
PaD 29 /2025 – Hier auch als PDF verfügbar: Pad29 2025 Unsere Demokratie Versuch einer Annäherung
Wenn deutsche Politiker, vereidigt auf das Grundgesetz, nicht mehr von der Demokratie als solcher, sondern nur noch von „unserer Demokratie“ sprechen und antreten, dieselbige zu schützen, dann muss unsere Demokratie Merkmale aufweisen, die unsere spezielle Demokratie von der Demokratie und dem Demokratieverständnis im Allgemeinen unterscheiden.
Nach allem, was ich weiß, ist es das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das einzig über diese Unterschiede Auskunft geben kann, denn dort, und nirgends sonst, sind die Grundlagen der in diesem, unserem Lande zu lebenden Demokratie festgeschrieben und verankert.
Doch, doch. Die „zu lebende“ Demokratie. Die lebendige Demokratie, die mit Leben zu erfüllende Demokratie, die gelebte Demokratie. Darum geht es dort von der Zielsetzung her. Die Artikel des Grundgesetzes sind ja noch keine Demokratie, sie beschreiben sie allenfalls strukturell.
Aber gerade in den ersten Artikeln, den so genannten Grundrechten, finden sich auch die Grundlagen der Demokratie, und zwar als Abwehrrechte der Bürger gegen Übergriffe und Übergriffigkeitsgelüste des Machtapparates.
Das hat nicht nur mit den Persönlichkeitsrechten der Bürger zu tun, sondern genauso viel auch mit der Demokratie. Weil eben nur ein freier und vom Staat nicht unterdrückter oder abhängiger Bürger fähig ist, sich eine eigene Meinung zu allen politischen Belangen zu bilden und auf Basis dieser Meinung eine unbeeinflusst frei erwogene Wahlentscheidung zu treffen.
Dafür, und vor allem auch, um die Demokratie im Staate überhaupt erst zu ermöglichen, steht im Grundgesetz geschrieben:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Daran gibt es nichts zu kritisieren. Das passt. Gemeint ist schließlich jeder, ohne Ausnahme. Ob nun Bundespräsident oder Paketbote, ob Kommunist oder Kapitalist, ob Polizist oder Punktesammler in Flensburg. Jeder darf seine Meinung verbreiten. Der Bundespräsident seine präsidiale Meinung, der Paketbote seine Prekariatsmeinung, der Kommunist seine Brüderlichkeitsmeinung, der Kapitalist seine Renditemeinung, der Polizist seine Law-and-Order-Meinung und der Punktesammler seine Meinung als Melkkuh der Nation.
Weil zugleich auch jeder das Recht hat, sich in Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und anderen Periodika, im Internet, und wo sonst auch immer aus dem In- und Ausland Informationen und Meinungen dargeboten werden, über das zu informieren, was gerade so läuft oder ins Laufen gebracht werden soll, und was der Bundespräsident und der Paketbote, der Kommunist und der Kapitalist, der Polizist und der Punktesammler und noch viele, viele andere dazu meinen, ist der Weg für eine wohlüberlegte und fundierte Wahlentscheidung vom Grundgesetz doch bereitet.
Perfekt. Besser geht nicht. Natürlich braucht es ein Stück Eigeninitiative, um die Informationen auch aufzunehmen und zu durchdenken, Meinungen zu vergleichen und dabei den eigenen Vorteil ebenso zu nicht außer Acht zu lassen, wie den Nutzen für das ganze Volk. Aber ein bisschen Eigeninitiative darf man vom mündigen Bürger doch verlangen. Da braucht es keinen Vormund, der die Informationen auswählt und vorkaut und damit eine Meinung quasi vorbereitet, die nur noch kuvertiert, frankiert und abgeliefert werden muss. Das wäre nämlich schon keine Demokratie mehr, bestenfalls könnte man es noch eine betreute Demokratie nennen, tatsächlich aber wäre es Freiheitsberaubung. Die Freiheit, sich zu informieren, schließt die Freiheit, sich nicht oder nicht umfassend zu informieren ein, und die Freiheit, eine uninformierte Wahlentscheidung zu treffen ebenfalls. Bloß eine von irgendeiner Instanz gelenkte Informations- und Meinungsauswahl, gar eine Beschneidung des allgemein zugänglichen Informationsangebotes, das verstieße gegen das Demokratieverständnis.
