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Vom vorsätzlichen Missbrauch des Gewaltmonopols
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Das Gewaltmonopol selbst steht jedoch stets in der Gefahr, von der Exekutive so lange missbräuchlich eingesetzt zu werden, bis der Missbrauch auf dem Wege freier, gleicher und geheimer Wahlen durch den Austausch der Repräsentanten der Exekutive beendet wird. In den meisten Staaten ist dies nach jeweils geltendem Recht im Abstand von vier oder fünf Jahren möglich, vorausgesetzt, die Exekutive nutzt ihr Gewaltmonopol nicht, um die Opposition im Vorfeld der Wahlen gezielt zu schwächen oder vollends auszuschalten.
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