„Wir dürfen nicht daneben stehen und zugucken, wenn eine offensichtlich rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei unsere Demokratie kaputt machen will und mit Menschenverachtung Politik macht. Deswegen ist es eine Verpflichtung von Demokratinnen und Demokraten, ein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft in Erwägung zu ziehen.“
O-Ton Lars Klingbeil, SPD.
Diese sorgfältig komponierten Sätze sind ebenso inhaltsleer wie ein unbenutzter Staubsaugerbeutel, entfalten dessen ungeachtet jedoch eine starke rhetorische Wirkung, und darauf kommt es Herrn Klingbeil und der SPD und den LINKEn und den Grünen an.
Da wird zunächst einmal ein Popanz namens „Unsere Demokratie“ aufgeblasen, obwohl selbst in Washington die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass es mit dieser Demokratie nicht weit her ist.
Welche Demokratie errichtet schon Meldestellen
für regierungskritische Meinungsäußerungen
unterhalb der Strafbarkeitsgrenze?
Man muss sich dessen, dieser Ungeheuerlichkeit, immer wieder vergewissern.
Dagegen verblassen die Ungezogenheiten der Mehrheits-Parlamentarier im Bundestag gegenüber ihren als gleichberechtigte Vertreter des Volkes ins Parlament entsandten Kollegen der AfD-Fraktion.
Dagegen verblasst die Wiederbelebung der Majestätsbeleidigung unter dem Titel „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“.
Dagegen verblasst auch die Aufforderung, eine Wahl rückgängig zu machen.
Wenngleich jedes dieser hier geringer eingeschätzen Übel alleine ausreichen würde, um zu der Feststellung zu gelangen, die Veranstaltung von Wahlen alleine ist noch keine Garantie für Demokratie, werden sie alle von der gezielt vorgenommenen Einschränkung der Meinungsfreiheit noch weit übertroffen.
Wenn nun eine Partei,
deren Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten so groß ist, dass ihr das Mitregieren auch durch noch so widersinnige Koalitionsbildungen kaum noch länger verwehrt werden kann,
diese Demokratie kritisiert, nicht um die Demokratie abzuschaffen, sondern um sie wieder demokratisch zu machen, dann mag man unter jenen, die sich in dieser Demokratie eingerichtet haben, vielleicht zu dem Schluss kommen, die AfD wolle ihre Demokratie „kaputtmachen“ (welch‘ wunderbare, kindgerechte Sprache!), ein Qualtitätszeugnis für diese Demokratie ist das jedoch nicht.
Ich bin überzeugt, die AfD würde – ganz im Gegenteil – mehr Demokratie wagen und die arg gebeutelte Meinungsfreiheit wieder in die Nähe des Wortlauts des Grundgesetzes bringen, wo es heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten.“
Aber dazu schweigt sich Herr Klingbeil aus. Er erweckt mit seiner in infantilem Tonfall vorgetragenen Klage: „(Mami!), … die AfD will meine Demokratie kaputtmachen!“, lieber den Anschein, ihm werde sein Schäufelchen weggenommen, in der Hoffnung, sein Jammern würde – wie im Sandkasten – jegliche Diskussion über die Fakten so lange übertönen, bis er gewonnen hat.
Der zweite Popanz, der alleine dazu dient, die Lufthoheit über den Stammtischen zu bewahren, ist die Behauptung, die AfD sei eine offensichtlich rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei.
„Offensichtlich“ ist ein Wort mit stark suggestivem Charakter. Es suggeriert dem Hörer oder Leser, dass es daran keinerlei Zweifel gäbe, ja dass er blind sein müsse, könne er das „Offensichtliche“ nicht auch erkennen. „Offensichtlich“ ist jedoch kein Wahrheitsbeweis sondern die besondere Betonung einer Behauptung, die damit zum Faktum erhoben werden soll.
