Was werden uns nicht alles für Schauermärchen erzählt. Die Rente sei nicht mehr finanzierbar, die Lebensarbeitszeit müsse angehoben, das Renteneintrittsalter erhöht werden, und um eine Beitragserhöhung werden wir auch nicht herumkommen, wenn das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden soll. Die Belastung des Bundeshaushalts durch Zuschüsse für die Rentenversicherung werde 2025 rund 120 Milliarden Euro betragen, und enge die Handlungsfreiheit der Regierung ganz erheblich ein.
Alles Bullshit.
Die Rentenkasse ist der Goldesel des Bundes.
Die jüngsten vorliegenden Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2023, und die sehen so aus:
| Beitragseinnahmen der Rentenversicherung: | 241 Milliarden |
| + Bundeszuschuss zur Rentenversicherung: | 84 Milliarden |
| = Summe Einnahmen | 325 Milliarden |
| Summe Ausgaben: | 325 Milliarden |
| – versicherungsfremde Leistungen | 126 Milliarden |
| = Versicherungsleistungen | 199 Milliarden |
Fällt Ihnen der Unterschied zwischen Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen auf?
42 Milliarden Euro hat der Bund im Jahr 2023 entschädigungslos aus der Rentenkasse der Arbeiter und Angestellten entnommen, um Wahlkampfversprechen zu finanzieren, für deren Finanzierung nie Beiträge gezahlt worden waren. Ohne diese Entnahme zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen hätten der gesetzlichen Rentenversicherung 241 Milliarden Euro für Rentenzahlungen zur Verfügung gestanden. 21 Prozent mehr als jene 199 Milliarden, die tatsächlich als Versicherungsleistungen zur Auszahlung gekommen sind.
Der so genannte Bundeszuschuss zur Rentenversicherung, ist alles andere als ein Zuschuss. Er ist ein unzureichender Ausgleich für jene Zahlungen, die der Rentenkasse aufgebürdet wurden, um Leistungen zu erbringen, die nichts mit der Rentenversicherung zu tun haben. 2023 wurden zwar 84 Milliarden Zuschuss gezahlt, der Griff in die Rentenkasse verschlang allerdings 126 Milliarden. 42 Milliarden Zuschuss zu wenig, um den Rentnern das zukommen zu lassen, wofür Beiträge gezahlt wurden.
Nun will ich überhaupt nicht bestreiten, dass die versicherungsfremden Leistungen dazu beitragen würden, das Problem der drohenden Altersarmut zu lindern. Aufgestockte Ost-Renten oder die Mütterrente und anderes mehr tragen sicher auch dazu bei, soziale Spannungen zu vermeiden, bzw. die Ausgaben für Bürgergeld und Sozialhilfe zu reduzieren.
Fest steht aber, dass mit der Lücke zwischen der Gesamthöhe der versicherungsfremden Leistungen und dem deutlich darunter liegenden Bundeszuschuss die Rentenansprüche aller Rentenbezieher deutlich abgesenkt wurden.
Dies bedeutet gleichzeitig, dass es eine Rentenlücke nicht gibt. Es gibt eine Lücke in den Sozialleistungen des Bundes.
Es ist nicht die Demografie, es sind nicht die Babyboomer, was die Finanzierung der Renten aktuell als Problem erscheinen lässt. Es sind die Wohltaten vieler Bundesregierungen, die zu einem erheblichen Anteil von den Rentnern bezahlt werden müssen.
Man kann zur Entschuldigung zwar vortragen, dass es sich bei den versicherungsfremden Leistungen schließlich auch um Alterseinkünfte handelt, so dass es durchaus gerechtfertigt sei, dafür in den großen Topf der Pflichtversicherung zu greifen, zumal dort ja auch eine Organisation geschaffen ist, die damit ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand gut umgehen kann.
Das ist allerdings nicht wirklich schlüssig. Es handelt sich um Leistungen, die aus einem gesamtgesellschaftlichen Bedürfnis und dem Streben nach sozialer Gerechtigkeit beschlossen wurden. Warum sollen damit nur jene belastet werden, die gezwungen sind, Beiträge für die gesetzliche Pflichtversicherung zu entrichten?
Solide und gerechter wäre es gewesen, die Mehrwertsteuer anzuheben. Dann hätten auch Beamte und Selbständige ihren Anteil zu tragen. Es wäre auch möglich gewesen, die Einkommens- und Köperschaftssteuer anzuheben. Die Milliarden schlicht aus der Rentenkasse zu nehmen, und die teilweise Erstattung als Zuschuss zu bezeichnen, das ist jedenfalls nach meinem Empfinden – Gesetze hin, Gesetze her – ein Fall von Betrug, bzw. eine eklatante Verletzung der Treuepflicht nach
§266 StGB:
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Findet sich denn nirgends ein Jurist, der auf dieser Grundlage den Bund verklagt?
Der insgesamt seit 1957 auf diese Weise verursachte und Millionen von Rentnern zugefügte Vermögensschaden beläuft sich inzwischen übrigens auf über eine Billion Euro.
Diese Zahlen können der so genannten „Teufel Tabelle“ entnommen werden, auf die mich ein Leser hingewiesen hat, nachdem ich am 16. Juli das Thema schon einmal aufgegriffen hatte, ohne allerdings schon über die dort ausgewiesenen Zahlen zu verfügen.
Die „Teufel Tabelle“ finden Sie hier.
Sie sollten einen Blick darauf werfen.