Früher habe ich fröhlich drauflosgeschrieben, schon fein stichelnd, aber nie wirklich bösartig, immer – und ohne überhaupt daran zu denken – in der zweifelsfreien Gewissheit, mich deutlich innerhalb der grundgesetzlich gezogenen Grenzen der Meinungsfreiheit zu bewegen.
Heute lese ich eine Nachricht, bei der mir der Hut hochgeht, habe meinen Kommentar dazu schon fast fertig im Kopf, und dann fängt das Theater an. So, wie im ersten Anlauf gedacht – und dieser erste Anlauf wäre gut gewesen – geht es nämlich nicht. Die Nachricht ist umzingelt von einer Kombination aus Fettnäpfchen und Stolperdrähten. Man kommt verbal an den Kern der Nachricht gar nicht mehr heran, ohne ins Stolpern zu geraten und mit dem Kopf ins nächste Fettnäpfchen zu knallen.
Wenn ich aber erst einmal so weit bin, will ich es erst recht nicht mehr bleiben lassen.
Was dann kommt, ist harte Arbeit.
Ich will das heute einmal ganz langsam und zum Mitdenken aufdröseln.
Was ich gerade vorhin gelesen habe, ist eine Idee der LINKEn in Baden-Württemberg. Diese Idee etwas zu stark zu kritisieren, ggfs. noch mit Attributen wie „vollkommen ….“ oder „total ……..“ zu schmücken, bringt mich in den Verdacht der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Die LINKE ist schließlich eine recht genau spezifizierte Gruppe, und deren Angehörige werden selbstverständlich als Menschen gelesen.
Will ich dem Verdacht der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit entkommen, muss ich von der Gruppe ablassen und stattdessen mindestens eine Person benennen, die diese Idee vorgetragen hat. Das wäre in diesem Fall die Person Elena Schumacher Koelsch, von der ich nicht genug weiß, um zu wissen, mit welchen Pronomen sie angesprochen werden möchte, was im Zusammenhang mit der Nachricht – es geht darin nämlich um Transfrauen – gleich doppelt kritisch werden könnte, vor allem, wenn ich die von der „Jungen Freiheit“ mit der Bezeichnung „Spitzenkandidatin“ vorgenommene Identifizierung als weiblich, einfach ungeprüft übernehmen wollte. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld bei falscher geschlechtlicher Einordnung einer manngewordenen Frau oder eines fraugewordenen Mannes droht mir da das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) mit seinem § 13 „Offenbarungsverbot“ und den „Bußgeldvorschriften“ in §14 an.
Lassen wir also alles weg, was zu einer fälschlichen Einordnung führen könnte, dann ist wenigstens der Stolperdraht schon einmal überwunden. Das Fettnäpfchen dahinter ist allerdings tief und das Fett siedend flüssig, denn die Person Schumacher Koelsch ist nicht nur eine Person, sondern eine stehende Person, weshalb hier § 188 StGB zu Rate zu ziehen ist, der besagt:
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 2Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Nun, natürlich möchte ich das öffentliche Wirken der Person erheblich erschweren, weil mich die Forderungen dieser Person ganz erheblich in meinem privaten Frieden beeinträchtigen und weil ich mit allen mir zu Gebote stehenden legalen Mitteln verhindern möchte, dass diese spezielle Forderung jemals in Deutschland zu Recht und Gesetz wird.
Es ist allerdings schwer, bis vollkommen unmöglich, bei der Kritik an der Forderung nicht zugleich auch beleidigend zu werden. Ich muss mich also meiner eigenen Bewertung vollständig enthalten und stattdessen zu einer Umgehungsstrategie greifen, nämlich Sie, meine geschätzten Leser, auffordern, die Forderung selbst zu bewerten. Dabei darf ich Ihnen bei der Frage allerdings nichts in den Mund zu legen versuchen, wie zum Beispiel: Halten Sie diese Forderung nicht auch für vollkommen …. und nachgerade total ……..?
