Rente mit 70 (siebzig)

Lassen Sie mich mit einer Kindheitserinnerung beginnen.

Ich habe schon immer gerne seltsame Berechnungen ausgeführt. In Erinnerung geblieben ist mir zum Beispiel mein Versuch, das Gesamtvolumen der im Laufe eines Lebens aufgenommenen Nahrungsmittelmenge unter Zuhilfemahme der damals üblichen Margarinewürfel als Standardmaß zu berechnen.

Ich habe aber ebenfalls – und das war einfacher – ausgerechnet, wie alt ich im Jahr 2000 sein werde und dass ich dann vielleicht noch 10, höchstens 20 Jahre zu leben haben werde. Das ließ sich aus den Todesanzeigen in der Heimatzeitung ableiten. Man starb damals eben zwischen 60 und 70. Ältere waren in den Todesanzeigen stark unterrepräsentiert.

Arbeitslosigkeit gab es damals auch nicht, so dass klar war, dass zwischen dem Beginn des Rentenbezugs – sofern man das 65. Lebensjahr überhaupt erreichte – und dem Ende des Rentenbezugs eine Spanne von durchschnittlich weniger als fünf Jahren zur Verfügung stand. Frauen lebten ein paar Jahre länger, hatten aber oft keinen eigenen Rentenanspruch erworben und erhielten daher nur die Hinterbliebenenrente.

Ich kann mich nicht erinnern, je Erwachsenengespräche belauscht zu haben, in denen darüber gejammert worden wäre, dass die Zeit des Rentenbezuges generell als zu kurz angesehen worden wäre. Manchmal aber hieß es: „Da hat er sich so auf seine Rente gefreut – und nun ist er schon tot.“

Aus dieser Perspektive betrachtet könnte man argumentieren: Die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, und folglich die Erhöhung des Renteneintrittsalters sei ja nur gerecht. Gerecht, im Sinne von Generationengerechtigkeit zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern, gerecht aber auch im Rückblick auf frühere Rentnergenerationen, die ja auch in der Relation Rentenbezugsdauer : Lebenserwartung bestenfalls auf ein Verhältnis von ungefähr 1 : 14 kamen.

Lässt man den Gerechtigkeitsaspekt weg, ist es die blanke versicherungsmathematische Notwendigkeit, die  aus der Zunahme der Rentner, der höheren Lebenserwartung und der abnehmenden Zahl der Beitragszahler nur drei Auswege kennt:

  • Erhöhung der Beitragseinnahmen durch höhere Beitragssätze und/oder Einbeziehung weiterer Einkommensquellen in die Bemessungsgrundlage
  • Absenkung der Rentenzahlbeträge
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit – späterer Renteneintritt

Über das Theater mit den versicherungsfremden Leistungen und dem Bundeszuschuss für die Rentenkasse will ich heute gar nicht reden. Es ist eine Methode der Umverteilung, die zwar unter dem Strich jene Rentner, die ihre Beiträge geleistet haben, belastet und denen, die keine ihrer Rente entsprechenden Beiträge gezahlt haben, begünstigt, aber unter dem Strich kommt das Geld doch wieder unters Rentnervolk. Sonst hätte man wahrscheinlich die Mehrwertsteuer schon länger von 19 auf 21 Prozent anheben müssen, was auch nicht lustig wäre.

Sprechen wir von zwei anderen Aspekten.

1. Arbeitslosigkeit  und Unterbeschäftigung

Die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen ließen sich auch ohne Anhebung der Beitragssätze deutlich steigern, wenn es gelänge jene rund 6 Millionen erwerbsfähigen, aber nicht erwerbstätigen Menschen, die noch dazu ganz überwiegend von staatlichen Sozialtransfers leben, in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Überschläglich gerechnet, würden 5 Millionen Vollzeit-Jobs, im Durchschnitt knapp über dem Mindestlohn angesiedelt, schon 60 Milliarden Euro in die Sozialkassen spülen. Um ungefähr den gleichen Betrag würden die Leistungen von Arbeitslosenversicherung und Bürgergeld/Grundsicherung sinken.

Beinahe schon paradiesische Zustände – aber offenbar unerreichbar.

