Noch eine Überlegung zum Freihandelsabkommen mit Indien

Das Verhältnis der EU zu China ist belastet. Das muss hier nicht weiter ausgeführt werden.  China und Indien sind zwar Mitglieder der BRICS-Gemeinschaft, verfolgen unter diesem Dach jedoch eine eigenständige Politik.

Dass China, als BRICS-Mitglied, von der EU ziemlich schlecht behandelt wird, und dies auf Gegenseitigkeit beruht, hindert Indien nicht daran, Geschäfte mit der EU zu machen.

In der EU hält man Geschäfte mit Indien für Einfallstor mit der Chance, Indien aus dem BRICS-Verbund herauszubrechen.

Man hat aber noch einen Hintergedanken, nämlich auf diesem Weg auch die Lieferketten-Abhängigkeiten von China zu reduzieren.

Und man hat noch einen Hintergedanken, und jetzt kommt’s:

Die Versorgung der Bevölkerung der EU mit Lebensmitteln und den Bedarfsgegenständen des täglichen Lebens muss sichergestellt bleiben, auch wenn China als preiswerter Lieferant ausfallen sollte.

Sonst drohen der EU zwei Übel, nämlich entweder endlose Streiks und Aufstände der Massen, die nur mit äußerster Gewaltanwendung ruhig gestellt werden könnten, oder die totale Deindustrialisierung, weil kein Unternehmen mehr kostendeckend arbeiten könnte.

Das Problem ist hierzulande nur am Handwerk zu erkennen. Kein Handwerker könnte sich von seinem Gehalt einen Handwerker zu den Stundensätzen leisten, die der Handwerksunternehmer in Rechnung stellen muss.

Nehmen wir an, der deutsche Zimmermann verdient regulär 30 Euro pro Stunde. Also grob gerechnet, 4.500 Euro brutto im Monat. Davon bleiben, je nach Steuerklasse, netto zwischen 2.300 und 2.700 Euro übrig. Also etwa 16 Euro pro Stunde.

Verrechnet werden dem Kunden, der einen Dachstuhl in Auftrag gegeben hat, etwa 60 Euro pro Stunde, inclusive Mehrwertsteuer werden 71 Euro fällig.

Das Ergebnis: Der Handwerker muss viereinhalb Stunden arbeiten, um eine Stunde seiner eigenen Arbeit bezahlen zu können.

Wenn das bei allem, was der Mensch so braucht, genauso wäre, wären wir alle längst verhungert.

Nur weil weite Teile dessen, was wir so brauchen, von Menschen hergestellt wird, deren Stundenlöhne nicht bei 30, sondern bei 3 Euro – oder noch darunter – liegen, können wir von unseren Löhnen und Gehältern überhaupt existieren.

Das muss man sich immer wieder klarmachen.

Nur weil osteuropäische Erntehelfer den Spargel stechen, können sich Besserverdienende mehrmals in der Saison zum Spargelessen ins Restaurant begeben.

Nur weil es Chinesen sind, die die Rohstoffe für die Batterien und die Motoren aus der Erde holen, und zu Löhnen arbeiten, die weit unter dem liegen, was hierzulande als Grundsicherung verschenkt wird, ist es überhaupt möglich, E-Mobile in Deutschland zu verkaufen.

Nur weil fast die gesamte Textilproduktion für die deutsche Bevölkerung aus Asien kommt, haben wir volle Kleiderschränke.

Kaum eine Branche ist davon ausgenommen. Wir merken es halt nur an den Handwerkern, weil die eben nicht in Bangladesch produzieren, sondern, nur ein paar Häuser weiter, in unserer direkten Nachbarschaft.

Wenn sich die EU nun verstärkt Indien zuwendet, wird damit eine verschärfte Konkurrenz zwischen China und Indien geschaffen. Wir Europäer können ja nicht doppelt so viel konsumieren, nur weil da plötzlich zwei große Anbieter auf den Markt drängen. Wir kaufen weiter beim Billigsten. Wir können die Inder sogar erst stark machen, indem wir Zölle auf Einfuhren aus China verhängen, und dann den Sack zumachen, wenn wir die Zölle gegen die Chinesen wieder aufheben.

Drehen wir die Schraube noch eine Umdrehung tiefer ins Gewinde, stellen wir fest, dass sich der Bauherr mit dem Ufergrundstück am Tegernsee seine Fünf-Millionen-Villa nicht leisten könnte, wenn die Inder und Chinesen mit durchschnittlich 4.000 Euro brutto entlohnt würden. Der deutsche Zimmermann müsste dann nämlich 250 Euro pro Stunde verdienen, um über die Runden zu kommen. Aber der Zimmermann nicht alleine, alle beteiligten Gewerke und die Hersteller der technischen Ausrüstung würden mit ähnlichen Kosten, und kalkulierten Stundensätzen von über 1.000 Euro rechnen. Die Villa würde nicht fünf, sondern 50 Millionen kosten, und die muss man auch erst einmal haben.