Ich würde damit ja zugeben, dass ich das Thema für vollkommen …. und nachgerade total …….. halte. Und weil ich die Forderung bereits mit der stehenden Person in Verbindung gebracht habe, könnte jeder Staatsanwalt am Amtsgericht zu der Auffassung gelangen, ich hätte eben nicht nur die Forderung als solche, sondern auch die stehende Person als vollkommen …. und nachgerade total …….. bezeichnen wollen, womit sich die Gefängnistür für bis zu drei Jahre hinter mir schließen könnte.
Klar, ich übertreibe, weil Übertreibung anschaulich macht. Ich will es mir doch nicht auch noch mit den Staatsanwälten verscherzen. Die tun doch alle nur ihre Pflicht. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegenüber Staatsanwälten will ich mir nicht auch noch anhängen lassen.
Spielt aber keine Rolle mehr, seit es auch Meldestellen für nicht strafrechtsrelevante Meinungen gibt. Man weiß ja nicht, was mit solchen Meldungen geschieht, schon die Meldestellen erscheinen einigermaßen dubios, soweit sie von staatlich geförderten NGOs betrieben oder gefüttert oder beides werden, und die gemeldete Meinung ja schwerlich bei einem Gericht landen kann, das womöglich erkennen könnte, dass da nichts Strafrechtrelevantes vorliegt, weshalb die Meldung eben andere Wege geht. Ich bin mir dabei noch nicht schlüssig, ob die Weiterleitung an die Antifa oder die Weiterleitung an den Verfassungsschutz die leichter zu ertragende Variante wäre.
So bliebe ich also neutral, seriös und würde Unvoreingenommenheit signalisieren, wenn ich Sie einfach mit der Frage konfrontiere:
Was halten Sie von einer Forderung aus Baden-Württemberg, dass Transfrauen ein Recht auf kostenlose Bartentfernung bekommen sollen?
Würde ich auch nur einen weiteren Satz dazuschreiben, nämlich den, dass die Bartentfernung selbstverständlich nicht kostenlos sein wird, sondern eben nur Transfrauen nichts dafür bezahlen sollen, sondern die Steuerzahler, also Sie und ich, über den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, dann wäre das schon wieder hart an Hass und Hetze. Ja, da kann jeder Melder seiner Meldestelle gegenüber den Verdacht äußern, ich sei transfrauenfeindlich und wollte meine Leser über den Hinweis, dass es meinen Lesern an den Geldbeutel gehen soll, gegen bärtige Transfrauen aufhetzen.
Also lasse ich das vorsichtshalber unerwähnt, im Vertrauen darauf, dass Sie sich selbst so etwas gedacht hätten, was ich natürlich so auch nicht schreiben dürfte, weil ich damit ja nur unterhalb der Strafbarkeitsgrenze meine Transfrauenfeindlichkeit wie mit einer Giftspritze unter die Bevölkernden bringen würde. Hatte zuerst „Volk“ getippt. Aber wenn einer wie ich „Volk“ sagt, und sei es mit bester Absicht, wird da gleich ein Kennzeichen völkischer Gesinnung daraus und das schafft unmittelbar Zweifel am jederzeitigen Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Aber auch die zuletzt erwogene Form der unkommentierten Frage an meine Leser geht nicht. Ich will doch nicht Ihre Meinung hören.
Ich will meine Meinung sagen.
Es wundert mich übrigens, und das ganz am Rande, dass Schwarzkopf immer noch mit dem vom fränkischen Rentner missbrauchten Logo Werbung machen darf. Ist das nicht jedesmal, wenn Schwarzkopf im Fernsehen, in einer Illustrierten, an einer Plakatwand oder Litfaßsäule zu sehen ist, nur noch ein weiteres Mal wie Salz in die Wunde zu streuen? Aber das wirklich nur am Rande. Vermutlich überwiegen die wirtschaftlichen Interessen des Haarkosmetik-Konzerns die Interessen am Schutz der Persönlichkeitsrechte, kann man nicht wissen, nur zusehen und staunen.
