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Sanktionen abgeurteilt, die Verfassungsverletzer bleiben unbehelligt

Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sanktionierungspraxis der Arbeitslosen und Sozialhilfebeanspruchenden Klarheit geschaffen hat, dann nur an einer, allerdings besonders wichtigen Stelle: Das Bundesverfassungsgericht hat das absolute Existenzminimum für die Bevölkernden der Bundesrepublik Deutschland auf 70% des Regelsatzes festgelegt. Es beträgt demnach nach den Regelsatzfestlegungen für 2020 für einen alleinstehenden Erwachsenen 302 Euro und 40 Cent. Dies bedeutet, knallhart und rücksichtslos ausgelegt: Der Regelsatz ist immer noch eine lediglich sozial inspirierte Luxusleistung, die (von unten ||| … weiterlesen