Insoweit kann ich bis jetzt nicht erkennen, dass sich „unsere Demokratie“ vom allgemeinen Demokratieverständnis unterscheiden lassen müsste. Artikel 5, Satz 1, ist Demokratievoraussetzung in Reinkultur.
Der Unterschied muss darin liegen, dass der Satz 2 des fünften Artikels im Laufe der Jahre an Gewicht gewonnen und in der Priorität nach vorne gerutscht ist. Schon lange ist überwiegend davon die Rede, dass das Recht seine Meinung zu sagen, sowie das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren, seine Grenzen findet, ja zwangsläufig finden muss. Und wo? Da, wo sie gesetzt werden. In dem, was im Grundgesetz nicht zu finden ist, nämlich in den allgemeinen Gesetzen, und da ist viel hineingeschrieben worden, seit 1949, außerdem in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend, und noch außerdemer im Recht der persönlichen Ehre.
Es scheint auch nicht mehr so, dass die Rechte nach Satz 1 als ureigenste und unveräußerliche Rechte des Bürgers angesehen werden, sondern immer mehr so, als dass sie ihm von Staats wegen gnädig zugestanden, aber ebenso auch wieder entzogen werden können.
Artikel 5, Satz 2, hat tatsächlich das Potential, alles zu zerstören, was in Satz 1 als Inhalt des Ewigkeitsartikels angelegt worden war, und es sieht so aus, als ob von diesem Potential bereits reichlich Gebraucht gemacht würde.
Da ist er nun, der erste, kleine Unterschied.
„Unsere Demokratie“ benötigt, um bestehen zu können, das Instrument der staatlich begrenzten und gelenkten Meinungs- und Informationsfreiheit. Sie muss verteidigt werden, um dieses Instruments nicht verlustig zu gehen. Ich beginne zu verstehen.
Allerding ist das originäre Recht, und nicht etwa die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, sich zu informieren, eine Meinung zu bilden und diese zu verbreiten, nur die eine Hälfte der Medaille.
Auch darüber gibt das Grundgesetz Auskunft, indem es bestimmt, dass jeder auch das Recht hat, seine Meinung, seine Gedanken und auch sein privates Handeln geheim zu halten. Der Bürger hat das Recht, Geheimnisse vor dem Staat zu haben, und auch hier nicht etwa bloß die jederzeit einschränkbare Erlaubnis.
Artikel 10 sagt dazu unmissverständlich: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“
„Unverletzlich“, wie auch die Menschenwürde aus Artikel 1. Nichts von dem, was in der Kommunikation der Bürger übermittelt wird, egal auf welchem Wege, darf von niemandem, außer dem Empfänger, zur Kenntnis genommen oder weitergeleitet werden. Briefe, Telefonate, E-Mails, Chat-Postings – alles geschützt.
Wäre es anders, die Meinungsfreiheit wäre nicht mehr gewährleistet. Meinungsfreiheit schließt ja auch kritische, ja rebellische Meinungen ein. Wo der Austausch über solche Meinungen nicht mehr frei möglich ist, ist die Demokratie am Ende.
Gleiches gilt für die Wohnung. Den intimsten Rückzugsort des Bürgers. Was dort geschieht, was dort aufbewahrt, was dort besprochen wird, geht niemanden etwas an, weshalb Artikel 13 besagt: „Die Wohnung ist unverletzlich.“
Noch einmal „unverletzlich“. Unverletzlich hat etwas Endgültiges, nicht Widerrufbares, und das ist gut so.
