Schuldenbremse – eine Frage von Anstand und Ehrbarkeit

Kommt ein Vogel geflogen
Da zischt er ab ...

Die Wahl ist gelaufen. Der alte Bundestag ist abgewählt. Die alten Mehrheiten sind zerfallen.

Sollte man meinen.

Der neue Bundestag, der sich seinen Kanzler erst noch wählen muss, wird aus brandmauertaktischen Gründen eine qualifizierte Mehrheit für eine Grundgesetzänderung auch mit Hängen und Würgen und der (in „Die Linke“ umbenannten) SED kaum noch auf die Beine stellen können.

Man sollte meinen, dass die Wähler dies am Sonntag per Saldo so gewollt haben.

Nun wollen jene Parteien, die sich anschicken, mit ihren im neuen Parlament vertretenen Sitzen die neue Regierung zu bilden, mit ihren Mehrheiten im alten, abgewählten Parlament noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages die Schuldenbremse wieder aus dem Grundgesetz verschwinden lassen, bzw. sie so verändern, dass die Schulden, die man in den nächsten Jahren machen will, nicht mehr gebremst werden können.

Wenn kurz vor dem Ende der Amtszeit schnell noch alle Regierungsparteien die „Abendsonne“ über ihren treu ergebenen Ortskräften aufscheinen lassen, gilt es natürlich auch als nicht ehrenrührig, mit alten, schon abgewählten Mehrheiten noch das Grundgesetz zu ändern, weil die neuen Mehrheiten dafür nicht mehr ausreichen. Verboten ist das nicht. Aber nicht alles, was nicht verboten ist, entspricht noch jenen Werten, die man mit Anstand und Ehrbarkeit in Verbindung bringt. Es sind Tricksereien an der Abbruchkante der Legalität, vorgetragen von Leuten, die vor nichts zurückschrecken, wohl wissend, dass ihnen niemand etwas anhaben kann, und der Wähler, wann immer er wieder am Zug sein sollte, schon gar nicht.

Ach, die Schuldenbremse …

Wie nützlich war sie doch, um die Privatisierung – vor allem im Bereich der Kommunen – voranzutreiben. Es waren die regierenden Parteien im Bund, die den Kommunen die strikte Schuldenbremse übergestülpt, sich selbst aber immer noch Verschuldungsspielräume gelassen haben. Es sind wieder die Parteien im Bund, die sich nun von der Schuldenbremse befreien wollen, obwohl sie mit ihren so genannten „Sondervermögen“ längst jede Verschuldungsobergrenze gesprengt haben.

Dieser Versuch, der jetzt unternommen wird, ist Beweis genug dafür, dass die Minigroko nicht wirklich daran denkt, den kostspieligen Unsinn, der aus Klimapanik und Energiewende ebenso resultiert, wie aus Russlandfeindschaft, illegaler Migration, Bürgergeld für alle, Gender-Entwicklungshilfe, Übererfüllung von EU-Vorschriften und überbordender Bürokratie, zu beenden oder wenigstens zurückzufahren, sondern mit dem Popanz der russischen Gefahr bei gleichzeitigem Tauwetter zwischen USA und Russland irgendwie noch eine deutsch-Eu-ropäische Billion Euros für die Rüstungsbarone zu mobilisieren, statt Wohnungen zu bauen, Straßen und Schiene zu reparieren, Krankenhäuser und Pflegeheime vor der Schließung zu bewahren, Schulen und Hochschulen an der physischen und geistigen Substanz zu sanieren, und was der Notwendigkeiten im verrottenden Staate mehr wären, die sich – bei Sparsamkeit an den richtigen Stellen – finanzieren ließen, ohne ein gigantisches neues  Schuldenfass aufzumachen.

Die Trickserei, die neue Regierung mit alten Mehrheiten  von der Schuldenbremse zu befreien, weil ihr die Wähler genau das versagt haben, dient nur dem Zweck, alles das, was die Mehrheit der Bevölkerung ablehnt, weiterzuführen, bzw. in Angriff zu nehmen, während für das Notwendige und Wünschenswerte auch weiterhin weder der Wille noch das Geld aufzutreiben sein werden.