Es ist ein Problem, das sich in den Mehrkosten der Wirtschaft zeigt. Da nämlich müssten die Arbeitgeber, einschließlich des AG-Beitrags zur Sozialversicherung mindestens 180 Milliarden auf den Tisch legen, und um das zu können, müssten sie mindestens 400 Milliarden zusätzlichen Umsatz generieren können, und das funktioniert nicht. Die Kaufkraft aus den Netto-Gehältern liegt bei etwa 100 Milliarden, Steuereinnahmen aus der Lohnsteuer, 20 Milliarden, und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 60 Milliarden reichen nicht aus, um zusätzlich bereitgestellte Waren und Dienstleistungen in einem Volumen von 400 Milliarden zu bezahlen.

Die Idee der Gewerkschaften, dieses Problem ließe sich doch ganz einfach mit Lohnerhöhungen aus der Welt schaffen, ist viel zu kurz gedacht. Lohnerhöhungen können nur in Abhängigkeit von der Produktivität gezahlt werden, weil sie sonst unweigerlich Preissteigerungen nach sich ziehen.

Die Lösung kann also nicht im Binnenmarkt liegen, sondern allenfalls im Export. Im Export gewinnt, wer entweder hervorragende, einzigartige Produkte von hohem Nutzen anbietet, oder Allerweltsprodukte zu niedrigsten Preisen.

Das mit den hervorragenden, einzigartigen Produkten ist nicht mehr so einfach. Die Konkurrenz hat nachgezogen. Die Liste deutscher „Spezialitäten“ ist zwar noch immer lang, doch sie schrumpft, und was erschwerend hinzukommt: Die Produktion selbst ist nicht mehr an den Standort Deutschland gebunden. Von daher schrumpft auch die in Deutschland beschäftigte Belegschaft. Für den Aufbau von Fabriken im Ausland gibt es mehrere gewichtige Gründe, doch einer ist fast immer mit dabei, und das sind die in vielen Ländern dieser Welt niedrigeren Lohnkosten.

Die Sache mit den Allerweltsprodukten ist noch schwieriger. Da importieren wir ja selbst wie die Weltmeister zu Preisen, die in Deutschland nicht darstellbar sind. Wer nicht Trigema-Fan ist, oder sich seine Anzüge beim Münchner oder Berliner Edelschneider bauen lässt, hat wahrscheinlich kein einziges Bekleidungsstück im Schrank, das in Deutschland hergestellt worden ist.

2. Produktivität und Lohnentwicklung

Die Produktivität (BIP/Arbeitsstunde) verzeichnet seit Mitte der 1990er Jahre keinen signifikanten Anstieg mehr. Hier wirken die allgemeine Konjunkturentwicklung und die strukturellen Verschiebungen des Arbeitskräfteeinsatzes, weg vom verarbeitenden Gewerbe, hin zum Dienstleistungssektor, ungünstig zusammen. Wie bereits in mehreren Aufsätzen erwähnt, ist das BIP als Messzahl für das tatsächliche Wachstum längst ungeeignet, schon alleine weil die Kosten des Öffentliche Dienstes mit seiner eher nicht wahrnehmbaren Wertschöpfung dem BIP als Wirtschaftsleistung zugerechnet werden.

In Bezug auf die Renten ist eine stagnierende Produktivität pro Arbeitsstunde bei gleichzeitiger Teuerung im Bereich Energie und Rohstoffe im Inland inflationstreibend, im Export ist sie der Wettbewerbsfähigkeit nicht gerade zuträglich. Es ist daher weder mit steigender Beschäftigung, noch mit dem Anstieg der Reallöhne zu rechnen. Rentenerhöhungen im Bestand dürften maximal den Inflationsausgleich ermöglichen, Mehrausgaben der Rentenversicherung aufgrund steigender Rentnerzahlen stehen keine ausreichenden Mehreinnahmen gegenüber. Woher denn?

Rentenkürzung unvermeidlich

Die demografische Verschiebung der Relation zwischen jungen Berufstätigen und alten Rentnern ist Fakt und allenfalls langfristig über mehrere Generationen hinweg wieder umzukehren. Die Förderung der Einwanderung hat zwar ein Bevölkerungsplus hervorgebracht, das aber im Arbeitsmarkt kaum angekommen ist, in den Sozialsystemen dafür umso deutlichere Spuren hinterlassen hat.

