Ist eine Bierflasche eine Verpackung? Frag die EU!

Ja, werden Sie sagen. Ganz klar. Sogar Mehrweg.

Aber wofür ist diese Verpackung da?

Für Bier? Das war vielleicht früher mal. 

Jetzt ist die Bierflasche Teil des Green Deal der EU und wurde daher am 19. Dezember 2024 vom EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union mit einer neuen Verpackungsordnung bedacht, die am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU aufblitzte und am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Der Großteil der darin angeordneten Pflichten und Standards gelten ab dem 12. August 2026.

So sind nun alle Verpackungen – alle, alle, alle – nicht mehr für Bier oder Käse da, nicht für Knopfzellen, Strickstrümpfe, Waschvollautomaten, alte Glühbirnen und moderne LED-Leuchtmittel, auch nicht für teure Armbanduhren oder billige Pralinen, sondern für den Spleen der Brüsseler Bürokraten, die sich hingebungsvoll der Abfallvermeidung und dem Recycling verschworen haben, um so ziemlich jedem Unternehmen in der EU, das Waren verpackt oder verpacken lässt oder verpackte Waren auspackt und neu verpackt, verpackte Waren importiert und in Verkehr bringt, vorschreibt, sich selbst erst einmal zu registrieren, dann jede Verpackung – und  jedesmal wenn sich daran etwas ändert – zu zertifizieren, das Ergebnis dieser Zertifizierung als Konformitätserklärung auf die Verpackung zu drucken und regelmäßig zu berichten, welches Gewicht die verwendeten Verpackungen auf die Waage gebracht haben.

Die Bierflasche besteht nun eben nicht mehr nur aus Glas, sondern aus recyceltem Glas oder Neuglas, ist eingefärbt in grün, braun, blau oder nicht, die verwendete Farbe enthält welche Pigmente und ggfs. Schadstoffe? Dann gibt es da noch ein Etikett. Aus Papier – aus welcher Sorte von Papier! – oder aus Kunststoff-Folie, es ist womit? bedruckt – bloß kein Cadmiumgelb! – und womit verklebt? Welcher Verschluss? Kronkorken. Welches Metall? Welches Dichtungsmaterial? PE, PPE. Falls nicht Kronkorken sondern Schraubverschluss oder Bügelverschluss? Woraus bestehen diese, und sind sie fest mit der Flasche verbunden, lassen sie sich im großindustriellen Maßstab recyclen … ? Weil es Mehrweg ist, muss auch noch die „Rekonditionierung“, also die Art und Weise der Reinigung der rücklaufenden Mehrwegflaschen dokumentiert und zertifiziert werden.

Es lässt sich halt aus allem ein Problem machen.

Thomas, der die Nöte vieler KMUs direkt erlebt, hat mich am Wochenende angerufen  und gefragt, ob ich schon mal was von PPWR gehört hätte. Er ist dann so weit gegangen, für den Herbst eine neue Insolvenzwelle vorherzusagen. Das sei mindestens so tödlich, wie das Lieferkettensorgenfaltengesetz. Ich habe mir das erklären lassen und bin zu dem Schluss gekommen, dass er damit recht haben könnte.

Julie hat dann für mich bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer ein Merkblatt gefunden:

Die neue europäische Verpackungsverordnung
VO (EU) 2025/40
(„Packaging and Packaging Waste Regulation“ – PPWR)

Kein bisschen alarmistisch. Einfach nur nüchtern die grundsätzlichen neuen Aspekte aufgezählt, auch in keiner Weise gewichtet, so dass ich beim ersten und zweiten Überfliegen den Eindruck hatte, Thomas hätte übertrieben und sich nur etwas eingebildet. So einer ist der Thomas aber nicht.

Also habe ich meinen Hilfsrechercheur  – Chat GPT – auf das Thema angesetzt und nach dem Einführungsaufwand gefragt. Der kam blitzschnell mit folgenden Daten zurück, die er als echte Praxiswerte aus PPWR-Vorbereitungsprojekten herausgeholt hat:

🔹 Fall 1: Produkt mit vorhandenen Lieferantendaten
      (z. B. Markenware, strukturierte Lieferanten)

Tätigkeiten

  • Verpackungsart zuordnen
  • Lieferantenerklärung prüfen
  • Datensatz anlegen

⏱️ Zeitaufwand: 5–10 Minuten pro Produkt

🔹 Fall 2: Produkt ohne strukturierte Verpackungsdaten
     (sehr häufig im Mittelstand)