„Offensichtlich“ in der Diskussion zu verwenden, erhöht zwar die Chance, aus einer Diskussion als Sieger hervorzugehen, kann jedoch den fehlenden Beweis nicht ersetzen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um ein AfD-Verbot handelt es sich beim Vorwurf des Rechtsextremismus und der Verfassungsfeindlichkeit ganz „offensichtlich“ lediglich um die Ansicht der AfD-Gegner.
Franz Josef Strauß und Alfred Dregger, um nur zwei frühere Repräsentanten der Unionsparteien zu nennen, standen in ihren Überzeugungen und politischen Zielsetzungen sehr viel weiter rechts als heute Alice Weidel und Timo Chrupalla. Und wären sie dazu noch in der Lage, würden sie mir das wahrscheinlich sogar gerne bestätigen.
Im Kern ist aber der Vorwurf des Rechtsextremismus und der Verfassungsfeindlichkeit haltloses Geschwätz. Das lässt sich gut und zuverlässig begründen.
Das Grundgesetz selbst sagt – trotz aller an ihm vorgenommenen Änderungen und über die so genannte Wiedervereinigung hinaus – weiterhin klipp und klar, dass Deutschland keine Verfassung hat. Zu behaupten, das Grundgesetz sei die Deutsche Verfassung, ist Etikettenschwindel. Wir haben das Grundgesetz an Stelle einer Verfassung. Die Verfassung müsste sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung erst noch geben. Diesen Auftrag richtet das Grundgesetz in Art. 146 an das deutsche Volk.
Nun ist das Grundgesetz als grundlegendes Regelwerk der Staatsorganisation gar nicht so schlecht. Abgesehen von wenigen Ewigkeitsparagraphen lässt es sich mit Zwei-Drittel-Mehrheit auch verändern, wovon in der Vergangenheit reichlich Gebrauch gemacht wurde. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals Pateien, die Grundgesetzänderungen betrieben haben, wegen ihrer (ursprünglich) grundgesetzwidrigen Absichten mit einem Verbotsverfahren bedroht worden wären. Nicht bei der Wiederbewaffnung, nicht bei der Notstandsgesetzgebung, nicht bei der Abtretung von Souveränitätsrechten an die EU. Ist nicht vorgekommen, war alles legal, obwohl in vielen Fällen eine Volksabstimmung über diese Änderungen aus demokratischer Sicht der bessere Weg gewesen wäre.
Dies ist jedoch nur Vorgeplänkel. Das Grundgesetz verbietet nämlich nur, jene Ordnung zu verändern, die in Art. 20 festgelegt ist, wo es heißt:
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- beabsichtigt, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen (20,1)?
- beabsichtigt, die Verpflichtung zur Berücksichtigung sozialer Interessen aufzuheben (20,1)?
- beabsichtig, die föderale Struktur der Bundesrepublik aufzulösen (20,1)?
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Anmerkung: Die Definition von Sozial ist keine materielle, sondern eine idelle Definition. Von daher sind Sozialleistungen, welcher Art auch immer, zuerst für die von unverschuldeter Not Betroffenen vorzusehen. Wenn es die finanziellen Möglichkeiten des Staates zulassen, können darüber hinaus weitere Leistungen an weitere Empfängerkreise vorgesehen werden, wozu letztlich auch Merkmale wie „relative Armut“ oder „gesellschaftliche Teilhabe“ berücksichtig werden können. Die Veränderungen am Sozialstaat, wie sie insbesondere unter Gerhard Schröder mit der Agenda 2010 vorgenommen wurden, zeigen, dass Einschnitte ins Sozialsystem, wenn sie zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Wirtschaftskraft erforderlich erscheinen, keinesweg einen Verstoß gegen Artikel 20,1 darstellen.Selbst die förderale Struktur der Bundesrepublik wurde mit der Föderalismusreform von 2006 verändert, wobei die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet wurden. Auch solche Eingriffe sind also weder rechtsextrem noch grundgesetzwidrig, sondern Anpassungen an die veränderten Erfordernisse.
. - beabsichtigt, den Ausgang aller Staatsgewalt vom Volke wegzunehmen und an anderer Stelle anzusiedeln (Monarchie? Diktatur? Räteversammlung? EU-Kommission?) und daher Wahlen abzuschaffen und Abstimmungen weiterhin nicht zuzulassen (20,2)?
