Erste Flaggenverbotszone erfolgreich in Betrieb genommen.
Es war jüngst zu Magdeburg.
Da hat ein nicht näher genannter „Veranstalter“ für die Feier einer nicht näher genannten „Demokratie“ Teile des öffentlichen Raumes mit Beschlag belegt und für eben diesen öffentlichen Raum sein privatrechtlich-hausrechtliches Verbot schwarz-rot-goldener Fahnen, Flaggen und Farben – oder flaggenähnlicher Gegenstände erlassen.
Dass Sven Schulze seine Zusage zur Teilnahme am linkest denkbaren Demokratiespektakel von diesem Verbot abhängig gemacht hätte, ist nicht bekannt und auch eher nicht wahrscheinlich. Seine Zustimmung zum Flaggenverbot hat er jedoch durch konkludentes Erscheinen daselbst nonverbal mit seinem ganzen politischen Gewicht zu erkennen gegeben.
Er reiht sich damit in die lange Reihe der Symbolallergiker ein, die in vorgeschichtlichen, mystischen Zeiten beginnt, als Vampire nicht nur vor dem Tageslicht flohen, sondern auch silberne Kreuze scheuten, während von heiligen Männern aufgescheuchte „Leibhaftige“ noch panisch vor jedem Tröpfchen Weihwasser das Weite suchten. Natürlich werden sich die wenigsten noch an diese Zeiten erinnern können. Selbst die tausend Jahre des ersten umfassenden Flaggen-Fahnen-Farbenverbots aller Zeiten erinnert von den Unter-hundert-Jährigen kaum noch jemand. Doch tatsächlich wurde die schwarz-rot-goldene Flagge 1933 schon einmal verboten – sowohl in Form der offiziellen Reichsfarben der Weimarer Republik als auch in Gestalt der Fahnen des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Damit nicht genug. Im gleichen Aufwasch wurde die rote Fahne der Kommunisten und die Fahnen aller anderen Parteien mitsamt diesen Parteien verboten. Dies allerdings nicht nur in Magdeburg, sondern von der Maas bis an die Memel und von der Etsch bis an den Belt.
Geradezu erbärmlich lächerlich nimmt sich dagegen der Vorfall mit jenem Fähnchen aus, das Angela Merkel Herrn Grohe auf offener Bühne aus den Händen nahm und mit eisiger Miene ins Off entsorgte.
Nun neigt der unbefangene Beobachter leicht dazu, das Symbol gleichzusetzen mit jenem Gegenstand, für den es steht. Dies ist insofern gefährlich, als das Symbol – ist es erst einmal als Erkennungszeichen etabliert – unveränderlich bleibt, während sich, der Gegenstand, also zum Beispiel der demokratische und soziale Bundesstaat, durchaus wandeln kann und mit der Zeit auch wandeln muss, will er nicht als Heimstatt der Ewiggestrigen erscheinen. Das Symbol weist damit mit jedem Tag, der vergeht, ein Stück weiter in die Vergangenheit zurück und verfehlt dabei den Zweck, das Gegenwärtige zu repräsentieren.
Schon länger tauchen auf Straßen, Plätzen und an öffentlichen Gebäuden andere, freundlichere, vielfältigere und buntere Flaggen auf. Der Regenbogen, das göttliche Zeichen für Noah nach dem Abebben der großen Flut als Symbol des Bundes für alle Zeit, solange die Erde steht, wird von vielen wieder als Verheißung wahrgenommen, und dies obwohl die große Mehrheit seiner Anhänger mit dem Gott des Alten Testamentes eher nichts anzufangen weiß.
Regenbogen und Schwarz-Rot-Gold – das beißt sich. Munteres, fast schon zügelloses Treiben gegen formale Strenge, das kann nicht gutgehen. Man hängt ja auch keinen Mondrian neben einen van Gogh – obwohl beide den Stempel „entartete Kunst“ zu tragen hatten.
Insofern ist das Verbot der Bundesfarben beim Demokratiefest in Magdeburg nur folgerichtig als der gelungene Versuch anzusehen, den friedlichen Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Es reiht sich damit ein in die erfolgreichen Anstrengungen, den öffentlichen Raum durch Messerverbotszonen zu befrieden. Für sich alleine sind weder Messer noch Fahnen gefährlich, achtsame Handhabung vorausgesetzt. Es sind die Situationen, in die sie nicht verbracht werden sollten, wenn Unheil verhindert werden soll.
Da die Situationen als solche nicht verboten werden können, schon wegen der Meinungsfreiheiten, der Menschenwürden und der Demokratien, und weil darüber vieles der wertvollen Vielfalt verloren ginge, ist es besser, wenigstens Fahnen und Messer zu verbieten, statt den Dingen einfach ihren fürchterlichen Lauf zu lassen.
Nicht ganz stimmig ist vor diesem Hintergrund die Auflage an die Fahrgeschäftbetreiber des Münchner Oktoberfestes, spärlich bemalte Pappmache Figuren an den Außenfronten großflächiger zu bemalen, während von den Sittenwächtern aus dem gleichen Lager spärlichst bekleidete lebende Menschen auf den Umzugswagen der CSD-Paraden nicht nur geduldet, sondern geradezu angehimmelt werden.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht um die Figuren geht, sondern um das Oktoberfest überhaupt. Weiß-blaue, heimatverbundene Bierseligkeit zeugt schließlich von noch unkontrollierbarerer extremistischerer Gesinnung als nur der schwarz-rot-goldene Patriotismus, der sich in seiner Extremform zwar zur Vaterlandsliebe auswachsen kann, dabei aber glücklicherweise noch auf den bewusstseinserweiternden Hopfensud verzichtet.
Warum, so frage ich mich, gilt nicht längst die Vorschrift, dass in jeder bundesdeutschen Gemeinde mindestens einmal im Monat ein Demokratiefest abzuhalten ist? Teilnahme ist demokratische Pflicht für alle Bürger ab 14 Jahren. Ggfs. anfallende Unkosten bis zum Höchstbetrag von 33 Euro pro Einwohner werden vom Bund aus dem Etat „Demokratie leben!“ unbürokratisch übernommen.
Wär‘ das nix?
Das wär doch was!