Die Situationen gleichen sich.
Yoon Suk Yeol, der ein vergleichbares Regierungsamt wie Olaf Scholz innehat, nur eben in Südkorea, hat ein Problem mit dem Haushalt, wie Olaf Scholz ja auch.
Das liegt in Seoul daran, dass die Oppositionsparteien, also alle, die nicht an der Regierung beteiligt sind, im Parlament die Mehrheit haben und nur einen zusammengestrichenen Haushaltsentwurf durchgehen lassen wollten.
Ist es nicht in Deutschland haargenau ebenso? Hat die Opposition nicht ebenfalls im Parlament die Mehrheit, seit die FDP nicht mehr der Regierung angehört, und hat sich der Streit nicht daran entzündet, dass die FDP den Haushalt deftig zusammenstreichen wollte – und wohl immer noch will?
Im Gegensatz zur Situation in Deutschland, wo man versucht, irgendwie und in letzter Minute noch vor den Neuwahlen die eine der großen Oppositionsparteien verbieten zu lassen, um wieder regierungsfähigen Mehrheitsverhältnissen nahe zu kommen (324 von 657 Sitzen), hat Yoon Suk Yeol eine durchschlagendere Strategie gewählt, und gleich das Kriegsrecht verhängt.
Seine Begründungen:
- Es gäbe keine andere Möglichkeit, um die freie und verfassungsmäßige Ordnung zu schützen.
Wenn Scholz stattdessen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erwähnen würde, ginge das bei uns auch.
- Er wolle Südkorea vor der Bedrohung durch nordkoreanische kommunistische Kräfte schützen, und die verabscheuungswürdigen pronordkoreanischen, antistaatlichen Kräfte ausrotten.
Nun, auch Deutschland muss, wie es aussieht, vor den prorussischen kommunistischen Kräften geschützt werden. Man müsste sie ja trotz Kriegsrecht nicht gleich ausrotten wollen. Es genügt ja, ihnen jegliche politische Betätigung zu verbieten, wie es Yoon auch beschlossen hat.
Kriegsrecht heißt ja nicht, dass auch wirklich Krieg sein muss. So wie ja auch Brandmauer nicht heißt, dass es brennen müsste.
Aber man könnte doch mittels Kriegsrecht im Frieden mal so richtig volldemokratisch durchregieren und die lästige Opposition zum Schweigen bringen.
Es gibt übrigens noch eine Möglichkeit, für Olaf Scholz weiter zu regieren und Gesetze auch ohne Mehrheit im Bundestag verabschieden zu lassen. Wofür haben wir denn Notstandsgesetze?
Art. 81 GG (Gesetzgebungsnotstand) besagt, dass – wenn der Kanzler keine Mehrheit im Bundestag mehr hat – unter bestimmten Voraussetzungen ersatzweise der Bundesrat Gesetze durchwinken kann. Wenn ich richtig gezählt habe, könnte Rotgrün dort eine kleine Mehrheit von 36 zu 33 Sitzen organisieren, womöglich sogar für einen nicht schuldenbremsenkonformen Haushalt.
Die ZEIT zum Kriegsrecht in Südkorea