Was ist schlimmer: Keine Wohnung oder kein Konto?

Aktuell ist die Partei „Alternative für Deutschland“ von der Volksbank Düsseldorf Neuss aus deren Kundenkreis hinausgeworfen worden. Das ist nicht der erste Fall. Schon im Sommer letzten Jahres kündigte die Berliner Volksbank die Geschäftsverbindung mit der AfD und folgte damit der Forderung der „OMAS GEGEN RECHTS“. Im Oktober kündigte die Volksbank Heuchelheim der AfD die Konten, im November folgte die Rotenburger Volksbank.

Eher nur in „einschlägigen Kreisen“ bekannt ist die Tatsache, dass schon länger eine Welle willkürlich erscheinender Konten-Kündigungen durch Deutschland schwappt, die in der großen Mehrzahl Menschen getroffen hat, die sich des Frevels schuldig machten, mit konservativen Argumenten Kritik an der linksgrünen Ideologie und dem davon bestimmten Regierungskurs zu üben. 

Die Wahrscheinlichkeit, dass Banken sich von sich aus von Kunden trennen, die sich im Verhältnis zur Bank unauffällig verhalten, also ihren Verpflichtungen regelmäßig und pünktlich nachkommen, mag zwar gegeben sein, erscheint aber außerordentlich gering. Viel wahrscheinlicher ist es, dass von Dritter Seite Druck auf die Bank ausgeübt wird, eine Strafe zu vollstrecken, die in der Anonymität eines Femegerichts ohne Anhörung des Betroffenen und ohne jede Möglichkeit zu seiner Verteidigung verhängt wurde.

Um zu verdeutlichen, dass eine Kontenkündigung keineswegs eine leicht zu verschmerzende Angelegenheit ist, sondern zu existenzbedrohenden Zuständen führen kann, bitte ich Sie einfach einmal für sich zu überlegen, was für Sie schlimmer wäre:

  • Plötzlich ohne Wohnung dazustehen, aber den vollen Zugriff auf Ihre Konten zu behalten, was es möglich macht, für eine Weile im Hotel zu übernachten, bis Sie eine neue Wohnung gefunden haben, oder
  • zwei Tage vor dem Fälligkeitstermin von Miete, Versicherung und Handyvertrag festzustellen, dass Sie keinen Zugang mehr zu Ihren Konten und damit zum Zahlungsverkehr haben, also auch keine unbaren Zahlungen mehr leisten oder empfangen können.

Gewiss, beides ist nicht angenehm, aber kein Konto zu haben, ist zumindest auf mittlere Sicht die unangenehmere Situation, die durchaus damit enden kann, dass Sie, aufgrund der Unmöglichkeit die Miete zu überweisen, auch noch die Wohnung verlieren könnten.

Dass Ihnen die Bank zum Abschied Ihre Guthaben in Form von Geldscheinen in eine Tüte packt, hilft Ihnen vielleicht noch beim Einkauf im Supermarkt, aber eine Bestellung beim Versandhandel können Sie vergessen, und ein neues E-Bike beim Fahrradhändler bar bezahlen zu wollen, kann Sie bereits verdächtig erscheinen lassen – vom Autokauf ganz zu schweigen.

Hat Ihr Arbeitgeber noch eine Kasse, aus der Sie sich Ihr Gehalt bar auszahlen lassen könnten? Wo können Sie sich Ihre Rente abholen? Geht das noch bei der Post, wie früher?

Der Verlust des Bankkontos macht nackt und hilflos. Die einzige Chance: Möglichst schnell irgendwo ein neues Konto eröffnen. Aber obwohl alle Banken verpflichtet sind, Privatpersonen mindestens ein reines Guthabenkonto zu eröffnen, scheint dies nicht reibungslos zu funktionieren. Einzige Ausnahme sind noch die Sparkassen, die den in ihrem Geschäftsgebiet Ansässigen ein Guthaben-Konto einräumen (müssen). (Siehe Wikipedia

Reibungslos funktioniert hingegen offenbar die unbegründete Kündigung bestehender Bankverbindungen.

Es ist lediglich die Verweigerung der Begründung, welche die Banken vor dem Vorwurf der Diskriminierung nach Art. 3,3 Grundgesetz schützt, wo es heißt: Niemand darf wegen (…) seiner (…) politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Dabei sind in den Fällen der Kontenkündigung bei „Kritikern“ andere Gründe, als die Benachteiligung aus politischen Erwägungen, schlicht nicht vorstellbar. Da setzt sich doch der Filialleiter der Bank nicht einmal vierteljährlich ins stille Kämmerlein und würfelt aus, wem er denn in diesem Quartal die Freude der Kündigung bescheren soll. Wer glaubt denn so was?

Banken betreiben als Anbieter des Zahlungsverkehrs ein privilegiertes Geschäft im Bereich der Infrastruktur der Grundversorgung in einem  oligopolistischen Markt. Alle Nichtbanken, ob Privatpersonen oder juristische Personen, sind von der Bereitstellung von Bankdienstleistungen vollständig abhängig und daher vor Willkürakten der Banken zu schützen.

Das Wohnungs-Mietrecht sieht ein ordentliches Kündigungsrecht für den Vermieter grundsätzlich nur für den Fall des nachgewiesenen Eigenbedarfs vor. Die außerordentliche Kündigung durch den Vermieter kann nur durch eine grobe Pflichtverletzung oder grobes Fehlverhalten des Mieters begründet werden.

Die Übertragung dieses Grundsatzes auf das Kündigungsrecht bei Bankkonten ist ebenso dringend geboten, wie Maßnahmen zur vollständigen Durchsetzung (und Ausweitung auf reguläre Girokonten) der Regelung nach § 31, Zahlungskontengesetz, die den Anspruch auf die Einrichtung eines Kontos begründet.