Für die massiven wirtschaftlichen Probleme Deutschlands, die das Geschäftsmodell der Exportorientierung allmählich erodieren, ist ebenfalls keine kurzfristige Lösung in Sicht. Die Energiekosten werden – selbst wenn heute das Ende der Energiewende beschlossen würde – noch mindestens 15, eher 25 Jahre lang weltweit an der Spitze liegen, bis eine neue, zuverlässige und preiswerte Energieversorgung aufgebaut wäre. Der Handels- und Zollkrieg der in voller Blüte steht, wird wahrscheinlich noch weitere Jahre anhalten, bevor er in eine Konsolidierungsphase übergeht, mit der die Handelshemmnisse zwar noch nicht überwunden sein werden, aber zumindest wieder Planbarkeit einkehren wird. Die hohen Steuer- und Abgabenlasten können nicht zurückgefahren werden. Selbst wenn die Verteidigungsausgaben wieder auf 2 % BIP zurückgefahren und die Lasten der illegalen Migration durch konsequente Rechtsanwendung erheblich gesenkt werden würden, kann dennoch auf lange Sicht nicht mehr mit ausgeglichenen öffentlichen Haushalten gerechnet werden.

Wir werden an vielen Stellen den Gürtel enger schnallen müssen, soll der steile Anstieg der Staatsverschuldung noch einmal gebremst werden, bevor der Euro, an dessen Substanz ja nicht nur Deutschland alleine nagt, zwangsläufig kollabiert.

Das Wohlstandsniveau ist auf breiter Front nicht mehr haltbar. Ein Eingriff bei den Renten, als eine Maßnahmen von vielen, ist unvermeidlich. Die ebenfalls diskutierte Stärkung der betrieblichen und der kapitalgedeckten Altersvorsorge werden eine spürbare Wirkung ebenfalls erst in 15 oder zwanzig Jahren entfalten können.

 

Rente mit 70?

Ein problematischer Vorschlag, der da wieder auf dem Tisch liegt. Es kommen sofort die Dachdecker in die Diskussion, dazu die fast schon selbst pflegebedürftigen Pflegekräfte und die psychisch ausgebrannten, nicht verbeamteten Lehrkräfte. Für alle müssten Sonderregelungen getroffen werden, für alle müssten Überprüfungen stattfinden, wie wir sie vom medizinischen Dienst der Krankenkassen zur Feststellung einer Pflegestufe kennen. Das wird entweder ein Bürokratiemonster oder eine Verschärfung der Rentenungerechtigkeit. Beides sollte eigentlich niemand wirklich wollen.

Um den stark ausdifferenzierten Erwerbsbiografien im modernen Wirtschaftsleben gerecht zu werden, ist die strikte und weitgehend um alle Ausnahmen bereinigte Festlegung eines einheitlichen Renteneintrittsalters nach meinem Erachten jedoch der falsche Weg. Im Interesse der Menschen wäre stattdessen eine stärkere Flexibilisierung der richtige Weg. Dass dabei die Rentenfinanzen nicht noch weiter beschädigt werden müssten, versuche ich kurz darzulegen.

Wie wäre es, würde der Renteneintritt nicht am Lebensalter, sondern an den Beitragsjahren festgemacht – und dies auf freiwilliger Basis? 

Ein Beispiel:

Recht auf Rentenbezug bereits nach 40 Beitragsjahren oder, falls früher erreicht, ab dem vollendeten 70. Lebensjahr

Wer mit 17 eine Lehre begonnen oder gleich einen Job angenommen hat, könnte bei durchgehender beitragspflichtiger Beschäftigung mit 57 die Rente beantragen. Liegt dazwischen ein Jahr der Arbeitslosigkeit, verschiebt sich der Renteneintritt auf 58.  Die Rentenversicherung berechnet den Rentenanspruch – und von da ab gibt es mehrere Möglichkeiten

Fall 1

Der Rentner verabschiedet sich von seinen Arbeitskollegen und lebt fortan von der gesetzlichen Rente, seinen Ersparnissen und seinen sonstigen Einkünften aus anderen Quellen. Liegt die Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus kann er ggfs. aufstockende Leistungen in Anspruch nehmen.