Nur wer sich nicht fürchten muss, in seiner Kommunikation und in der Wohnung zu denken, auszusprechen, zu tun und zu lassen, wonach ihm ist, kann als freier Bürger in freien und geheimen Wahlen seine Stimme unbeeinflusst von Drohungen und daraus resultierenden Ängsten abgeben, sich also „demokratisch“ verhalten, weil die Demokratie ihn schützt.
Wie aber soll „Unsere Demokratie“ unter solchen Bedingungen noch geschützt werden können? Unmöglich! Ein Grundgesetzartikel, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung festgeschrieben ist, ist mit unserer Demokratie ebenso wenig vereinbar wie ein rigoroses Post- und Fernmeldegeheimnis.
Aus den in der Urfassung des Grundgesetzes von 1949 bereits enthaltenen Sätzen 2 und 3 des Artikels 13, sind in inzwischen 7 Sätze über die trotz der Unverletzlichkeit zulässigen Verletzungen der Wohnung geworden, wobei übrigens bereits auch das Eigentums-, bzw. Besitzrecht gleich mit ausgehebelt wurden, indem die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht nur zur Abwendung besonderer Gefahren, sondern auch gleich mit zur Behebung der Raumnot aufgehoben wurde. Darauf könnte durchaus bald wieder einmal zugegriffen werden.
Beim Post- und Fernmeldegeheimnis verhält es sich in unserer Demokratie nicht anders, wobei Ausnahmetatbestände in der Regel aus im Grundgesetz unbestimmt benannten „Gesetzen“ hergeleitet werden dürfen, die wiederum ohne Grundgesetzänderung mit einfachen Mehrheiten beschlossen werden können, aber überhaupt nicht auf demokratischem Wege zustande gekommen sein müssen, sondern nur dem Willen einer so genannten Europäischen Kommission entsprungen zu sein brauchen, welche die Übernahme ihres Willens ins nationale Recht mit allerlei Sanktionsandrohungen zu erzwingen weiß.
Damit ist der Faden, der „Unsere Demokratie“ mit dem Gedanken einer idealen Demokratie noch verbindet, bereits sehr dünn geworden und in der Morgendämmerung schon gar nicht mehr sichtbar, wenn martialisch ausgerüstete Polizisten aus nichtigem Anlass zur Hausdurchsuchung antreten, weil dort nach Beweisen gesucht werden muss, für eine Meinungsäußerung, die offenkundig ist, also keines weiteren Beweises mehr bedarf, und sich dabei nachträglich durchaus selbst im stark verengten Meinungskorridor noch als zulässig herausstellen kann.
Dass dabei aber alles noch mit rechten Dingen und nach geltendem Recht vonstatten geht, gehört zu den Vorteilen dieser Demokratie, die sich, derart geschützt, damit unangreifbar gemacht hat.
Man muss das ja nicht von vornherein schlecht machen wollen. Immerhin ist es Volkes Wille, der in Wahlen, jedoch nicht in Abstimmungen, dadurch zum Ausdruck gebracht wurde, dass eine Mehrheit sich für die Umsetzung der Versprechungen jener Partei ausgesprochen hat, die offensichtlich dieser Mehrheit im Volke den meisten Nutzen zu bringen verheißen haben.
Die auf diese Weise ins Parlament gesetzten Mehrheitsvolksvertreter konnten ja nicht anders handeln, als das in Gesetze zu gießen, wofür sie gewählt wurden. Dass es zwischen Wahlversprechen, die das Volk ja verstehen muss, um sie gutheißen zu können, und dem tatsächlichen Regierungshandeln, aufgrund von diversen Sachzwängen und persönlichen Präferenzen der Gewählten, zu Übertragungsfehlern aus der komplexen Sprache der Politik in die einfache Sprache des Volkes und dabei zwangsläufig und unvermeidbar auch zu Inhaltsverlusten kommen wird, ist in einer Volks-Demokratie, wie der unseren, unvermeidlich.
