Die Sozialversicherungspflicht entwickelt sich immer mehr zur Sondersteuer für alle, denen es nicht gelungen ist, der Versicherungspflicht zu entrinnen.
Noch gewähren die Renten- und Krankenversicherung den Versicherten gewisse Leistungen, doch ein durchaus beachtlicher Teil der Einzahlungen der Versicherten wird verwendet, um Leistungen für Nichtversicherte zu erbringen. Bei der Rentenversicherung liegt eine Verfassungsklage zur Zweckentfremdung von 240 Milliarden Euro auf dem Tisch. Im Bereich der Krankenversicherung klagen die Versicherungen selbst, weil jährlich 10 Milliarden staatlich zweckentfremdet werden.
Das ist seit vielen Jahren bekannt. Auch ich habe die Thematik seit über 20 Jahren immer wieder einmal angesprochen. Die Aufregung darüber hielt sich jedoch in Grenzen. Es ist ja immer noch irgendwie „jutjejangen“.
Nun aber kracht es im Gebälk.
Es kracht so sehr, dass in Frankreich oder Italien schon längst Zigtausende auf den Barrikaden wären.
Es ist bekannt, dass Millionen von Menschen, die nie in die deutschen Sozialsysteme eingezahlt haben, aus durchaus nachvollziehbaren humanitären Gründen die Leistungen des deutschen Gesundheitswesens kostenlos in Anspruch nehmen können.
Es bedarf keines Doktorgrades in Mathematik, um nachvollziehen zu können, dass das von den Versicherten eingesammelte Geld zwar für deren Behandlungen ausreichen würde, aber eben nicht für die Behandlung von Kriegsflüchtlingen, Armutsmigranten, anerkannten Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Ausländern.
Nun mag es ja sein, dass alle Deutschen durchaus dafür sind, dass jeder, der in diesem Lande in Not gerät, die notwendige Hilfe erhalten soll, und dies erst recht, wenn jemand krank ist und ärztlicher Hilfe bedarf. Es mag sogar sein, dass alle Deutschen durchaus dafür sind, dass jedem dieser Hilfebedürftigen im gleichen Umfang und in gleicher Qualität ärztliche Leistungen zustehen sollen, wie den deutschen Pflichtversicherten auch.
Es sollte dann aber doch wohl auch so sein, dass alle Deutschen für diese Leistungen gleichermaßen aufkommen. Da schleichen sich zunächst einmal alle Privatversicherten klammheimlich davon. Die müssen sich nicht beteiligen, weil sie beim Wechsel in die Private Krankenversicherung nachgewiesen haben, so viel mehr als das gemeine Volk zu verdienen, dass man sie nicht mehr – wie Hinz und Kunz – in die Versicherungspflicht einbeziehen kann. Dann gehen die Beamten von der Fahne. Beamte sind, ganz unabhängig vom Verdienst, von der Pflichtversicherung befreit. Wer will und die Voraussetzungen erfüllt, kann jedoch freiwillig in die GKV einzahlen. Daneben gibt es noch eine Reihe von Versorgungswerken für bestimmte Berufsgruppen, wie Äzte oder Architekten, die sich auch mit einem schlanken Fuß von der Alimentierung nicht erwerbstätiger Zuwanderer befreit haben.
Gut, ein bisschen tragen sie doch bei, nämlich über den steuerfinanzierten Bundeszuschuss, der aber eben nur einen Teil der Mehrkosten abdeckt. Den Rest müssen die Versicherten der GKV alleine aufbringen.
Nun melden die Kassen wieder einmal Land unter. Das Geld reicht hinten und vorne nicht mehr.
Da ist die Bundesregierung tief in der Klemme.
Den Bundeszuschuss erhöhen kann man nicht, weil der Bund trotz gigantischer Sondervermögen schon nicht mehr in der Lage ist, seine regulären Haushaltslöcher zu stopfen. Die Damen und Herren Regierenden sind überzeugt, es sei absolut alternativlos, weiter mehr Geld auszugeben als hereinkommt, obwohl schon jetzt deutlich erkennbar ist, dass die Zinslasten kommender Jahre in ein haushaltspolitisches Fiasko führen werden.
Die Beitragssätze erhöhen kann man nicht, weil dies eben nicht nur die Netto-Einkommen der Pflichtversicherten senkt, sondern auch die Gewinne der Wirtschaft, die ja immer noch einen Teil des Beitragsaufkommens als gesonderten Posten innerhalb der Personalkosten aufzubringen hat. In Zeiten wie dieser sind der Wirtschaft zusätzliche Belastungen aber nicht zuzumuten.
Die Versicherungspflicht ausweiten auf eine echte Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, kann man nicht, weil die Angst vor den politischen Folgen einfach viel zu groß ist.
Nun wird eine Lösung diskutiert, die – auf den Punkt gebracht – so lautet:
Die Kosten der Heilbehandlung
nicht erwerbstätiger Zuwanderer
sind von den bisher kostenlos
mitversicherten Ehefrauen der
erwerbstätigen Versicherten zu tragen.