- beabsichtigt, das Parlament, in seiner Eigenschaft als Legislative, von der Bindung an das Grundgesetz zu befreien (20,3)?
- beabsichtigt, Exekutive und Judikative von der Bindung an Gesetz und Recht zu befreien (20,3)?
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- Kritik an der EU zu üben, selbst wenn eine Neuordnung der Beziehungen zwischen Deutschland und der EU gefordert wird und daran die Entscheidung über einen Austritt aus EU und Euro gebunden wird.
- Kritik an der NATO zu üben, selbst wenn eine Neuordnung der Beziehungen zwischen Deutschland und der NATO gefordert wird und daran die Entscheidung über einen Austritt aus der NATO gebunden wird.
- Kritik an anderen internationalen Gremien zu üben und dort verabredeten gemeinsamen Grundsätzen ggfs. nicht beizutreten.
- Kritik an der Klima- und Energiewendepolitik zu üben und diese im Interesse der Volkswirtschaft und des Wohlstands in Deutschland rückabwickeln zu wollen.
- Kritik an der Russlandpolitik des Westens zu üben und für die Wiederherstellung freundlicher Beziehungen einzutreten.
- Nationale Interessen in außenpolitischen Belangen mit hoher Priorität zu vertreten.
Selbst wenn solche Bestrebungen und solches Verhalten dem bisherigen Kurs der Bundespolitik widersprechen, können sie unter den jeweiligen globalen Verhältnissen sinnvoll und berechtigt sein. Grundgesetzwidrig sind sie in keinem Fall. Wer in der realen Situation andere Überzeugungen hegt, hat damit nicht das Grundgesetz auf seiner Seite, sondern muss im demokratischen Wettstreit der Meinungen eine Mehrheit hinter sich bringen.
Es bleibt noch ein Popanz übrig, und der wird von Herrn Klingbeil mit der Floskel eingeführt „… mit Menschenverachtung Politik zu machen“.
Ich bin mir nicht sicher, was Herr Klingbeil damit meint. Er verzichtet ja darauf den Begriff weiter zu erläutern. Offenbar glaubt er, auch hier noch im Schutze des zu Beginn seiner Aussage eingeführten „Offensichtlichen“ zu stehen, dass also jeder wissen muss, wie die Menschenverachtung der AfD beschaffen ist.
Ich vermute daher, dass er die Einstellung der AfD zur Zuwanderungsfrage meint und dabei nichts anderes als Artikel 1 des Grundgesetzes vor Augen und im Sinn hat, der besagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz, so wichtig er ist, steht für alles und nichts zugleich.
Natürlich haben sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes dabei etwas gedacht, und die Alliierten, die das Grundgesetz in seiner Urfassung genehmigten, ebenfalls. Sie haben nämlich den Begriff der Menschenwürde als Oberbegriff den einzelnen Grundrechten vorangestellt, um den Bürgern im Verhältnis zum Staat und zur Staatsgewalt Abwehrrechte an die Hand zu geben, mit denen ihr Recht auf ein menschenwürdigem Leben in der Bundesrepublik Deutschland garantiert werden sollte.
Wer die unantastbare Menschenwürde jedoch als das Recht aller und jedes einzelnen Menschen ansieht, nach Deutschland einzureisen und sich nach dem Standard des deutschen Sozialsystems alimentieren zu lassen, mit der Aussicht auf umfangreichen Familiennachzug und, falls gewünscht, Turbo-Einbürgerung, weicht von meinem Verständnis des Grundgesetzes deutlich ab, ebenso von meiner Vorstellung vom Begriff des Staatsvolkes, von meiner Vorstellung vom Inhalt es Amtseides, und nicht zuletzt von meiner Vorstellung von den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft und der Tragfähigkeit der Sozialsysteme.
Wo sind also die menschenverachtenden Politikansätze der AfD zu finden?
- Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte wird von der AfD als Selbstverständlichkeit hochgehalten und verteidigt.