Das Volk will es gut haben. Das Volk will Wachstum für sich. Da muss man versprechen, dass man sparsam sein wird, damit für das Volk wieder mehr übrig bleibt, von dem was es erarbeitet.
Dass man aber nur von dem etwas sparen kann, was man hat, und daher Sondervermögen, Steuererhöhungen und Leistungskürzungen braucht, damit überhaupt etwas zum Sparen auf den Tisch gelegt werden kann, wenn die Energiewende und die Rüstung und die Migration bezahlt werden müssen, das versteht das Volk nicht, und das darf man dem Volk nicht zum Vorwurf machen. So ist es halt. Und falls das Volk doch einmal etwas bemerkt, ärgert es sich, das Volk.
Dem zuzuhören oder gar nachzugeben wäre aber töricht, kontraproduktiv und der freiwillige Verzicht auf die vom Volk übertragene Macht. Wie unterschiede man sich dann überhaupt noch vom Volk?
Daher darf das Volk sich erst einmal daran gewöhnen, dann darf es sich beruhigen, und in vier Jahren, wenn alles vergessen ist, darf es ja wieder wählen. Dann geht der Zirkus eben wieder von vorne los. Das tut unserer Demokratie nicht weh. Da sieht sie locker drüber hinweg.
Gefährlich wird es erst, wenn sich da im Volk etwas zusammenrottet, wenn ein paar klügere Köpfe meinen, es gäbe durchaus Wege aus den mannigfachen Missständen. Es müsse nicht immer alles schlimmer, oder teurer oder schlechter werden. Gut, solche Meckerer, Klugscheißer und Besserwisser gibt es immer. Die kann man getrost ausblenden. Aber wenn sich dann welche verbünden, ihre Meinung so laut sagen, dass das Volk die Ohren spitzt und gutgläubig darauf hereinfällt, wenn sich gar eine Partei gründet, die diese Stimmen vereinigt, wodurch diese noch lauter werden, so dass ihnen noch mehr Volks zuläuft, dann ist unsere Demokratie in höchster Gefahr.
Da wird es doch Zeit, sich daran erinnern, dass das Grundgesetz auch dafür ein Mittelchen vorgesehen hat.
Artikel 20, Satz 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Wer also wollte der Antifa, dem Zentrum für politische Schönheit, den Omas gegen rechts, den Vereinigungen von Queeren, Linken, Grünen, den Bischöfen der Volkskirchen, oder Jette Nietzard vorhalten, selbst wenn Letztere kaum verhohlen zum bewaffneten Kampf aufruft, sie würden den Boden des Grundgesetzes verlassen, die Menschenwürde mit Füßen treten und alle Grundsätze der Demokratie über Bord werfen?
Diese Ordnung, die ja nichts anderes als unsere Demokratie ist, ist bedroht. Der Regierung sind durch herkömmliches Recht und Gesetz die Hände gebunden, selbst das Verfassungsgericht ist noch mit mindestens einem Bein im fantastisch-idealistischen Demokratiedenken verhaftet, woraus messerscharf geschlossen werden kann und muss: Die Situation ist da. Andere Abhilfe ist weder möglich, noch zu erwarten.
Auf die Barrikaden. Nutzt das Recht zum Widerstand.
Macht euch klar, was wir an unserer Demokratie haben, welcher Verlust uns droht, wenn es nicht gelingt, unsere Bastionen zu verteidigen.
Das Volk wird die Verführer und ihre Versprechen schnell vergessen, wenn sie erst einmal beseitigt sein werden, wie eine nominierte Kandidatin für das Verfassungsgericht es so treffend ausgedrückt hat.
Auf! Auf, zum letzten, entscheidenden Gefecht unter dem Banner des Regenbogens. FCKAFD!
Für unsere Freiheit!
Für unsere Gerechtigkeit!
Für unsere Demokratie!