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Deutschland - Bürgerrechte

Das gefühlte Grundgesetz

Der Begriff der gefühlten Temperatur ist längst in die Umgangssprache eingegangen. Zum Ausdruck  gebracht wird damit der Unterschied zwischen der gemessenen Lufttemperatur und dem unter „normalen Umständen“ bei dieser Temperatur verspürten Wohlbefinden. Die gefühlte Temperatur entspricht also nicht den Erwartungen, die mit der Anzeige des Thermometers verbunden werden. Sie kann demgegenüber als zu hoch, aber auch als zu niedrig empfunden werden. Ebenso verhält es sich häufig mit der in einem Gerichtsurteil zum Ausdruck gebrachten absoluten ||| … weiterlesen