Es ist nicht das ominöse, gesichtslose, unersättliche Monster „Staat“, das solche Ideen hervorbringt. Es sind namentlich benennbare Politiker, die nach dem Motto: „Viel hilft viel!“, auf die schon bestehenden Ungerechtigkeiten immer noch eine neue draufsetzen wollen.
Die Beitragskalkulation der gesetzlichen Krankenversicherung ist so gestaltet, dass die Kosten der mitversicherten Personen in den Beiträgen der Beitragszahler berücksichtigt sind. Da war und ist niemand „kostenlos“ versichert. Dies nun zu unterstellen ist eine infame Verdrehung der Fakten.
Die Erhebung eines Pauschalbeitrages für mitversicherte Personen müsste zu gleich die Senkung der Beiträge der Versicherten mit sich bringen. Davon habe ich noch nichts gelesen. Es würde ja auch keinen Sinn ergeben. Es geht ja nicht darum, irgendwie Gerechtigkeit unter den Beitragszahlern herzustellen, sondern nur darum mehr Geld einzusammeln, um die von der Politik aufgerissenen Löcher zu stopfen. Und selbst wenn man verschämt die Beitragssätze etwas senken sollte, dann doch nie in dem Umfang, indem zusätzliches Geld eingesammelt wird. Dann könnte man es nämlich gleich lassen.
Weil das der Scharlatanerie noch nicht genug ist, will man die Lohnsteuer auf niedrige Einkommen (von bis zu monatlich 3.000 Euro ist die Rede) senken. Der einfachste Weg dazu wäre die Anhebung der Freibeträge. Ich weiß nicht, ob dieser Weg gegangen werden soll. Falls ja, wäre das wieder ein Vernebeln der tatsächlichen Wirkung. Freibeträge wirken nämlich auf alle Einkommen, aber eben nicht in gleicher Weise. Wer wenig verdient wird bestenfalls um die Hälfte dessen entlastet, was ein Spitzenverdiener an Steuern spart. Aber selbst wenn diesmal an der Staffelung der Steuersätze gedreht werden sollte und wirklich nur die Einkommen bis 3.000 Euro entlastet werden – was dabei herauskommt, soll den Leuten gleich wieder abgenommen werden, weil die Mehrwertsteuer von 19 auf 21 Prozent angehoben werden soll.
Spielen Sie das mit dem Brutto-Netto-Rechner einfach einmal durch. Sollten Einkommen bis 3.000 Euro brutto vollständig steuerfrei bleiben, wirkt sich das für den Verheirateten mit Steuerklasse 3 mit ungefähr 35 Euro Entlastung aus, für den Alleinstehenden mit Steuerklasse 1 wären es fast 300 Euro pro Monat mehr. Nach MwSt.-Erhöhung bliebe dem Verheirateten (besonderer Schutz von Ehe und Famillie) faktisch nichts übrig. Die bisher stark geplünderten Alleinstehenden könnten etwa 250 Euro mehr ausgeben. Letzteres werden die politisch Verantwortlichen zu vermeiden wissen. Wetten?
Dass man in Zeiten massiv gestiegener Energiekosten keine wirkliche steuerliche Entlastung plant, die wirklich allen zugute käme, sondern stattdessen auch noch die Mehrwertsteuer anheben will, erinnert mich an das Thema „Übergewinnsteuer“.
Den maximalen Übergewinn aus den gestiegenen Preisen für Heizöl, Diesel, Benzin, Gas und Strom erzielt doch der Finanzminister, dessen Mehrwertsteuereinnahmen mit jeder Preiserhöhung nur noch kräftiger sprudeln. Jedenfalls so lange, wie die schrumpfende Kaufkraft noch in mehrwerststeuerpflichtige Waren und Dienstleistungen umgelenkt werden kann und noch Kredite aufgenommen und Sparguthaben geplündert werden können.
Meines Erachtens nähern wir uns hier allerdings einem grotesken Kipppunkt, einem Finale furioso, von dem an jede weitere Steuererhöhung nur noch zum Schrumpfen der Wirtschaftsleistung und damit zum Sinken der Steuereinnahmen führen wird.
Glücklicherweise sind wir aber ein reiches Land und können es uns leisten, für Waschen, Legen, Föhnen des Resthaarbestandes unseres Bundeskanzlers monatlich etwa 4.000 Euro aus der Staatskasse zu entnehmen.
Ich habe ein paar Haare mehr auf dem Kopf, deren professionelle Pflege aber, umgerechnet auf den Monat, nur 20 Euro kostet. Das zahle ich übrigens aus meinem versteuerten Einkommen. Sollten die Preise allerdings auch bei meinem Friseur um das Zweihundertfache steigen, werde ich bei irgendeinem Amt die Kostenübernahme beantragen. Gleiches Recht für alle!
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