Sehr zu bezweifeln: AKW, IFG, AfD

Wir leben in einem freien Land.

Will dem jemand widersprechen? Nein?

Gut. Wir leben also in einem freien Land.

In einem freien Land kann jeder bezweifeln, was er will.

Solche Zweifel folgen gewissen Moden und führen in der Regel zu den erwünschten Ergebnissen. Da gibt es vergleichsweise uralte Zweifel. Zum Beispiel der Zweifel an der Sicherheit von Atomkraftwerken. Ein sehr wirksamer Zweifel, der uns von sich selbst befreit hat. Die deutschen Atomkraftwerke sind jetzt endlich das, was ihre Befürworter immer nur behauptet haben: Vollkommen sicher.  

In jüngerer Zeit treiben uns zwei neue, gewichtige Zweifel um. Da ist einerseits der Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG). Es handelt sich um ein sehr junges Gesetz, das erst am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist und im Nachhall des Gorbatschow’schen Credos „Glasnost & Perestroika“ eine vermeintliche Gesetzeslücke stopfen sollte. Zwanzig Jahre später ist klar: Der Gesetzgeber ist damals weit über das Ziel hinausgeschossen. So, wie jeder Mensch ein Recht auf eine Intimsphäre hat, die vom Grundgesetz speziell mit den Artikeln 5, 10 und 13 geschützt wird, braucht auch der Staat – hier explizit der Bund – einen geschützten Bereich um sich, gem. Art. 2 GG, frei entfalten zu können ohne seine geheimsten Wünsche, Ziele, Pläne und Gedanken gegenüber Krethi und Plethi auf unbegründetes Verlangen hin offenbaren zu müssen.

Wo kämen wir denn da hin, wenn anfragende Bürger, oder – noch schlimmer – die Wähler, wissen dürften, was in der Herzkammer der Macht, und, nein, das ist nicht das Parlament, tatsächlich vor sich geht?

Man kann heute nicht mehr nachvollziehen, ob es eine Art von Demokratiebesoffenheit war, die dieses Gesetz hervorgebracht hat, oder, dass man naiv davon ausging, dass sich überhaupt nur staatstreue Bürger ganz ohne arg mit ihren ganz individuellen, persönlichen Auskunftsersuchen an den Bund wenden würden. Leider hat sich gezeigt, dass die überwiegende Mehrzahl der begehrten Auskünfte ein ungeheuerliches Ausmaß an Misstrauen gegenüber dem Staat zum Ausdruck brachte, wobei gleichzeitig zu erkennen war, dass umfängliche, wahrheitsgemäße Auskünfte nur dazu führen würden, Widerstand gegen den Staat zu schüren und seine Repräsentanten zu delegitimieren, weil auch nicht ein Hauch von Verständnis für staatliche Maßnahmen zu erwarten war, deren Weisheit und Güte nur von denen zu erkennen ist, die tatsächlich die schwere Last der Verantwortung zu tragen haben.

Nun war das Gesetz aber mal da. Die, die es verabschiedet hatten, konnten es nicht gleich wieder aufheben. Das wäre schließlich ein Eingeständnis gewesen, das nicht gerade zu deren Reputation beigetragen hätte. Also hat man es erst einmal ganz vorsichtig damit versucht, entweder nur das Notwendigste herauszugeben, abzuwarten, ob noch nachgefordert wird, und dann mit Schwärzungen zu arbeiten, um die Anfrager zu zermürben. Doch wie es so kommt: Die waren ja nicht blöd. Wo ein Gesetz ist, muss ein Richter sein, dachten sie, und begannen damit die Auskünfte einzuklagen. Dies dann auch noch anonym! Mit Konstrukten, wie „Frag den Staat“ versuchten sie, den Staat am Nasenring durch die Manege zu ziehen. Letztlich ist dies viel weiter gelungen als es für eine arbeitsfähig bleiben wollende Regierung zuträglich war. Man denke nur an die RKI-Files. Herrschaft, was wurde da geschwärzt, um jeglichen falschen Eindruck zu vermeiden. Doch das, was die Richter, die ja dummerweise grundgesetzlich (20, 3 GG) an Recht und Gesetz und damit auch an das IFG gebunden sind, fordern konnten, weil das Gesetz ja da und in Kraft war, ging dann doch auf keine Kuhhaut.

Auch wusste man 2006 noch nichts von einer AfD. Einer Partei, die inzwischen im Bundestag sitzt und, wie zu vermuten war, im Auftrag des Kreml herausfinden wollte, welche unserer Autobahnbrücken überhaupt noch so standfest sind, dass sie von russischen Panzern gefahrlos überquert werden könnten. Das war zwar keine Anfrage nach dem IFG, sondern eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion, aber mit dem IFG könnte solche Fragen jeder stellen, und ein Richter würde sich womöglich finden, der die Herausgabe der Information anordnet, und dann könnte es tatsächlich verflucht eng werden, wollte man standhaft weiterhin verweigern.

