Muss er wirklich weg?

Wer die Berichterstattung seit Amtsantritt aufmerksam verfolgt hat, weiß, dass er sowieso meist weg war – zuletzt sogar in Montenegro. Zweifel daran, dass sich seine Reiselust legen könnte, sind unbegründet. Er wird weiterhin viel weg sein.

Da schwenkten sie die Fähnlein bunt und jauchzten …

Die Demonstranten, die in nicht ermittelter Zahl fahnenschwenkend durch Berlin gezogen sind, jauchzten nicht. Sie skandierten. Aufgeputscht von finsteren Mächten entfuhren der Masse immer wieder die gleichen drei Worte. Wie eine Beschwörungsformel am rituellen Ort mit dem Pentagramm im Kerzenkreis. Ein unmittelbare Wirkung stellte sich jedoch nicht ein. Was blieb, war der fahle Nachgeschmack der Ahnung: Oft weg ist denen offenbar nicht genug. 

Gibt es also Steigerungsformen von weg? Wegger? Am wegsten? Werden sie es wieder und wieder versuchen? Mit neuen, besseren Beschwörungsformeln? Wird er auf diese Weise zu bezwingen sein und quasi den Weg in die Binnenremigration antreten? Ich glaube nicht.

Er steht darüber. Es ficht ihn nicht an. Wie ein Fels in der Mark Brandenburg setzt er sein Regierungswerk fort. Dafür wurde er vom Bundestag im zweiten Wahlgang gewählt – nicht etwa vom deutschen Volk. Böse Zungen behaupten ja, die BB der SPD habe seiner Wahl durch den Bundestag vorher zustimmen müssen, aber da handelt es sich um Fakenews. Da bin ich mir ganz sicher. So nah am Ziel hätte ihn nichts mehr aufhalten können. Nichts – und niemand. Da hat er sich einfach durchgesetzt.

Da schwenkte sie ein Fähnlein bunt, die Farben schwarz-rot-gold …

Es  begab sich aber zu der Zeit, als die Horden auf der Straße forderten, er müsse weg, dass Beatrix von Storch in der Höhe an die Rampe trat und die deutsche Flagge schwenkte. Der Bezug  zu Artikel 22 (2) Grundgesetz: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“, war dabei nicht zu übersehen.

Ganz offiziell hat die Bundesregierung (BMI) in ihrer übergroßen Güte dazu die nachstehend auszugsweise zitierte Richtlinie erlassen:

Die Verwendung der Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt. Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei – solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Bis auf § 1 Abs.1 des Flaggenrechtsgesetzes vom 8. Februar 1951 (BGBl. I S. 79) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140), wonach alle Handels- und Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, die Bundesflagge zu führen haben, besteht für Bürger keine Flaggenführungspflicht und keine Vorgabe, wie die Bundesflagge gezeigt und geführt werden darf. 

Ob eine dauerhafte Beflaggung an Fassaden, in Fensterrahmen oder am Fahrzeug allerdings angezeigt ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.

Der Schutz der Artikel 2 und 5 des Grundgesetzes ist allerdings zerbröselt, als Beatrix von Storch guten Glaubens davon Gebrauch machte. Die Bundestagspolizei rückte an und hat die Fortsetzung des Flagge-Zeigens unterbunden.

Die Hausordnung des Deutschen Bundestages:

§4: Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet

in Verbindung mit der Rechtsauffassung der derzeitigen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner,

es handle sich bei der Bundesflagge um einen solchen Aushang,

verbietet also den gewählten Repräsentanten des deutschen Volkes genau das, was vom Grundgesetz gewollt und geschützt ist.

Der Bundestag ist nun nicht so etwas wie eine XXXL-Familienfeier, wie sie am 22. September 2013 die Union – unter sich – anlässlich der gewonnenen Bundestagswahl veranstaltet hat. Wenn da die sprichwörtliche „Mutti“ ihrem Buben Gröhe das Fähnchen wegnimmt, in Sorge, er könne damit vielleicht siegestrunken Blödsinn anstellen, dann war das im Eifer des Gefechts eine Handlung im Affekt, die zwar befremdlich wirken mag, aber doch über die Union hinaus, trotz millionenfacher Klicks auf das Video, keine negative Strahlkraft entfaltet hat.

Dass die Bundespolizei und die Hausherrin im Fall der Deutschlandflagge in den Händen von Beatrix von Storch im Affekt, im Eifer des Gefechts, zur Abwehr siegestrunkenen Blödsinns gehandelt haben könnte, will ich nicht gänzlich ausschließen. Wiewohl sich der Verdacht, dass es sich um einen parteipolitisch motivierten Disziplinierungsakt gegen die AfD-Abgeordnete gehandelt haben könnte, geradezu aufdrängt, vor allem, weil der von anderen Abgeordneten bei gleicher Gelegenheit in gleicher Weise vorgenommene Aushang (Regenbogenflagge) nach allen vorliegenden Berichten unbeanstandet geblieben ist. Als Entschuldigung könnte allenfalls akuter Personalmangel bei der Bundestagspolizei angeführt werden, die eben nicht überall gleichzeitig sein kann und folglich Prioritäten setzen muss, wie sie auch vom jüngsten Bericht über politisch motivierte Kriminalität praktisch vorgegeben werden. (Dobrindt: Rechtsextremismus bildet weiterhin die größte Gefahr.)  

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob das Vorgehen gegen die Deutschlandfahne lediglich als enttäuschend eingestuft werden muss, was vor allem jene Soldaten der Bundeswehr schwer treffen könnte, die den so genannten Fahneneid abgelegt haben und die Gewissheit drohender Bestrafung bei Fahnenflucht (§16 WStG, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren) mit sich herumtragen, oder ob es allgemeiner und breiter als ein Akt der Entdeutschung eingeordnet werden sollte.

Mein Kopfkino spielt mir eine Szene der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft vor.

Deutschland gegen Curacao. Wirtz nagelt den Ball unhaltbar ins linke obere Eck. 1 : 0 für die Nagelsmann-Elf. Auf der Ehrentribüne reißt der Bundeskanzler spontan das Deutschlandfähnchen hoch, und die neben ihm sitzende Alt-, bzw. Exkanzlerin nimmt es ihm aus der Hand und lässt es verschwinden.

150 Fernsehstationen aus aller Welt übertragen die Szene live auf etwa 2 Milliarden Bildschirme. Der Kommentar im öffentlich-rechtlichen deutschen Fernsehen dazu: Angela Merkel zeigt wahre Größe und unterdrückt jeden Ausdruck des Torjubels, um jeglichen Anschein diskriminierenden Verhaltens gegenüber der schützenswerten Minderheit von 145.892 Einwohnern Curacaos durch begeisterte Überlegenheitsdemonstrationen zu vermeiden.