
Kleines Einmaleins der Staatsbürgerkunde:
Wer Pflichten hat, muss auch Rechte haben. |
Doppeldenkistischer Verwirrtext
Kennen Sie das? Man hat ein Wort im Kopf und während man es sich wieder und wieder laut oder leise vorsagt, beginnt es auf seltsame Weise seinen Inhalt zu verlieren, in sinnlose Laute zu zerfallen.
Was ebenfalls vorkommen kann, ist die Erkenntnis, dass in diesem Wort eine vollkommen andere Bedeutung auftaucht.
Versuchen wir es einfach einmal mit Pflicht:
Pflicht Schulpflicht Wehrpflicht Sozialversicherungspflicht Haftpflicht Pflichtfach Meldepflicht Maskenpflicht Abblendpflicht Leinenpflicht Berichtspflicht Impfpflicht Rundfunkbeitragspflicht Bilanzpflicht
Spätestens wenn Sie diese Wörter zum zweiten Mal lesen, wird Ihnen die Buchstabenfolge „pfl“ unangenehm aufstoßen, und wenn Sie sich fragen, wie man „pfpfl“ noch aussprechen soll, dann sind Sie am Ziel. Das Wort beginnt sich in eine sinnleere Laut- bzw. Buchstabenfolge zu verwandeln.
Dabei sind Sie aus dem gemeinschaftlichen Verständnis des Wortes ausgeschieden. Das alleine befreit zwar nicht von allen Pflichten, aber es macht eine kritische Auseinandersetzung damit erst möglich.
Die Frage: „Was bedeutet „Pflicht“ eigentlich wirklich?“, kann gestellt werden, und da geschieht Erstaunliches.
Von der Schulpflicht über die Assoziation „Indoktrinationszwang“ gelangt man spielerisch zu der Erkenntnis, in einer Indoktri-Nation zu leben. In der Meldepflicht findet sich der strafbewehrte Befehl zur Selbstanzeige. Überhaupt befindet sich im Kern jeder Pflicht ein Befehl, ein ggfs. gewaltsam ausgeübter Zwang und die drohende Strafe bei Verweigerung. Selbst die „freiwillige Selbstverpflichtung“ ist davon nicht frei. Zum Beispiel: 10 Jahre freiwillig Freiwillige Feuerwehr statt Wehrpflicht.
Von daher wird auch der oft gehörte Ausspruch: „Ich halte es für meine Pflicht“, suspekt. Entweder fehlen andere Argumente für Tun und Verhalten, oder es ist der Zwang, der hier in einer unbewusst heroisch-veredelten Form wieder zum Vorschein kommt.
Wer zu einer Überzeugung gelangt ist, die sich in seinem Handeln ausdrückt, begründet das in der Regel mit dem Ziel, das er erreichen will, nicht schlicht mit Pflicht.
Nun zu den Rechten.
Ich höre „Rechte“ und denke „Rechte“. Das hat jedoch nichts mit Recht zu tun, sondern mit rechts. Rechte sind etwas Schlimmes, etwas, das es zu verhindern, zu blockieren, auszugrenzen, zu verbieten gilt.
Früher hatten wir Rechte im Grundgesetz, heute haben wir sie auf der Straße.
Zeit für ein zweites Experiment. Zusammengesetzte Worte mit „Rechte“.
Denken Sie sich zu jedem Begriff statt den damit verbundenen abstrakten Rechten einen oder mehrere konkrete und gesicherte Rechtsextremisten. Das macht Spaß! Vor allem, wenn dabei Bilder auftauchen.
Grund-Rechte, Menschen-Rechte, Freiheits-Rechte, Wasser-Rechte, Wege-Rechte, Urheber-Rechte, Widerstands-Rechte, Bürger-Rechte, Persönlichkeits-Rechte …
Erweitern lässt sich das dann so:
Grundrechts-Rechte, Menschenrechts-Rechte, Freiheitsrechts-Rechte, Wasserrechts-Rechte, Wegerechts-Rechte, Urheberrechts-Rechte, Widerstandsrechts-Rechte, Bürgerrechts-Rechte, Persönlichkeitsrechts-Rechte …
Und wieder beginnen sich die Konturen aufzulösen. Rechts und Recht werden bis zur Unkenntlichkeit gebeugt und verbogen. Übrig bleibt die Erkenntnis:
Linke Mächte canceln Rechte.
Nun sind Rechte Verhaltensnormen, die im demokratischen Staat nach demokratischen Regeln zwischen allen Teilen der Gesellschaft ausgehandelt werden, und zwar so, dass alle gleich und ziemlich viel davon erhalten. Gewissermaßen die optimale Rechteverwertung. Das hat nur einen großen Haken.
Die meisten Rechte sind für die meisten Bürger schlicht nicht einlösbar.
Simples Beispiel: Das Recht auf einen KiTa-Platz.
Die Daten von Ende 2023 besagen, dass knapp vier Millionen Kinder in Kindergärten und Kindertagesstätten oder von Tagesmüttern betreut werden. Gleichzeitig fehlen mehr als 400.000 Plätze, um den Bedarf zu decken.
Den Eltern von mehr als 400.000 Kindern hilft das Recht auf einen KiTa-Platz also keinen Schritt weiter. Kinderlosen erst recht nicht.
