Nur die sichersten aller Herkunftsländer sind sichere Herkunftsländer

Es beschleicht einen das sonderbare Gefühl, dass es unmöglich gemacht werden soll, auch noch den illegalsten aller illegalen Migranten zur Rückkehr zu bewegen, weil es schlicht nicht mehr gelingen soll, einen Staat als sicheres Herkunftsland auszuweisen.

Was heißt das denn:

In einem sicheren Herkunftsland müssen alle sicher sein?

Das heißt, dass es sich um eine Forderung handelt, die von keinem Staat dieser Welt erfüllt werden kann. Es heißt zudem, dass ein zufällig heute, nach langjährigen Gerichtsverfahren endlich als gesichert sicher eingestuftes Herkunftsland, doch schon morgen mit der nächsten Klage wieder in einen Zustand juristischer Unsicherheit versetzt werden kann, weil sich schließlich überall auf der Welt jeden Tag etwas ändert, was am Vortag noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Das ist natürlich maßlos übertrieben. 

Es werden sich sicherlich sichere Herkunftsländer finden lassen. 

Obwohl …

Es gibt da natürlich ein kleines Problem. Wer würde schon, aus einem sicheren Herkunftsland kommend, den Wunsch verspüren, in einem anderen sicheren Herkunftsland leben zu wollen? Richtig. Niemand. Wo es aber niemanden gibt, braucht auch niemand abgeschoben zu werden.

Das lässt sich argumentativ umkehren: Weil niemand aus seinem sicheren Herkunftsland in der EU Asyl begehren wird, müssen die Herkunftsländer jener, die Asyl begehren, unsicher sein. Stimmt doch, oder nicht?

Es ist wie mit dem Klima. Wenn man bei den Modellen wesentliche Einflussfaktoren nicht berücksichtigt, läuft man Gefahr, aufgrund  falscher Annahmen falsche Entscheidungen zu treffen.

Aber zunächst noch einmal zurück zum Grundsätzlichen.

Die Mitgliedsstaaten der EU sind „grundsätzlich“ immer noch souveräne Staaten, während die EU in keiner Weise als Staat angesehen werden kann. Schon alleine, weil die EU kein Staatsgebiet hat, und offenbar auch keines haben will, denn sonst müsste es ihr wenigstens gelingen, ihre Außengrenzen zu sichern. Gelingt ihr aber nicht. Alles, wofür es dabei reicht, ist ein endloses, ergebnis- und nutzloses Palavern, basierend auf vertraglichen Vereinbarungen, die aber nicht eingehalten werden. Wenn es darauf ankommt, ist kein Geld dafür da, und weil die EU im Grunde genommen genug Geld hätte, ist der Schluss zulässig, dass auch der Wille dazu nicht da ist.

Wenn dann aber ein souveräner Staat beschließt, seine Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen, weil die vertraglich verpflichteten Partner ihren Pflichten nicht nachkommen, dann kommt eine Kommission daher, die den Tatbestand der Pflichtverletzung schlicht ignoriert, und droht mit Sanktionen, unterstreicht dies zudem mit einer Klage bei ihrem Privatgerichtshof, der den Tatbestand der Pflichtverletzung – als sei er weisungsgebunden – ebenfalls ignoriert, und dann zu dem Schluss kommt, die Selbsthilfe sei ein vertragswidriger Akt. Bestraft wird nicht der Täter, sondern das Opfer, dem gesagt wird, es müsse erdulden, was ihm geschieht, weil nicht ein Unrecht mit einem anderen Unrecht geheilt werden könne, oder, noch perverser, der Zustrom von Migranten habe doch mit dem nicht funktionierenden Schutz der Außengrenzen nicht das Geringste zu tun. Das sind zwei Sachverhalte, die jeder für sich betrachtet werden müssen, und es wäre falsch, nur weil man in der einen Sache nicht zu einer Lösung kommt, die gangbare Lösung in der anderen Sache nicht umzusetzen.

Nun wird die Sache in der offiziellen Berichterstattung heruntergespielt. Es ginge ja nur darum, der konservativextremistischen Meloni in Italien das Handwerk zu legen und ihr menschenrechtswidriges Asyl-Ablehnungslager in Albanien zu stoppen. Geschieht ihr ganz recht! Da müssen ihr von der EU brandmauerdicke Grenzen gezogen werden. Ist schon gut. So geht’s ja nicht.

Das Ding ist aber deutlich größer. Das ist eine bunkerbrechende Waffe, gegen die kein Kraut mehr gewachsen ist. Wir werden es erleben, wenn erst einmal die ersten Urteile gesprochen worden sind.

