♥ S A T I R E ♥
Dass derzeit ein Glaubenskrieg zwischen den Befürwortern und Förderern der Briefwahl tobt, dem die Feinde der Briefwahl als Leugner der korrekten Auszählung gegenüber stehen, mag der Aufregung im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit erwartet schwierigem Ausgang geschuldet sein und dazu dienen, eine neue Dolchstoßlegende in Form der Verschwörungserzählung der Briefwahlfälschung in die Welt zu setzen.
Da glauben offenbar einige Vertreter ganz spezieller Interessen, auf der von Donald Trump heimtückisch gelegten Spur, es habe selbt im Land der Hüter der Demokratie Briefwahlfälschung gegeben, nun auch deutsche Wähler verunsichern zu können.
Dem muss in aller Klarheit und so hartkantig wie möglich entgegnet werden, dass Deutschland seit Jahrzehnten über das wahrscheinlich beste und fälschungssicherste Briefwahlsystem der Welt verfügt und dies zur Wahrung unserer Demokratie unbarmherzig zur Durchsetzung bringt.
Sollen wir wirklich glauben, es sei in Deutschland möglich, sich am heimischen PC mit MSWord oder einem anderen Programm auf Linux-Basis, ggfs. mit Hilfe der KI, einen täuschend echten Briefwahlzettel zu basteln, den hundert- oder tausendfach auszudrucken und dann unfrankiert in den nächstbesten Briefkasten zu werfen? Das mag in einigen US-Bundesstaaten möglich sein, wo seit langem demokratisch gefestigte Kandidaten ihre Mehrheiten bewahren, aber nicht bei uns, nicht in Bayern oder Bremen, nicht im Saarland und nicht in Sachsen-Anhalt, schon gar nicht in Berlin und Brandenburg, oder sonst wo, wo die Demokratie sich ihrer Angreifer im fairen Wettstreit der Parteien noch immer alleine mit starken Argumenten zu erwehren wusste.
Viele wissen es wahrscheinlich nicht, aber in Deutschland ist Briefwahl etwas, das genauso wie ein KiTa-Platz oder die gastronomische Nutzung des Bürgersteigs vor der Pizzeria eigens beantragt werden muss. Dazu gibt es ein amtliches Antragsformular, das allen Wahlberechtigten, und nur diesen, mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt wird. Wer kein solches Formular erhalten hat, bräuchte schon eine beträchtliche Menge krimineller Energie, um sich dennoch die Briefwahlunterlagen zu erschleichen. Ob es überhaupt Deutsche gibt- und das ist hier beileibe nicht nur im völkisch-ethnischen Sinne gemeint – die solche Energie bei den aktuellen Energiepreisen noch aufbringen, müsste gesondert untersucht werden. Zu erwarten ist es jedenfalls nicht.
Das Antragsformular ist aber nur die erste Hürde. Hält der Wahlberechtigte, der die Briefwahl ordnungsgemäß beantragt hat, je nach Postlaufzeit Tage oder Wochen später die Briefwahlunterlagen in Händen, finden sich neben dem eigentlichen Wahlzettel dort noch zwei Umschläge. Der ausgefüllte Wahlzettel mit dem Kreuz bei einer der demokratischen Parteien kommt in den inneren, vollkommen anonymen Umschlag. Der anonyme Umschlag wiederum ist in den äußeren Umschlag zu stecken, der die notwendigen Informationen zur Identifizierung des Wählenden und zur Feststellung seiner Wahlberechtigung trägt. Geht der äußere Umschlag bei der Wahlbehörde ein, wird geprüft, wer hier gebriefwählt hat und neben dessen Name wird dann im Wählerverzeichnis der Vermerk angebracht: „Briefwahlunterlagen korrekt eingereicht“.
Somit ist sichergestellt, dass dieser Wähler weder noch einen zweiten Briefwahlumschlag erfolgreich einreichen kann, noch dass er sich bei der Urnenwahl noch einmal anstellt, um seine Stimme zum zweiten Mal abzugeben. Denn jeder Versuch einer Stimmabgabe wird von der Unbeflecktheit des Eintrags des Wählers im Wählerverzeichnis abhängig gemacht.
Anschließend wird der innere Umschlag entnommen und in die Briefwahlurne geworfen, die dann bis zur Auszählung am Wahlabend verschlossen bleibt. Der äußere Umschlag wird gesondert aufbewahrt, um die Ordnungsmäßigkeit der Briefwahl jederzeit überprüfen zu können.
Dies alles vollzieht sich unter strikter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips. Niemandem ist es erlaubt, sich alleine, ohne kontrollierende zweite Person den Briefwahlunterlagen auf mehr als die gesichert distanzwahrende eine Armlänge zu nähern.