Wobei das mit dem Recht so eine Sache ist. Das Recht besteht ja, außer in Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, nur darin, einen Platz beanspruchen zu dürfen, nicht aber, dass der Platz kostenlos genutzt werden dürfte. Da werden zum Teil ganz erhebliche Beträge fällig, um dem Kind das angedeihen zu lassen, was in unser Indoktri-Nation gemeinhin als „frühkindliche Bildung“ bezeichnet wird.
Das Recht zerbröselt also schon hier in seine Teile. Sehen Sie:
• Das Elternpaar in Berlin, das für zwei Kinder einen KiTa-Platz erhalten hat, wird dadurch finanziell nicht belastet.
• Das Elternpaar in Reutlingen (Baden-Württemberg) zahlt für den KiTa-Platz seines einjähriges Kindes monatlich rund 400 Euro.
• In München kostet der KiTa-Platz im Mittel 300 Euro pro Monat.
Dazu muss beachtet werden, dass Bayern und Baden-Württemberg die Haupt-Geberländer im Länderfinanzausgleich sind, während Berlin das Hauptempfängerland ist. Eltern in Reutlingen und München zahlen also nicht nur den Beitrag für das eigene Kind, sondern indirekt für die kostenlosen Berliner KiTa-Plätze mit.
Nein. Es sind keine gleichen Rechte. Das sieht nur auf dem geduldigen Papier der Bundestagsdrucksachen so aus.
Kleines anderes Beispiel:
Repräsentanten des Staates, bis in die kommunale Ebene, haben das Recht, beleidigt zu sein und daraufhin Strafantrag zu stellen. Sollten diese nichts davon wissen, beleidigt worden zu sein, helfen (anwaltliche) Beleidigungs-Scouts gerne und gegen Honorar dabei, Beleidigungen festzustellen und Polizei und Staatsanwaltschaften beeilen sich, die Ermittlungen aufzunehmen. Gerne auch schon mal mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Computer, Festplatte und Smartphone.
Fühlt sich der Souverän in Gestalt des Bürgers Max Mustermann hingegen von einem Repräsentanten des Staates beleidigt, wird der Bundestag oder der entsprechende Landtag nicht zögern, sich schützend vor den Kollegen zu stellen und die Aufhebung der Immunität verweigern. Das gilt für alle Abgeordneten der demokratischen Mitte. Hinter der Brandmauer wird die Immunität schon gerne auch mal aufgehoben.
Merke: Nur Rechte stehen am frühen Morgen im Bademantel an der Haustür und fragen nach ihren Rechten.
Viele Rechte sind auch vom Einkommen abhängig. So hat natürlich jeder das Recht, die Kosten so genannter „Haushaltsnaher Dienstleistungen“, wie z.B. Putzfrau oder Gärtner, steuerlich geltend zu machen. Wer aber immer nur Mehrwertsteuer, Benzinsteuer, Stromsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, Kfz-Steuer und Grundsteuer zahlt, was zusammengenommen den 25-%-Satz der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge leicht überschreiten kann, guckt in die Röhre, wenn die Rente zu niedrig ist, um darauf Einkommensteuer zahlen zu müssen, denn nur von der Steuer auf das Einkommen lässt sich etwas absetzen.
Wenn bei der Einkommensteuer, auch in Form der Lohnsteuer, der Grundfreibetrag um 100 Euro erhöht wird, dann hat, wer weniger als 13.208 Euro zu versteuern hat, exakt nichts davon. Wer 20.000 Euro versteuert, dem werden 20 Euro weniger abgenommen. Wer aber über eine Million zu versteuern hat, der darf sich über 55 Euro freuen.
Jetzt aber Schluss mit diesen Rechten – kommen wir zu den anderen, und nennen sie beim Namen: Gauland, Weidel, Chrupalla, Baumann, Bystron, von Storch, …
Inzwischen sitzen 151 so genannte Rechte im Bundestag hinter der Brandmauer und 479 Abgeordnete anderer Parteien davor.
Es sieht aus wie auf einer große Wippe. Ein zierliches kleines Mädchen, vielleicht vier Jahre alt, und ein achtjähriger adipöser Knabe, werden nie ins Schaukeln geraten. Er lässt sie oben schlicht verhungern, während er, gelangweilt und bombenfest unten hockend, noch eine XXL-Tüte Verfassungsschutz-Pommes mit Ausschutzvorsitz-Majo und Fraktionssaal-Ketchup verschlingt.
Wahrscheinlich wird die Einheitswippe nur deshalb einfach nicht fertig, weil diese Assoziation vermieden werden soll. Auch die mit den Ossis und Wessis, aber das ist ja praktisch schon das Gleiche.
Wie war das doch gleich?
Wo Pflichten sind, muss es auch Rechte geben?
Ja, ja. Stimmt schon. Aber das ist ja nur die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite, das Gegenstück, kennt keine Pflichten. Dort finden sich stattdessen Privilegien. Die andere Seite kennt auch keine Rechten. Dort finden sich stattdessen Linke. Dann passt das:
Wo Privilegien sind, muss es auch Linke geben.
(Doppeldenkistischer Verwirrtext Ende)