Wenn ein gut-grün-rot-woker deutscher Richter vor der Frage steht, ob in einem Herkunftsland alle Bevölkerungsgruppen sicher sind, und der Klägervertreter ausführt, dass Homosexuelle, und überhaupt alle, die sich hinter der Regenbogenflagge versammeln, in allen muslimischen Ländern alleine wegen ihrer sexuellen Neigungen mit dem Tode bedroht sind, dann ist die Türe zu. Dann gibt es nicht einmal mehr die vereinzelten Abschiebungsflüge nach Afghanistan. 

Die Frage wäre noch zu klären, ob vor Gericht wenigstens Deutschland den Status „sicheres Herkunftsland“ zugesprochen bekäme.

Sieht man sich nämlich um, in der Republik, so scheint es so, dass Grüne in Deutschland nicht mehr sicher sind, wie ein „verzweifelter Hilfeschrei“ aus Thüringen belegt. Zitat aus ntv:

Grünenmitglied im ländlichen Thüringen zu sein, „also fernab von Jena-Weimar-Erfurt, ist gefährlich geworden“, so die Verfasser. Bereits seit Jahren nähmen sie wahr, wie „eine ablehnende Haltung umschlägt in abgrundtiefen Hass – und unser Rechtsstaat systemisch immer weiter versagt“. In den vergangenen Wahlkämpfen sei es „normal“ gewesen, auf offener Straße als Grüner beleidigt oder angespuckt zu werden. In diesem Jahr sei die Lage „weiter eskaliert und lässt uns inzwischen ratlos dastehen“.

Wo aber nicht alle Bevölkerungsgruppen sicher sind, handelt es sich nicht um ein sicheres Herkunftsland.

Das, mit den Grünen in Thüringen, ist zwar ein besonders eklatanter Fall erwiesener, gruppenbezogener Unsicherheit, gegen den alles andere erst einmal zurücktreten muss, aber vermutlich würden die 29.000 Messerangriffe im Jahr 2024 auch schon genügen, um den Status „sicheres Herkunftsland“ in Frage zu stellen.

Ob 13.320 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung alleine schon ausreichen würden, um Unsicherheit festzustellen, dürfte eher noch Ermessenssache sein, addiert man diese jedoch zu den Messerangriffen, wird man dem Druck, Deutschland den Status abzuerkennen, kaum noch widerstehen können. Schließlich sind die Gefängnisse voll, die Gerichte überlastet, Straftäter müssen aus Platzmangel auf freien Fuß gesetzt werden und laufen frei herum. Alles Indizien, die sogar für eine Erosion des Rechtsstaates sprechen.

Das sollte Migranten eigentlich abschrecken. In vielen Herkunftsländern findet sich auch in den noch so überfüllten Gefängnissen immer noch ein Platz, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. In vielen Herkunftsländern kommt es auch gar nicht zu so vielen Vergewaltigungen, weil die Frauen aufpassen, sich sittsam verhüllen und überhaupt nur in zuverlässiger männlicher Begleitung das Haus verlassen. Mehr Sicherheit ist kaum vorstellbar.

Sie kommen aber dennoch aus diesen durchaus sicherer erscheinenden Herkunftsländern, fürchten nicht einmal die drohende Machtübernahme der AfD, siedeln sich sogar bevorzugt in jenen No-Go-Areas an, wo sich nicht einmal mehr die deutsche Polizei hintraut, jedenfalls nicht mit nur einem Streifenwagen. 

Da sollte man doch zu dem Schluss kommen, dass die ganz gut mit ein bisschen Unsicherheit zurechtkommen.

Vermutlich haben die EU-Richter aber berücksichtigt, dass es für Straftäter in den Herkunftsländern um einiges ungemütlicher zugeht, als in den fürsorglichen Händen der deutschen Kuscheljustiz. Weil man aber nicht vorhersagen kann, welcher Migrant irgendwann zum Straftäter werden wird, müsse der Schutzschirm der EU vorsorglich über alle Migranten ausgebreitet werden.

Ein anderer Aspekt – wenn auch unwahrscheinlicher – dürfte aus der wirtschaftlichen Sicherheit resultiert haben. Der minimale Unterschied zwischen Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, bzw. dem Bürgergeld und den staatlichen Transferleistungen, die in den Herkunftsländern üblich sind,  fällt zwar praktisch nicht ins Gewicht. Diesen Unterschied deshalb aber in den Sicherheitserwägungen gar nicht zu berücksichtigen, wäre Grund genug, jedes Urteil anzufechten.

Und das wollen wir ja auch nicht: Endlose Verfahren wegen Verfahrensfehlern.