Aus dem Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes ist längst die Gewissheit geworden, dass sein Missbrauch ernsthaft staatsgefährdende Ausmaße angenommen hat. Was also spricht dagegen, dieses Gesetz außer Kraft zu setzen? Vieles. Man kann ein Gesetz, das beinahe als „Gutes Auskunftsgesetz“ verkündet worden wäre, nicht einfach aufheben. Das hieße ja, einem Gesetz, das man selbst beschlossen hat, zu attestieren, es in Kraft zu lassen, sei gefährlicher als der Weiterbetrieb von Atomkraftwerken. Das wäre ein Eingeständnis, das Wählerstimmen kosten könnte.

Sehr viel eleganter ist es, ein solches Gesetz durch geringfügige Anpassungen so weit zu verbessern, dass es im Kern erhalten bleibt, aber den veränderten Gegebenheiten wieder vollumfänglich gerecht wird. Anonymität weg – das ist schon die halbe Miete. Journalisten ausschließen – damit ist auch viel gewonnen. Den Ombudsmann, also den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, der sich durchaus noch zur Laus im Pelz der Regierung entwickeln könnte, schlicht und einfach abschaffen und aufwandsabhängige, nach oben offene Gebühren für jede Anfrage erheben. Herr Dobrindt und sein Ministerium sollen mit der Ausarbeitung der Anpassung des IFG schon weit fortgeschritten sein.

Wer daran Kritik übt, gehört entweder zu jenen Meckerern und Nörglern, die wirklich endlich wegtreten sollten, oder sieht seine Felle davonschwimmen, die Regierung weiterhin – schon aus Angst vor möglichen Anfragen – am sinnvoll-zweckmäßigen Regierung zu hindern. 

Der andere Zweifel, der derzeit insbesondere unter den aufrechten Vertretern unserer Demokratie zu finden ist und sie beinahe in den Wahnsinn getrieben hätte, ist der Zweifel an der Verfassungstreue von Kandidaten der AfD, die sich für Wahlämter bewerben. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein neuer Kandidat auftaucht, an dessen Verfassungstreue gesicherte Zweifel zu erheben sind.

Glücklicherweise sind AfD-Kandidaten weder schwer zerstörbare Kolosse aus Stahl und Beton, wie Atomkraftwerke, die endgültig außer Betrieb zu nehmen Jahrzehnte gedauert hat, noch vom Bundestag verabschiedete Gesetze, die nur mit sehr viel Feingefühl modifiziert werden, aber nicht einfach abgeschaltet werden können, sondern einfach nur Menschen. Mit Menschen hat man es einfacher. Aus alten Zeiten gibt es das Prinzip des Gottesurteils. Damals endete das für die Delinquenten grundsätzlich tödlich. Heute ist eine sehr viel humanere Form der Zweifelsaufklärung gefunden wurden, die dennoch so wirkt, als gäbe es den Angezweifelten nicht mehr, obwohl er körperlich noch existiert. Auf dem Wahlzettel ist er gestorben – und nur darauf kommt es an.

Das moderne Verfahren sieht so aus:

Die demokratische Inquisition sendet insgeheim mindestens einen Vetreter in den Wahlausschuss. Diesem erwachsen aufgrund besonderer spiritueller Fähigkeiten, die denen von Exorzisten in manchen Aspekten ähneln, alleine wegen der Parteizugehörigkeit erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten. Er offenbart diese Zweifel dem Wahlausschuss, der dies sorgfältig prüft, sich aber nicht auf das eigene Urteil verlässt, sondern den zuständigen Verfassungsschutz als Zeugen befragt. Da der Verfassungsschutz nur zu vollkommen widerspruchsfreien Aussagen fähig ist, wird er die Zweifel bestätigen und ggfs. noch Indizien anführen, die diese Zweifel bekräftigen. Es kommt zum Gottesurteil. Der Kandidat wird von der Wahl ausgeschlossen. Nimmt dieser dieses Urteil in Demut hin, gleicht dies einem Schuldeingeständnis. Die Zweifel waren berechtigt, das Schutzschild der Demokratie hat die Wähler vor einer Wahl, die sie später bereuen müssten, bewahrt.

Legt der Kandidat jedoch Widerspruch ein, zieht gar vor Gericht, dann zeigt er damit doch, dass er gegen Recht und Gesetz und damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung rebelliert, womit er sich selbst outet und seine mangelnde Verfassungstreue im Protest gegen legitime Organe der vollziehenden Gewalt offiziell, wenn auch ungewollt, dokumentiert. Damit erübrigt sich die erwünschte Eilentscheidung. Der Kandidat kommt nicht auf den Wahlzettel, die Demokratie ist gerettet.

Abschließend eine Warnung:

Auch wenn hier aus gegebenen Anlässen das Hohelied des Zweifels zu singen war: Nicht jeder Zweifel ist berechtigt!

Nicht jeder Zweifel wendet etwas zum Besseren. Nur solche Zweifel, die aus der Mitte unserer Demokratie erwachsen, sind gute, richtige und zulässige Zweifel. Alles anderes ist Hass und Hetze, Neid und Missgunst, oder einfach nur eine absolut unglaubwürdige Verschwörungstheorie. Achten Sie also immer darauf, wer zweifelt. Damit Sie stets auf der richtigen Seite stehen und nie und nimmer ein Zweifel an Ihrer Verfassungstreue aufkommen kann.

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