Die hätte aber wieder keiner mehr, weil der deutsche Export längst zusammengebrochen wäre. Auch wir sind schließlich nur ein Glied in dieser Kette, auf höherem Niveau zwar, als Inder und Chinesen, doch wenn wir unseren Wohlstand durch höhere Löhne und Gehälter stärker anheben wollten, könnte dieser Schuss nach hinten losgehen, wenn es niemanden mehr gibt, der sich „uns“ noch leisten kann, bzw. will oder muss.

 

Arbeitsteiliges Wirtschaften ist das Erfolgsgeheimnis der Menschheit. Es bringt allen Beteiligten mehr Wohlstand, und wo ein Staat eine soziale Grundverfassung hat, werden sogar die mit hochgezogen, die an der Wertschöpfung nicht beteiligt sind.

Arbeitsteiliges Wirtschaften vergrößert aber auch den Abstand zwischen den ganz Armen und den ganz Reichen.

Jeder Versuch, daran etwas zu verändern, reduziert den positiven Effekt des arbeitsteiligen Wirtschaftens.

In jeder Gesellschaft stellt sich, in Abhängigkeit von Leistungsvermögen,  Qualifikationsniveau, Produktivität und Außenhandel, von selbst ein funktionierendes Lohn-Preis-Gefüge ein.

Korrekturen daran, meist aus sozialen Erwägungen in bester Absicht vorgenommen, um so etwas wie die „Gleichheit der Lebensbedingungen“ herzustellen, schmälern den allgemeinen Wohlstand und können, wenn das Sozialprinzip überzogen wird, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schwer beschädigen.

Ein Staat, der schon offen zugeben muss, sich seine Sozialsysteme nicht mehr leisten zu können, seien es die Renten, das Gesundheitssystem oder die Unterstützung von Arbeitslosen oder sonst nicht Erwerbstätigen, und zugleich über das Schwinden der internationalen Wettbewerbsfähigkeit klagt, aber darüber auch die Bildung vernachlässigt, die Infrastruktur verkommen lässt und das Wenige, was er noch bewerkstelligen kann, nur noch mit massiver Verschuldung zu bewältigen weiß, hat ganz offenkundig zu viel falsch gemacht.

So wird auch der Versuch, sich mit der Vermehrung der Einfuhr von Billig-Importen über Wasser zu halten, nur zur Verfestigung der Problematik führen. Die Fähigkeit zum Selbsterhalt geht noch mehr verloren, weil die Notwendigkeit, sich für den Lebensunterhalt anzustrengen, nur noch einmal weiter hinausgeschoben wird. Der Biologe würde sagen: Die Muskeln schwinden, die Fettmasse nimmt zu.

 

Hinzu kommt die Tatsache, dass trotz der immer prekärer werdenden Lage jede Eigeninitiative praktisch im Keim erstickt wird. Was in Indien die Regel ist, geht in Deutschland überhaupt nicht.

Ich habe ChatGPT gefragt (und die KI hat 45 Sekunden gebraucht, um sich durch den Wust an Gesetzen und Verordnungen zu arbeiten):

Gegen welche Gesetze und Verordnungen verstößt eine deutsche Hausfrau, die an jedem Wochenende, samstags und sonntags, einen Tisch vor ihrer Haustür aufbaut und selbstgebackenen Kuchen an Passanten verkauft?

Nachgedacht für 45s

Wenn eine Person jedes Wochenende (Sa+So) vor dem Haus einen Tisch aufstellt und Kuchen gegen Geld an Passanten verkauft, ist das rechtlich sehr schnell kein “privates Hobby” mehr, sondern in der Regel ein (Klein-) Gewerbe – und dann greifen mehrere Rechtsbereiche. Was genau „verboten“ ist, hängt stark davon ab, ob der Tisch auf Privatgrund oder auf öffentlichem Gehweg steht und in welchem Bundesland / welcher Kommune.

1) Gewerberecht: (fehlende) Gewerbeanmeldung / Reisegewerbe

  • Gewerbeanmeldung: Wer ein Gewerbe beginnt, muss es grundsätzlich anzeigen (klassisch: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt). Das ergibt sich aus § 14 GewO (Anzeigepflicht).
    → „Jedes Wochenende verkaufen“ spricht stark für nachhaltige, auf Einnahmen gerichtete Tätigkeit ⇒ typischerweise anzeigepflichtig.
  • Reisegewerbe / Reisegewerbekarte: Wenn der Verkauf nicht aus einer festen Verkaufsstelle heraus, sondern „umherziehend“ oder auf öffentlichen Wegen/Plätzen erfolgt, kann das als Reisegewerbe einzuordnen sein – dann kann eine Reisegewerbekarte erforderlich sein (Systematik in der GewO rund um das Reisegewerbe; z.B. § 55a GewO regelt das Karten-Erfordernis und Ausnahmen).
    → „Tisch immer vor der Haustür“ kann je nach konkreter Situation eher stehendes Gewerbe sein – aber sobald es faktisch „Straßenverkauf“ wird, schaut das Ordnungsamt oft sehr genau hin.