Tätigkeiten

  • Verpackung identifizieren
  • Rückfrage beim Lieferanten
  • manuelle Datenpflege
  • ggf. Materialschätzung

⏱️ 20–40 Minuten pro Produkt

🔹 Fall 3: Eigenmarke / Import / Herstellerrolle
      (höchster Aufwand)

Zusätzlich

  • Materialzusammensetzung
  • Recyclingfähigkeit bewerten
  • Konformitätsdokumentation
  • ggf. Verpackungsanpassung

⏱️ 60–120 Minuten pro Produkt

Bei einem realistischen Produktmix und einem Angebotsumfang von 5.000 Produkten im Online-Handel – das ist nicht viel, weil ja praktisch jede Produktgröße (40 cm, 80 cm, 120 cm)  und jede Verpackungseinheit (1Stück, 5 Stück, 10 Stück) gesondert betrachtet und erfasst werden muss – kommen da 2.000 bis 2.500 Arbeitsstunden heraus. Das entspricht einem Vollzeit-Job für mindestens 18 Monate, oder, wenn die Zeit bis zur Einführung knapp ist – und das ist ja schon der Fall – Dauereinsatz von drei Personen ab sofort bis zum 12. August.

Wie gesagt: Das sind keine Schätzungen sondern echte Erfahrungswerte.

Und, was hat die Welt davon?

Weil bestimmte Verpackungsarten im Zuge dieser Verordnung ganz verboten werden und andere wegen der Anforderungen an die Recyclingfähigkeit nicht mehr genutzt werden können, werden sich die Verpackungstechniker vor Verzweiflung die Haare raufen, und etwas Neues erfinden, das dann wieder ein paar Jahre so genutzt werden kann, bevor es ebenfalls verboten wird. Die Kunden werden sich dabei womöglich auch an nur noch suboptimale Verpackungen gewöhnen müssen.

Wenn es denn dem Umweltschutz dienen sollte, ist dagegen ja pauschal nichts einzuwenden. Aber das ließe sich auch ohne das Bürokratiemonster schlicht durch das Verbot bestimmter Verpackungsformen und -Materialien mit stichprobenweiser Überprüfung erreichen. So, wie es nun gestaltet wurde, zielt die Verordnung zwar auf ökologische Effekte ab, erzeugt ihre Hauptwirkung aber in einer neuerlichen Aufblähung des Bürokratieaufwandes in den Unternehmen, dem für die Unternehmen kein Nutzen entgegensteht, während bekannt ist, dass das Interesse der Verbraucher an Informationen über die Verpackung schon mit den Vorschriften zur Mülltrennung arg strapaziert ist, zumal sich hartnäckig Gerüchte halten, dass am Ende doch alles miteinander in der Müllverbrennung landet.

Großunternehmen mit tausenden Beschäftigten und eigener Rechtsabteilung werden den zusätzlichen Aufwand leicht verkraften können, weil er gemessen an Umsatz und Gewinn im Rauschen untergeht. Kleine, spezialisierte Händler, die zum Beispiel ein Sortiment von mehreren tausend Schrauben, Muttern, Dübeln, etc. vorhalten,  können dabei einen ganzen Jahresgewinn einbüßen. Selbst wenn die Kosten für die Änderung im Shop-System noch gar nicht berücksichtigt werden.

Man sitzt nun ratlos da und fragt sich, ob Bürokraten eigentlich wirklich keine Ahnung haben, was sie anrichten, oder ob es sich nur um eine fein ausgedachte Begründung handelt, um genau das zu erreichen. Der Vergleich mit dem EU-getriebenen Höfesterben in der Landwirtschaft drängt sich auf, und dass die Bauern – ohne ein nennenswertes Medienecho auszulösen – bis zur letzten Sekunde noch verzweifelt, aber chancenlos, gegen das Mercosur-Abkommen protestierten, verstärkt diese Assoziation noch.

Aber, und das zum Trost: Es geht nicht nur den Verpackungsherstellern und Inverkehrbringern an den Kragen.

Auch für Hobby-Angler hat sich die EU etwas ausgedacht:

Jeder, der in Nord- oder Ostsee angelt, muss sich künftig erst mit einer App auf dem Smartphone registrieren – und seine Fänge elektronisch melden. Das gilt zwar nicht für alle Arten, aber für praktisch alle, die etwas seltener geworden sind: Aal zum Beispiel, Dorsch und Wildlachs.

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