Gegenrede!

 

Sehr geehrter Herr Kreutzer,

Sie haben gestern auf Ihrem Blog mit einer haarsträubenden Argumentation gefordert, die Unschuldsvermutung bei Gesinnungsstraftaten ersatzlos aufzuheben und sogar aus einer reinen Beschuldigung heraus, ohne weitere rechtliche Würdigung, den Schuldspruch abzuleiten.

Dies kann und darf nicht unwidersprochen bleiben!!!

Im Rechtsstaat gilt das kodifizierte Recht. Das Grundgesetz, auf das Sie sich ja gelegentlich auch berufen, besagt eindeutig:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Eine über Recht und Gesetz angesiedelte  Gesinnung als sinnstiftenden Ordnungsrahmen kann ich im Grundgesetz nirgends entdecken. Folglich kann es auch keine Rechtssetzungskompetenz des Verfassungsschutzes geben, schon gar keine, der es gestattet wäre, eben diese Verfassung von innen her auszuhöhlen.

Nein, ich werde mich hüten, Sie einen Schwachkopf zu nennen, aber die Frage, in welcher Höhle im Neandertal Sie ihr Rechtsverständnis ausgegraben haben, die kann ich mir weiß Gott nicht verkneifen.

Schon die Sache mit dem „heimtückischen Agieren hart an der Strafbarkeitsgrenze“ hat meine Zornesader dick anschwellen lassen.

Ich stelle mir da vor, ich hätte meinen Pkw hart am Bürgersteig geparkt. Reifenkontakt zum Bordstein. Nun kommt eine Politesse Ihrer Gesinnung daher und pappt mir ein Knöllchen unter den Scheibenwischer, wegen der erkennbaren Absicht, auf dem Bürgersteig zu parken, dies jedoch heimtückisch hart an der Grenze des Erlaubten so zu tun, dass die gerechte Strafe, sei es eine Verwarnung, sei es ein Bußgeld, gerade noch vermieden werden kann.

Das ist doch eine einzige böswillige Unterstellung, die jeglicher Grundlage entbehrt!!!

Und dann noch Ihr bräsiges Herumreiten auf der alleinseligmachenden Friede-Freude-Eierkuchen-Gesinnung der Einigkeit und Einheit. Nennt man das heutzutage nicht korrekterweise „Haltung“ – und meint das nicht in Wahrheit nicht die aufrechte, sondern die gebeugte, duldende Haltung, die, wo sie nicht freiwillig eingenommen wird, eben erzwungen werden soll?

Ich weiß zwar, dass Sie die DDR nur von daher kennen, dass Sie des Öfteren mit der PanAm in 3.000 Meter Höhe auf dem Weg von und nach Berlin darüber hinweggeflogen sind. Ein Überflieger, sozusagen.

Ist Ihnen deshalb entgangen, dass das, was Sie da gestern propagiert haben, nicht nur mit dem Begriff der „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)“ in Übereinstimmung zu bringen ist, sondern dass Sie damit auch das Hohe Lied auf das Ministerium für Staatssicherheit der DDR anstimmen, das doch niemals, auch nicht in Gestalt eines Bundesamtes für Verfassungsschutz wiederauferstehen sollte. Sie hingegen plädieren offen dafür!!!

Ihre Äußerungen gehen weit über das hinaus, was die Linke und das BSW in der Nachfolge der DDR-Sozialisten öffentlich äußern und wahrscheinlich auch insgeheim gar nicht mehr vertreten

Wo gibt es das denn???

Einen Rechtsstaat, in dem der Beschuldigte, alleine durch die Beschuldigung schon schuldig gesprochen  ist?

Das sind doch noch nicht einmal mehr Schauprozesse, wie sie Herr Freisler am Volksgerichtshof inszenierte, um, wenn schon nicht mehr den Schein, so doch wenigstens noch die Form zu wahren.

Was würden Sie mir denn zur Last legen, wenn Sie als gesinnungstreuer Staatsanwalt nach dem Lesen dieses Briefes als Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person die Macht dazu hätten, was Gott übrigens verhindern möge?

Delegitimierung des Privatmannes Egon W. Kreutzer, mit dem Ziel sein staatstragend publizistisches Wirken zu beeinträchtigen?

Geht es nicht in Ihren dicken fränkischen Bauernschädel, dass ich das gleiche Recht habe, meine Meinung zu äußern, wie Sie es für sich wie selbstverständlich in Anspruch nehmen?

Ich will Ihnen Ihr Recht nicht beschneiden. Sie haben das  Bundesverfassungsgericht zitiert. Es ist nicht zu beanstanden, heißt es dort sinngemäß, wenn jemand meint, Blödsinn vertreten zu müssen, selbst dann nicht, wenn es sich um gefährlichen Blödsinn handelt.

Wenn sich jedoch die Zeichen mehren, dass solcher Blödsinn „salonfähig“ wird, wenn sich mächtige Politiker seiner bedienen, wenn das ungeschriebene Gesetz einer Gesinnung sich als Demokratie und Rechtsstaat auszugeben beginnt, dann ist Feuer am Dach der Republik.

So verbohrt, so falsch gepolt wie gestern, habe ich Sie noch nie erlebt.

Natürlich habe ich auch gelesen, dass es sich bei Ihrem Text um ein „traurig-satirisches Pamphlet“ handeln soll. Doch das nehme ich Ihnen nicht mehr ab. Auf so etwas kommt kein Satiriker. Auf so etwas kommt nur, wer diese Gesinnung verinnerlicht hat.

Gerne würde ich Ihnen zurufen: „Schämen Sie sich!“, doch fürchte ich, dass Sie über so etwas wie ein Schamgefühl gar nicht mehr verfügen.

Die dreißig Euro, die ich Ihnen im Laufe der Zeit in die Kaffeekasse gelegt habe, dürfen Sie behalten. Ich hoffe aber inständig, dass Sie sich den Mund an diesem Kaffee kräftig verbrennen!!

Mit fassungslosen Grüßen

X. XXXXXXXX

 

P. S.:

Bitte nehmen Sie mich unverzüglich aus Ihrem Verteiler!!!