Fall 2

Der Rentner behält (s)einen Arbeitsplatz so lange er diesen noch ausfüllen kann/will und bezieht zusätzlich zu seinem Lohn die Rente. Er zahlt keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Mehreinkommen kann er verjubeln oder für später ansparen, wenn er den Job tatsächlich aufgeben sollte. Der Arbeitgeber hat das Recht, ab Erreichen des 70. Lebensjahres die Kündigung auszusprechen.

Fall 3

Der Rentner behält (s)einen Arbeitsplatz, lässt sich die Rente nicht auszahlen, zahlt weiter die vollen Sozialversicherungsbeiträge, bis er sich tatsächlich für den Rentenbezug (nach Fall 1 oder 2) entscheidet. Auch hier kann der Arbeitgeber bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Kündigung aussprechen.

Gleiches gilt natürlich auch für jene, die nach Abitur, Auslandsjahr, Studium und Orientierungsphase erst mit 29 eine sozialversicherungspflichtige Anstellung finden. Frühester Renteneintritt ist dann mit 69 möglich.

Für alle, die bis zum 70. Lebensjahr die 40 Beitragsjahre nicht nachweisen können, besteht frühestens mit 70 die Möglichkeit des Rentenbezugs.

Mit dieser Regelung wäre dem Gerechtigkeitsproblem die Schärfe genommen. Am Bezahlbarkeitsproblem ließe sich damit jedoch nur etwas ändern, wenn die Zahl der zum Renteneintritt notwendigen Beitragsjahre entsprechend hoch angesetzt wird.

Ich schlage dazu eine ergänzende Regelung vor, die der Abschlagsregelung bei der Frühverrentung entspricht, die sich jedoch wiederum nicht am Lebensalter, sondern an den Beitragsjahren orientiert.

Wer die notwendigen Beitragsjahre erreicht hat, noch nicht 70 Jahre alt ist, und die Rentenzahlung wählt, nimmt für die ersten fünf Jahre, bzw. bis zur Vollendung des 70 Lebensjahres, einen Abschlag in Kauf. Dieser sollte gestaffelt sein um den Anreiz fürs Weiterarbeiten zu erhöhen. Zum Beispiel: Im letzten Jahr vor Rentenbeginn 4%, im vorletzten Jahr 8%, drei Jahre vor Rentenbeginn 12%, vier Jahr vor Rentenbeginn 16% und im fünften Jahr vor Rentenbeginn 20%.

Natürlich müssten die Mathematiker und Statistiker ein solches Modell durchrechnen, um die entsprechenden Werte so festzulegen, dass die Lücke zwischen Beitragseinnahmen und Zahlbeträgen geschlossen werden kann.

Selbstverständlich wird auch dieses Modell sich als Rentenkürzung auswirken. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Kopplung des Renteneintritts an die Beitragsjahre sehr viel eher akzeptiert würde als die pauschale Festlegung des Renteneintrittsalters mit 70 für alle.

Des weiteren sehe ich einen positiven Aspekte darin, dass jene, die nach dem Studium erst relativ spät ins Berufsleben eintreten, auch bis ins höhere Alter Beiträge zu zahlen haben, während die Rentenzahldauer für diese Gruppe sich im Vergleich zum Renteneintritt mit 67 verkürzen dürfte.

Was halten Sie davon?

 

5 Kommentare

  1. Davin halte ich nichts:
    ich bin 60 und Privatier, weil ich lange genug 80 Stunden die Wiche gearbeitet habe- zur Hälfte selbstständig, man sagt mir bisher, ich bekäme meine Rente mit 67- mir wäre einfach due Rückerstattung meiner Beiträge plus Inflation lieber . ihr Plan wäre mir gegenüber schlicht ein weiterer Raubzug. Sie vergassen zu erwähnen , das ein großer Teil der Sozialversicherung in der Verwaltung versickert – und wieso 2% “ Verteidigung“ vom BIP? das ware lange Zeit weniger und Null waere angemessen. „Energiewende“ und Migration kosteten bereits genug. Wir könnten uns viel mehr Rente leisten- wie die Franzosen
    oder die Österreicher oder Schweizer. Weniger Kinder bedeuten ja auch weniger Kosten- die ersten 25 Jahre eines Lebens in Deutschland sind nicht teurer als die letzten 15. KI wird das jetzt noch völlig aufmischen, tja, was nur tun …?
    (Kommentar wurde sinnerhaltend redigiert. EWK)

