzeug anzuhalten. Sodann wird der triftige Grund erfragt und dazu ein Protokoll erstellt. Dann darf der Pkw entweder weiterfahren oder er wird zurückverwiesen. Die Überprüfung des ggfs. angegebenen triftigen Grundes erledigt das Backoffice der Polizei, das dann im Verdachtsfall auch den vollautomatischen Versand eines Bußgeldbescheides auslöst.

Bleibt ein kleines Problem.

Die Radfahrer.

Überall wo Radfahrer auftauchen, stellen sie das ungelöste, ja unlösbare Problem her und dar. Warum also nicht auch hier.

Unter einer konservativen Regierung, also zum Beispiel mit erkennbarer CDU-Beteiligung, wäre es natürlich ein Leichtes, allen schon beschlossenen Verboten auch noch ein Radfahrverbot nachzuschieben. Damit wäre der Fall gelöst und Corona um mindestens 5 Inzidenzwertpunkte zurückgeworfen.

Unter der amtierenden, ja, kann man so sagen: Amtieren tun sie, Regierung ist ein Radfahrverbot allerdings das Allerletzte. Wer noch einen Rest Hoffnung hegt, am 26. September 2021 über die 5-%-Hürde zu springen, wird sich die Chance, sich den Grünen als Koalitionspartner anzudienen, nicht durch ein Radfahrverbot selbst vermasseln wollen. Zwar ist auch der Antrieb per Musculus gastrocnemius mit erhöhtem CO2-Ausstoß verbunden, doch so lange die DUH noch nicht gegen die Emissionen der Radler klagt, und das wird sie wohl erst tun (vermutlich gibt es einen geheimen Stufenplan), wenn auch der letzte in Deutschland zugelassene Verbrenner-Pkw seine Emissionen im osteuropäischen Ausland oder in Afrika erzeugt, solange also die DUH nicht klagt, wird es eher mehr sechsspurige Popup-Radwege als Parkplätze in den Städten geben.

Die Berliner Polizei hat in der Hauptstadt der Radfahrer zwar im Oktober letzten Jahres, das wäre gerade noch rechtzeitig gewesen, eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder gefordert, doch wie das in Berlin so ist, alles dauert seine Zeit, und das nicht selten öfter als einmal.

Es darf also im Sinne der weiter verbesserten Bekämpfung der Pandemie darauf gehofft werden, dass am 25. Januar, wenn die nächste Eskalationsstufe gezündet wird, überhaupt nur noch eine Fortbewegungsart zugelassen wird, nämlich die Fußgängerei.

Hätte man gestern bei der Erfindung der 15 km Leine die Radfahrer nicht vergessen, hätte man diesen Schritt sicherlich vorgezogen und sich damit die Bestellung von Kennzeichenerfassungssystemen in China gleich schenken können, aber wie man hört, hat Andreas Scheuer das Bestellfax schon rausgehauen. So was wie die Spahn’sche Impfdosenkrise will er nämlich unbedingt vermeiden, er hat ja so schon genug vermurkst und fürchtet sehr, dass Angela Merkel tatsächlich einmal auspacken könnte.

Ja, liebe Leute. Wie sagt die Vorsitzende der Ministerpräsidenten-Videokonferenz so schön:

Wir fahren auf Sicht.

Manchmal klingt es zwar, als würde nach Gehör gefahren, doch davon darf man sich nicht bange machen lassen. Das klingt schlimmer als es ist. Spätestens beim ganz großen Knall und Totalschaden werdet ihr wissen, dass alles was ihr bisher erlebt habt, nur Kinderkram war.