Ein Deutscher macht so etwas aber sowieso nicht. Selbst wenn einer aus Gewissensnot und in Sorge um die Demokratie, also aus besten Motiven heraus, mit dem Gedanken spielen sollte, würde er es angesichts der drakonischen Strafe, die dem Vergehen auf dem Fuße folgen würde, niemals wagen. Der beste Beweis dafür findet sich, wenn man einmal durchzählt, wie viele überführte Wahlfälscher derzeit in deutschen Haftanstalten einsitzen. Wahrscheinlich könnte die sogar der sprichwörtliche Sägewerksbesitzer immer noch an den Fingern einer Hand abzählen.
Nun kommt immer wieder der Hinweis, dass es ja gar nicht die Deutschen wären, die im Verdacht stünden, die Briefwahl zu fälschen. Wohl aber der Russe, dessen Interesse an der Unterminierung unserer Demokratie ja doch hinlänglich bekannt sei. Natürlich braucht man Fantasie, um sich einen Weg vorzustellen, wie der Russe die Briefwahl manipulieren könnte. Schließlich sind alle Brücken abgebrochen, die Pipelines gesprengt, etc., aber wie wir den Russen kennen, wird er sich etwas einfallen lassen, und wenn er Millionen seiner Wegwerfagenten durch die Senioren- und Pflegeheime tingeln lässt, um den bettlägerigen, teils dementen, teils medikamentös Ruhiggestellten, den Wahlzettel auszufüllen und einzutüten. Wir wissen, dass dies so geschickt ins Werk gesetzt werden kann, dass es Putin und seinen willfährigen Helfern mit einfachen polizeilichen Mitteln nie und nimmer nachgewiesen werden kann.
Zugegeben, das war einst eine Gefahr, die jedoch mit äußerster Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit noch immer so klein gehalten werden konnte, dass der Wille des Souveräns stets glasklar und unverfälscht am endgültigen amtlichen Endergebnis abgelesen werden konnte. Das wissen auch die nur ihrem Gewissen verantwortlichen Richter, die sich mit Wahlbeschwerden zu befassen haben, weshalb solchen Klagen getrost die geringste Priorität eingeräumt werden kann, was den unterbesetzten Gerichten Luft verschafft, sich mit wirklich wichtigen Fällen zu beschäftigen.
Diese Gefahr, so gering sie auch gewesen war, ist inzwischen jedoch durch den guten und aufmerksamen Gesetzgeber gebannt worden. Seit unsere Geheimdienste auf Basis der neuen Einsatzregeln nicht nur beobachten, sondern auch, wie richtige Agenten, operativ tätig sein und Daten und Informationsträger verändern oder entfernen oder hinzufügen dürfen, kann der Russe so viele manipulierte Briefwahlzettel in die Urnen schmuggeln, wie er will, selbst wenn die Papierfabriken am Ural Überstunden anordnen müssten und die Druckerpressen im Zarenreich heißlaufen. Es wird nun gelingen, diese manipulierten Briefwählerstimmen rechtzeitig vor Auszählungsbeginn nicht nur zu identifizieren, was ja schon immer möglich gewesen wäre, sondern auch, diese manipulierten Wahlzettel still und heimlich wieder zu entfernen, oder ungültig zu machen, oder ggfs. durch ebenfalls vorsorglich produzierte Wahlzettel mit Gegenstimmen zu kompensieren.
Also: Lassen Sie sich Ihren arbeitsfreien Sonntag nicht durch den mühseligen Gang zum Wahllokal verderben. Briefwählen Sie. Jeder Briefwahlzettel zählt! Bedenken Sie, wie oft schon Briefwahlstimmen zu später Stunde bei der Auszählung noch den Ausschlag gegeben haben.
Due Briefwahl ist eines von vielen Beispielen, wie das BVG aktiv das GG beschädigt anstatt es zu schützen.
Ich lasse mich jetzt mal darauf ein und zwar ohne Satire. Natürlich ändert Briefwahl etwas, gerade deshalb ist sie ja nicht verboten. In jeder Wahl in den letzten Jahren wurde genau das bewiesen: AfD vorn, Briefwahl dazu, AfD hinten.
Auch wenn man das Prozedere im Wahllokal beleuchtet. In unserem Wahllokal liege ich mit den Wahlhelfern jedes Mal im Clinch. Warum? Auf der Wahlbenachrichtigung steht drauf, dass man sich im Wahllokal ausweisen muss. In meinem Wahllokal reicht es, wenn ich den Brief zeige. Ein Ausweis wäre nicht notwendig, wie mir stets die Wahlhelfer vorhalten. Ich weise sie dann immer darauf hin, dass so eine Verfahrensweise der Fälschung Tür und Tor öffnet, da von denen niemand wirklich weiß, ob ich diejenige bin, deren Namen auf dem Zettel steht. Ich werde denen immer lästig, weil sie keine Antwort darauf finden. Aber einige Wähler pflichten mir dann immer bei. Ich spreche das ja auch immer laut genug aus. Also Briefwahl plus keine Ausweispflicht im Wahllokal – die Fälschung ist perfekt, obwohl im Wahllokal dann die kleinere Fälschung stattfinden würde, aber dennoch, auch Kleinvieh macht Mist.