  2. „Die Rente ist Symptom, nicht Problem“ ein Artikel über die Rente, von 33 Seiten á mindestens 4 Beiträgen dazu… der mich bisher am meisten ansprach. Diese jetzige Berechnung ist Denken einer alten Zeit in der man von Produktivität und Wirtschaftlichkeit bis zum Sozialstaat wirken konnte und somit 40-45 JAhre berufstätig war. Dies wird eine aussterbende Art sein… Die Vermehrung wird die einzige zukünftige wirtschaftliche Wirkungskraft sein die wir noch leisten können. Die Politischen wie wirtschaftlichen Entwicklungen werden uns vor die Frage nach unserem Daseins-Sinn stellen. Die Technik ein Konkurent zu unserer Lebensweise. Rente oder Bürgergrundgeld („Freiheitsgeld“ von Andreas Eschbach) werden eine Diskussion übder Rente überflüssig machen… Ansonsten glaube ich auch das diese Berechnung eher zu einer Niveau-Senkung führt als das es die Lösung sein kann. Trotzdem Danke für den Versuch

  3. Da ich als 60 jähriger Akademiker nicht unbefangen bin habe ich mal die „neutrale“ Gemini-KI gefragt was Sie davon hält 🙂

    Fazit: Mutig, aber schmerzhaft

    Der Vorschlag ist eine ehrliche Antwort auf eine mathematische Sackgasse. Er löst das moralische Dilemma, dass der Dachdecker die Rente des Professors subventioniert. Doch die soziale Kehrseite ist hart: Ohne massive Produktivitätssteigerungen im Export oder eine Reform der Erwerbsbiografien führt dieses Modell für einen Großteil der Bevölkerung zu einer spürbaren Niveausenkung der Altersversorgung. Es ist weniger eine Rentenreform als vielmehr ein gesellschaftlicher Neuvertrag über die Lebensarbeitszeit.

    • Schön wäre eine vergleichende Wertung mit anderen Modellen. Ich sehe nämlich keine Möglichkeit die Niveausenkung der Altersversorgung ohne massive Steigerungen im Export zu vermeiden. Diese Steigerungen sind jedoch nicht zu erwarten. Dafür sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in D zu schlecht. Was eine „Reform der Erwerbsbiografien“ sein – und wie sie wirken soll – erschließt sich mir nicht. Überdies sehe ich in der Subventionierung der Rente des Professors durch den Dachdecker kein moralisches Dilemma sondern eher eine Form des unzulässigen Vertrags zu Lasten Dritter.

      • Wie gewünscht eine weitere KI-Antwort durch ChatGPT. Ich denke das Gesamturteil spricht für den Vorschlag! Was ich persönlich noch vermisse ist die Wahlmöglichkeit die Arbeitszeit in den letzen Jahren deutlich zu reduzieren, also noch flexibler zu gestalten. Das derzeitige starre System belohnt eindeutig diejenigen die in gesundheitlich weniger belastenden Berufen arbeiten.

        KI-Antwort durch ChatGPT:
        Der Vorschlag ist in der Gerechtigkeitslogik stärker als eine pauschale „Rente mit 70“: Wer früh ins Arbeitsleben startet und lange einzahlt, bekommt früher eine Option – wer spät startet, zahlt länger. Das dürfte akzeptierter sein und reduziert den Druck, für jede belastende Berufsgruppe Sonderausnahmen zu bauen.

        Der Haken liegt in der Finanzmathematik: Eine sehr frühe Rentenoption (z. B. nach 40 Beitragsjahren) kann die Rentendauer stark verlängern und damit die Kassen belasten – es sei denn, die Abschläge sind hoch genug und wirklich aktuarisch sauber gerechnet. Sonst verschiebt man das Problem nur und erzeugt neue Umverteilungen.

        Mein Urteil: Gute Richtung (Flexibilität + Beitragsjahre), aber nur tragfähig, wenn (1) Beitragsjahre eher hoch angesetzt werden, (2) Abschläge/Anreize exakt kalibriert sind und (3) Lücken durch Care-Arbeit, Krankheit und Niedriglohn fair geregelt werden.

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