Flink wie die Windhunde – Gehaltszahlungen im öffentlichen Dienst

Am Wochenende habe ich per Zufall erfahren, dass weite Teile des öffentlichen Dienstes – Beschäftigte von Ländern, Kommunen, aber auch Zivilbeschäftigte der Bundeswehr – die per 1. April vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhung noch immer nicht erhalten haben.

Die Geschichte dahinter ist geradezu grotesk lächerlich – und vollkommen unverständlich.

Da haben sich die Beschäftigten also mit den Dienstherren auf eine Erhöhung des Entgelts um 3 % geeinigt, mindestens jedoch 110 Euro pro Monat.

Egal, wie viele Tarifgruppen und Abstufungen innerhalb dieser Gruppen es auch geben mag: Die Ermittlung der neuen Zahlbeträge ist ein Klacks. Das schafft ein mittelmäßig begabter Bürohengst selbst mit dem Taschenrechner in einer halben Stunde. Sein Chef darf eine weitere halbe Stunde investieren, um die Ergebnisse zu kontrollieren, und das war es dann aber schon. 

Nicht so bei den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes.

Da hat es langwieriger, so genannter „Redaktionsverhandlungen“ bedurft, die erst im Juli, also rund vier Monate nach der Tarifeinigung zu einem Abschluss gebracht werden konnten. Vier Monate, um eine Tariftabelle auf die neuen Werte umzurechnen? 

Armes Deutschland!

Aber, dass die erhöhten Gehälter dann wenigstens Ende Juli ausgezahlt worden wären – nicht daran zu denken! Der offenbar Kummer gewohnte Tarifkoordinator von ver.di Hessen, hatte sogar schon nur erwartet, dass die Auszahlung mit der August-Abrechnung per Ende 08/2025 erfolgen könnte. Doch da hat er sich getäuscht.

Denn nun hat offenbar erst einmal die Stunde der Programmierer geschlagen. Die hatten bis dahin auf das „Zahlbarmachungsrundschreiben“ warten müssen, bevor sie sich ihrer schweren Aufgabe widmen konnten.

Ich weiß nicht, inwieweit Sie sich vorstellen können, welche schwerwiegenden Eingriffe da in die Gehaltsabrechnungssysteme vorgenommen werden müssen. Meine Vorstellung geht dahin, dass da nicht mehr geschehen muss, als in einer Datenbanktabelle die gültigen Werte für die Brutto-Gehälter und ggfs. auch Werte für tarifliche Zulagen einzutragen. Fertig. Das Programm bleibt unverändert und greift weiterhin von den Stammdaten der Beschäftigten über deren tarifliche Merkmale auf die Beträge in dieser Tabelle zu und rechnet damit weiter. Punkt. Aus. Fertig. Auch das eine Sache von einer halben Stunde. Mehr nicht.

Man könnte, mit geringem Aufwand sogar einen Probelauf mit den neuen Gehältern durchführen, um festzustellen, ob es in der Gesamtsumme Abweichungen gibt, die über die vereinbarte Tariferhöhung hinausgehen. Aber auch dann wäre spätestens nach einem Tag alles erledigt, einschließlich eventueller erforderlicher Fehlerkorrekturen, und dem echten Gehaltszahlungslauf stünde nichts mehr im Wege.

So wie es aussieht, warten die meisten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aber immer noch auf ihre Tariferhöhung. Sogar geduldig.

Nur Würzburg scheint es geschafft zu haben, die Erhöhung tatsächlich schon mit der August-Abrechnung auszuzahlen. Anderswo hofft man noch auf den September bzw. auf die Oktober-Abrechnung. Wo es ganz zappenduster ist, geht man davon aus, dass die (Nach-)Zahlung irgendwann im vierten Quartal möglich sein wird.

Über das ganze Schlamassel bericht ein 

Herr Sebastian Henneke auf seiner Seite Öffentlicher-Dienst-News.de

Öffentliche Aufmerksamkeit, gar ein Medienecho über diese Ausprägung des Staatsversagens habe ich sonst nirgends feststellen können.

Aber wehe der Bürger kommt mit irgendetwas in Verzug. Dann ist er da, der Staat!

Niemand kann zum Beispiel die Überweisung aus der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung um Monate verschieben, mit dem Verweis auf ein noch fehlendes „Zahlbarmachungsrundschreiben“ – der Staat leistet sich das vollkommen ungeniert.

Ich stelle mir ganz kleinlaut die Frage, ob hinter solchen Verzögerungen System steckt, und ob der öffentlliche Dienst im Grunde schon zahlungsunfähig ist, ob vielleicht seit April fällige Rechnungen an Dienstleister und Bauunternehmer nicht bezahlt werden, um so die drei Prozent Gehaltserhöhung anzusparen, die nun nachträglich für fast ein halbes Jahr fällig werden.

Mit rechten Dingen kann es nicht zugehen. Vielleicht mit linken …