Als Fazit meiner intrazerebralen Scherenschnittkünste will ich heute nur festhalten:
Wir leben in einer Demokratie. In eíner Demokratie kann jeder politische Forderungen aufstellen, mögen sie bei unsachgemäßer Prüfung, wie sie Laien eben nicht anders möglich ist, auch noch so verrückt erscheinen. Ausnahmen gibt es zwar, aber um die wird sich amtlicherseits hinreichend gekümmert. Man kann zum Beispiel alles Mögliche für Deutschland fordern, von einem Wohnungsturbo ohne Treibstoff bis zur Turbo-Einbürgerung mit reichlich Zündstoff: Aber eben nicht gleich alles zusammen! Das geht zu weit. Alles wäre wohl auch zu viel für Deutschland. Auch hier gilt: Weniger ist oft mehr, bzw. auf die Dosis kommt es an. Oder war es die Doris? Egal.
Wo aber eine politische Forderung eher von links oder linksaffinen Konservativen erhoben wird, sollte man als Demokrat dabei nicht nach einem Haar in der Suppe suchen. Die Demokraten werden sich schon etwas Gutes dabei gedacht haben, und am Guten sollte durch Kritik, und sei sie noch so konstruktiv vorgetragen, nicht gerüttelt werden. Es werden sich in den Kommunen, den Landtagen und im Reichstag schon Koalitionen finden, die über die Forderungen befinden und sie dann auch umsetzen.
Es ist undemokratisch, der Forderung nach Taurus-Lieferungen an die Ukraine zu widersprechen, es ist undemokratisch, an der Errichtung von Sondervermögen herumzukritteln, es ist undemokratisch, gerichtlich bestätigte Beschlüsse von Wahlausschüssen für undemokratisch zu halten, es ist uneuropäisch (die EU ist keine Demokratie) sich zu fragen, ob Truppengestellungen zur Friedenssicherung in der Ukraine (vorerst noch lauter ungelegte Eier, aber es wird bereits gefordert, was das Zeug hält) wirklich eine gute Idee sind. Besonders undemokratisch, und daher besonderem Schutz unterworfen, ist dabei Kritik an Forderungen, die von stehenden Personen erhoben werden.
Wer da seine Meinung äußern will, dem bleibt nur noch übrig, sich solchen Forderungen anzuschließen – und sie noch zu erweitern.
Ich meine daher:
Bei einem Recht auf kostenlose Bartentfernung nur für Transfrauen und Frauen die an Hirsutismus leiden, kann und darf es in diesem unseren Lande und dieser unserer Demokratie nicht bleiben. Diese wäre nicht nur zutiefst unsozial sondern widerspräche auch dem Gleichheitsgrundsatz und sämtlichen Amtseiden, in denen von Gerechtigkeit gegen jedermann/jederfrau/jedesdivers die Rede ist.
Ich fordere daher ab sofort die kostenlose Rasur für alle Personen (m/w/d) ab dem vollendeten 13. Lebensjahr, ebenso alle sechs Wochen einen kostenlosen Frisörtermin mit Waschen, Schneiden, Tönen oder Färben. Dauerwelle und Strähnchen bleiben vorläufigt IGEL-Leistungen, für die eine Behandlung von der Kasse nur nur mit amtsärztlichen Attest übernommen wird.
Um eine damit zusätzlich geschaffene Ungleichbehandlung im großen Stil gar nicht erst aufkommen zu lassen, muss für Voll- bzw. Teilglatzen Tragende und Bartlose eine Kompensation dergestalt erfolgen, dass sie einmal jährlich eine kassenfinanzierte Schönheits-OP (Po, Bauch, Hüfte, Nase, Hals, usw. jeweils < oder > von XXXXXS bis XXXXXL, gerne aber auch eine Haartransplantation) im Zusammenhang mit der jährlich anstehenden Geschlechts-Neubestimmung beim Standesamt beantragen können. Nach einer Haartransplantation ist dieser Anspruch jedoch neu zu überprüfen, weshalb das Zentrum für übermenschliche Schönheit anrät, diese ggfs. erst als letzte Maßnahme vorzusehen.
Haben Sie, liebe Leser, weitergehende Vorschläge, am besten natürlich gleich stark formulierte Forderungen, egal ob sie sich als stehende Person identifizieren oder nicht, lassen sie es mich wissen. Die schönsten Forderungen werde ich veröffentlichen.