Bayern

Der inflationäre Ruf nach dem Deutschland-Pakt

Der Unterschied zwischen einem Vertrag oder einer Vereinbarung und einem Pakt, lässt sich daran festmachen, dass der Vertrag gewöhnlich ohne Emotionen auskommt, während ein „Pakt“ ohne emotionale Basis kaum zu haben ist. Der Vertrag begründet gewöhnlich ein kooperatives Verhalten eigenständiger Partner, während der Pakt einen Zusammenschluss beschreibt, ein gemeinsames Handeln, dem individuelle Interessen im Kampf gegen einen gemeinsamen Feind untergeordnet werden. Mir fällt da zum Beispiel der „Hitler-Stalin-Pakt“ ein, oder, in der extemsten Ausprägung, der ||| … weiterlesen