Die letzten Tage war ich mit der Erstellung der aktuellen Ausgabe von EWK – Zur Lage beschäftigt. Dem sind leider gleich zwei Tageskommentare zum Opfer gefallen.
Heute biete ich ein kleines Sammelsurium dessen, was mir nebenbei so aufgefallen ist.
Verfassungsgerichts-Detailregelungen ins Grundgesetz
Abgesehen davon, dass ich es einigermaßen verstörend finde, wenn immer neue Forderungen nach der expliziten Aufnahme von Sonderinteressen ins Grundgesetz erhoben werden, obwohl es sich um Dinge handelt, die – zum Vergleich – auch der Vermieter nicht im Mietvertrag, sondern in der Hausordnung unterbringen würde, hat mich der Versuch der „demokratischen“ Parteien, das Bundesverfassungsgericht besonders zu schützen, indem bisher einfach zu etablierende Gestaltungsmöglichkeiten nun nur noch einer Zwei-Drittel-Mehrheit vorbehalten sein sollen, doch sehr erheitert.
Erstens, weil diese offenbar eilbedürftige Angelegenheit, jenem Vorgehen ähnelt, die als „Aktion Abendsonne“ bekannt ist, wobei kurz vor der befürchteten Abwahl verdiente Beamte noch auf die nächste Besoldungsstufe gehievt werden, und damit deutlich zu erkennen ist, dass alle Zuversicht der Ampel, sich im Amt halten zu können, inzwischen verflogen ist, auch wenn in theatralischen Spiegelfechtereien Grüne und SPD von sich reden machen wollen, indem sie die Aufstellung ihrer Kanzlerkandidaten öffentlich diskutieren.
Zweitens, weil es halt nicht darum geht, das Verfassungsgericht als solches zu schützen, sondern darum, dass die Altparteien sich das Instrument „Verfassungsgericht“ auch über die befürchtete Abwahl hinaus erhalten wollen.
Und schließlich
Drittens, weil die Initiatoren dieser „Versteinerung“ des Verfassungsgerichts offenbar nicht erkannt haben, dass sich ihre neuen Regelungen eben nicht nur gegen AfD, bzw. BSW, oder was da sonst noch Furchterregendes auf sie zukommen mag, richten, sondern dass sie sich damit selbst die gleichen Fußfesseln anlegen, wie sie es bereits mit der „Schuldenbremse im Grundgesetz“ getan haben, über die sie gerade wieder ins Stolpern und Straucheln geraten.
Diejenigen, die man heute im Geiste der regierenden Demokraten als Elter1 und Elter2 des Grundgesetzes bezeichnen soll, würden sich im Grabe umdrehen, wüssten sie, mit welchem Krimskrams ihr Gesamtkunstwerk schon wieder verwässert werden soll.
SATIRE
Neuer Nazi-Code entschlüsselt.
Achtung! Auch hier gilt: Unkenntnis, ob nun echt oder gespielt, schützt vor Strafe nicht.
Der Verfassungsschutz hat Erkenntnisse aus verdeckten Ermittlungen in einschlägigen Kreisen an den Ausschuss für Klima und Fossiles des Zentralkommitees für Jugend- und Unwörter im deutschen Sprachraum zur Begutachtung weitergeleitet.
Die Prüfungen sind nun abgeschlossen. Damit steht rechtsverbindlich und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, wo es inzwischen aussieht, wie bei Hempels unterm Sofa, fest:
Die folgenden Ausprägungen des Codes
a) fortschrittlich digital
0111 – 0001 – 0010
0111 – 0001 – 0100
b) herkömmlich numerisch
7 – 1 – 2
7 – 1 – 4
c) herkömmlich alphabetisch
G – S – T
G – S – D
d) Barcode Codierung
e) QR-Code Codierung
dienen der staatsfeindlichen und grundgesetzwidrigegn Verherrlichung, ja geradezu Vergöttlichung fossiler Brennstoffe, indem jenem weit verbreiteten Stoßseufzer „Gott sei Dank!“, durch Verballhornung zu „Gott sei Tank!“ eine die Regierung delegitimierende Bedeutung zugeordnet wird, von der angenommen wurde, sie könne unter dem Tarnumhang des besagten Stoßseufzers zwar erkannt, aber eben doch niemals verboten werden.
Irrtum!
Alles kann verboten werden!, und dieser Nazi-Code ist für Sie, exakt ab jetzt!, erkennbar und verboten.
Ihr Lesefortschritt ist aufgrund der Logdaten der Cursor-Bewegungen erfasst und jederzeit gerichtsfest nachweisbar. Die Weitergabe dieser Inhalte auf andere als elektronische Weise, zum Beispiel mündlich oder analog auf Papier, ist zum Zwecke der eindeutigen Nachverfolgbarkeit des Kenntnisstandes aller sich im Wirkungsbereich des Verfassungsschutzes aufhaltenden Personen verboten und wird, je nach Schwere des Falles und einschlägiger Vorstrafen, mit Geldbußen zwischen 500 und 2.500 Euro, bzw. Haftstrafen von mindestens 15 Tagen bestraft.
Beim Landgericht Halle wird, wegen der dort erwarteten besonders hohen Zahl von Zuwiderhandlungen, eine eigene Strafkammer eingerichtet, bei der unter Verzicht auf Anhörung der Beschuldigten im Schnellverfahren die Strafbefehle ausgefertigt werden, gegen die Ein- und Widersprüche ebenso sinn-, wie zwecklos sind.
Provisionen?
Ist anzunehmen, dass eine Provision geflossen ist,
- wenn einem Patienten von einem behandelnden Arzt in einer Klinik
- aufgrund eines wenig relevanten Nebenbefundes
- ein Sauerstoffkonzentrator im Wert von rund 2.500 Euro verordnet wird,
- der noch vor der Entlassung aus der stationären Behandlung automatisch an die Wohnadresse des Patienten zugestellt wird,
- ohne dass der Patientent über die Verwendung, den angestrebten Zweck, sowie über die Risiken und Nebenwirkungen dieses Hilfsmittels aufgeklärt worden wäre?
Vor allem dann, wenn der Patient Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt aus allen Wolken fällt nachdem ihm der von ihm regelmäßig konsultierte Pneumologe mitteilt, dass er sich mit seinem Versuch, mit Hilfe des auf höchster Stufe laufenden Sauerstoffgerätes eine Sauerstoffsättigung des Blutes von 100 % zu erreichen, geschädigt, ja sogar in Lebensgefahr gebracht hat?
Für sachdienliche Hinweise – Anonymität wird garantiert – bin ich dankbar.