- Die Forderung nach einer Begrenzung der Zuwanderung, insbesondere aber nach einer Steuerung der Zuwanderung – zur Förderung der Zuwanderung von Fachkräften und zur Eindämmung der Armutsmigration – ist nicht grundgesetzwidrig, sie wird, in unterschiedlicher Intensität, auch von den Altparteien vorgetragen.
- Die Forderung, ausreisepflichtige Ausländer tatsächlich zügig und vollständig abzuschieben, sofern sie ihrer Ausreisepflicht nicht selbst nachkommen, ist nicht grundgesetzwidrig, sondern entspricht geltendem Recht.
- Die Forderung, die Remigration von Ausländern, bei denen der Asylgrund entfallen ist, bzw. die nur einen Duldungsstatus genießen und nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen, zu forcieren, ist nicht grundgesetzwidrig.
- Die pauschale Forderung, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund abzuschieben, wird von der AfD nicht erhoben. Dass ihr das von Correctiv mit der Berichterstattung über die „zweite Wannseekonferenz“ unterstellt wurde, was von interessierter Seite immer noch wie eine Tatsache behandelt wird, ist haltlose Stimmungsmache.
- Deutschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft bei schwerwiegenden Straftaten zu entziehen, um ihre Abschiebung zu ermöglichen, ist bisher nicht möglich. Die Tatbestände für den Entzug der Staatsbürgerschaft sind bisher auf spezielle Fälle beschränkt. Zum Beispiel beim Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft, beim freiwilligen Eintritt in fremde Streitkräfte, bei der Teilnahme an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland, oder wenn die Einbürgerung durch falsche Angaben oder Täuschung erlangt wurde.
Eine Ausweitung der Sachverhalte, die zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft führen könnten, ist in der Diskussion. Nicht nur in der AfD. Bundeskanzler Friedrich Merz kann/konnte sich das zum Beispiel auch vorstellen.
Dass sich deutsche Behörden immer wieder dazu hinreißen lassen, einzelne tatsächlich gut integrierte Ausländer in medien- und tränendrüsenwirksamer Weise aus ihrem hier aufgebauten Leben zu reißen und abzuschieben, kann nicht der AfD zugerechnet werden, obwohl es natürlich hilft, die Empörung gegen jede Form der Abschiebung aus jedem erdenklichen Anlass – und damit subtil auch eine entsprechende Anti-AfD-Stimmung immer wieder neu aufleben zu lassen, weil die AfD eben grundsätzlich mit Grenzschließungen und Abschiebungen in Verbindung gebracht wird – längst jedoch nicht mehr von allen mit negativem Vorzeichen.
Als ein in den 1960er und 70er Jahren demokratisch sozialisierter Bürger des Freistaats Bayern, halte ich es für dringend geboten, dem Aufruf Klingbeils meinen eigenen, nur der Vergleichbarkeit halber im gleichen Duktus gehaltenen Appell entgegenzustellen:
Wir dürfen nicht daneben stehen und zugucken, wenn eine offensichtlich vom Zustimmungsverlust schwer getroffene Allparteien-minus-1-Koalition die Demokratie mit dem Verbot der einzigen echten Oppositionspartei ad absurdum führen und mit dem Mittel der Verachtung und Ausgrenzung von gut und gerne 10 Millionen Wählern ihren Machterhalt sichern will. Deswegen ist es die Verpflichtung aller Demokraten, ernsthaft gegen jeden Versuch einzutreten, die AfD zu verbieten.
Information über mögliche Interessenkonflikte
Der Autor dieses Artikels gehört keiner politischen Partei an und ist auch nicht Mitglied in so genannten NGOs. Er wurde von keiner Seite gebeten oder beauftragt, diesen Artikel zu verfassen. Es handelt sich um seinen eigenen, vollkommen unabhängigen Entschluss, seine Auffassung zum beabsichtigten Parteiverbot in dieser Form öffentlich darzulegen, als Beitrag zur Stärkung der Demokratie in Deutschland.