2) Straßen-/Ordnungsrecht: Sondernutzung des Gehwegs

Steht der Tisch (auch teilweise) auf öffentlichem Gehweg / Straße, ist das meist keine normale Nutzung, sondern Sondernutzung und braucht eine Erlaubnis der Kommune/Straßenbehörde. Kommunen nennen ausdrücklich „Verkaufsstände, Tische und Stühle“ als erlaubnispflichtige Beispiele.
Ohne Erlaubnis drohen Untersagung, ggf. Bußgeld – und oft auch Auflagen (Durchgangsbreiten etc.).

3) Ladenschluss / Sonntag

Der Verkauf am Sonntag ist ein häufiger Knackpunkt: Verkaufsstellen müssen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen sein; das steht im Ladenschlussrecht (Bund/Land, je nach Bundesland).
Ein „Kuchenstand am Tisch“ wird regelmäßig als Verkaufsstelle betrachtet – Ausnahmen gibt es z.B. bei genehmigten Anlässen/Märkten oder speziellen landesrechtlichen Regeln, aber „einfach so jeden Sonntag“ ist oft nicht zulässig.

4) Lebensmittelrecht: Hygiene, Überwachung, Allergeninfo

Sobald Lebensmittel an Verbraucher abgegeben werden, gelten Pflichten aus dem EU-Lebensmittelhygienerecht (z.B. Grundprinzipien und Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers nach VO (EG) 852/2004).
Praktisch heißt das u.a.: saubere Herstellung/Transport/Abgabe, Schutz vor Kontamination, ggf. Dokumentation/Eigenkontrolle – und: die Lebensmittelüberwachung/Veterinäramt kann zuständig sein.

Dazu kommt die Allergeninformation: Auch bei unverpackter Ware (z.B. Stück Kuchen „über den Tisch“) ist die Allergen-Information verpflichtend.
(Ob schriftlich am Stand, Aushang, Mappe/Ordner etc. – die konkrete zulässige Form hängt von der nationalen Umsetzung/Behördenpraxis ab.)

5) Verbraucher-/Wettbewerbsrecht: Preise

Beim Verkauf an Verbraucher müssen Preise korrekt und klar angegeben werden (Preisangabenrecht, PAngV).
Bei Kuchen ist typischerweise der Endpreis pro Stück auszuzeichnen (Grundpreis-Fragen sind je nach Ware relevant).

6) Verpackungsrecht (wenn Verpackungen ausgegeben werden)

Wenn sie den Kuchen z.B. in Papiertüten, Boxen, Einwegbehältern o.ä. abgibt, können Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) ausgelöst werden (je nach Rolle als „Erstinverkehrbringer“/Systembeteiligung usw.). Das VerpackG regelt das Inverkehrbringen und Begriffe wie „Inverkehrbringen“.

7) Steuerrecht (kein „Gesetzesverstoß“, aber Risiko)

Nicht automatisch „illegal“, aber wichtig: Einnahmen sind grundsätzlich steuerlich relevant (Einkommensteuer; ggf. Umsatzsteuer – oft Kleinunternehmerregel möglich; bei Gewerbe auch Gewerbesteuer-Freibeträge etc.). Wer das komplett „schwarz“ macht, kann in Richtung Steuerhinterziehung laufen.

Kurzfazit

Am wahrscheinlichsten „knallt“ es in der Praxis an diesen Punkten:

  1. Keine Gewerbeanmeldung trotz regelmäßigem Verkauf (GewO §14).
  2. Keine Sondernutzungserlaubnis, wenn der Tisch auf öffentlichem Grund steht.
  3. Sonntagsverkauf als Verkaufsstelle entgegen dem Ladenschlussrecht.
  4. Lebensmittelrecht: Hygieneanforderungen + Allergeninformation auch bei unverpacktem Kuchen.

Soweit die KI.

Ja, man könnte auf diese Weise ein bisschen Geld verdienen,

vorausgesetzt man nimmt alle staatlich aufgestellten Hürden.  Der Punkt ist aber, dass im nächsten Schritt bei vielen, die sich ein Zubrot verdienen wollen, die „Hinzuverdienstgrenze“ zuschlägt.

Was darf die Rentnerin, was der Grundsicherungsempfänger hinzuverdienen? Und was davon darf er behalten?

Da backt man dann lieber nur einen kleinen Kuchen, isst den selber und wartet darauf, bis die wohltätige Regierung die Regelsätze, bzw. die Renten erhöht und billige Kuchenbackmischungen aus Asien in die Supermärkte kommen.

Solange die 250 Milliliter Wasser, die zur Backmischung noch dazugegeben werden müssen, noch bezahlbar sind …