Hochstapler – ein unzeitgemäßer Begriff
Im deutschen Strafrecht gibt es keinen Paragraphen, der jemanden mit Strafe bedroht, der vorgibt, mehr, oder auch sehr viel mehr, zu sein als er ist. Hochstapeln – und damit weit und hoch kommen – darf also jeder nach Lust, Laune und intellektueller Leistungsfähigkeit, solange sein Umfeld seine Erzählungen für wahr, respektive aus-hält. Es weiß ja niemand, was die Ursache für das übersteigerte Geltungsbedürfnis ist. Fragt man einen Psychiater, wird der entweder eine narzisstische oder eine ||| … weiterlesen