Erbschafts- und Schenkungssteuer

Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob die Erbschafts- und Schenkungssteuer irgendwie „gerecht“ ist.

Dies trifft sowohl

  • die Regelungen innerhalb dieser Steuer, die sich in Freibeträgen und Steuersätzen und Sonderregelungen für Betriebsvermögen und noch sonderbareren Regeln für jene Vermögen finden lassen, die vorsorglich in Stiftungen vor dem Zugriff des Fiskus geschützt wurden, als auch
  • die grundsätzliche Frage, ob man einer „Familie“ überhaupt Geld wegnehmen darf, nur weil eines ihrer Mitglieder gestorben ist.

Hier sind die Würfel längst gefallen. Eine Steuer, die einmal erhoben wurde, ist genauso unantastbar wie eine Behörde, die irgendwann – vielleicht sogar aus gutem Grund – geschaffen wurde, kaum je wieder aus der Welt geschafft werden kann.

Außerdem wäre mit dem gleichen Recht jede Steuer auf Gerechtigkeit abzuklopfen, und wenn man damit durch ist, müsste sich der Staat einzig mit „Sondervermögen“ über Wasser halten, was aber auch nicht geht, weil er ja nie mehr in der Lage wäre, seinen stetig wachsenden Schuldenstand zu reduzieren. Dieses Problem besteht zwar auch heute schon, aber noch wird die Illusion gewahrt, man könne ja, in den besseren Zeiten, die kommen werden, durchaus aus  den vielen Steuereinnahmen etwas für die Tilgung verwenden.

Nun hat die Sozialdemokratische Partei Deutschlands,

deren Namen ich hier, ob ihrer großen Bedeutung für das Land, vollständig ausgeschrieben habe, damit nicht völlig in Vergessenheit gerät, was sich hinter den 14 % und dem Kürzel SPD verbirgt,

einen Entwurf zur Veränderung der Regeln der Erbschaftssteuer auf den Koalitionstisch gelegt, und der Koalitionspartner, die Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU, hat ihn gleich vom Tisch gefegt, oder dies zumindest in einem verbalen Kraftakt versucht.

Ob dies den sensiblen Vizekanzler beeindruckt haben mag?

Es sieht eher nicht so aus. Es sieht eher so aus, als handle es sich bei dem Vorschlag zur Reform der Erbschaftssteuer bereits um Wahlkampf, und zwar nicht nur zur Rettung der SPD in den anstehenden Landtagswahlen, sondern auch um vorsorgliche Anstrengungen für die in diesem Jahr zu erwartende Bundestagswahl.

Natürlich ist der Entwurf geprägt von sozialdemokratischem Gerechtigkeitsempfinden, das grundsätzlich einer ideologischen Linie folgt, die da, in Verkehrung eines Bibelspruches (Matthäus 25,29) lautet:

Wer da hat, dem wird genommen werden,
und wer nichts hat, dem soll gegeben werden.

Weil allerdings auch die Sozialdemokraten wissen – schließlich kommt der Bundeskassenwart aus ihren Reihen -, dass zum GEBEN nichts mehr da ist, soll im konkreten Fall denen, die nichts haben, wenigstens nichts genommen werden. Folglich fordern Sie:

  • Freibeträge rauf – eine Million für alle
  • keine Erbschaftssteuer aufs Eigenheim
  • nur noch 5 Millionen Freibetrag für Betriebsvermögen

Wer die Folgen durchgerechnet hat, möchte ich gar nicht wissen. Denn, dass die breite Entlastung der Kleinerben tatsächlich durch die Belastung von Großerben ausgeglichen werden könne, ist pure Fantasie. Andererseits ist es auch egal. In einer Zeit, in der es einfacher und verständlicher ist, staatliche Einnahmen und Ausgaben in Billonen zu messen, sind auch die Rekordeinnahmen aus der Erbschaftssteuer von 13,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 doch nur zu vernachlässigende Peanuts. Wenn da für vielleicht 8 Milliarden Gerechtigkeit injiziert wird und am Ende immer noch 5,3 Milliarden gezahlt werden, dann juckt das doch den Finanzminister nicht. Der jongliert mit ganz anderen Zahlen und kann daher hier voll auf der Gerechtigkeitsschiene abfahren. Ist halt Politik – was sonst?

Warum er dann die Erbschaftssteuer nicht ganz abschafft?

Saublöde Frage!

Wo bliebe denn da die sozialdemokratische Gerechtigkeit? Wo bliebe das Nehmen?

Dass das in Schweden gelungen ist, mag ja sein, und dass das auch noch positive Folgen hatte, mag ja auch sein. Aber mal ehrlich. Das ist doch wie mit dem Klima. Da kommt es ja auch vor, dass es wegen der Erderhitzung einmal kälter wird. Aber dass heißt doch nur, dass es ohne Erderhitzung ganz anders gekommen wäre. So kann man auch sagen: Wenn es in Schweden schon ohne Erbschaftssteuer besser geworden ist, wie viel besser wäre es erst mit Erbschaftssteuer geworden. Nee, nee! So nicht. Nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen.

Genug gelästert.

Es gäbe eine ganz einfache Möglichkeit der Besteuerung von Betriebsvermögen. Habe ich vor vielen Jahren schon einmal vorgeschlagen.

  1. Die Erben von Betriebsvermögen unterliegen der gleichen Steuerpflicht wie alle anderen Erben, unabhängig davon, ob sich Freibeträge und Steuersätze ändern oder gleichbleiben.
  2. Den Erben von Betriebsvermögen wird freigestellt, ob sie ihre Steuerschuld sofort, vollständig, oder in Teilen,  entrichten.
  3. Wird die Steuerschuld nicht vollständig entrichtet, tritt der Staat in Höhe der offenen Steuerschuld als Stiller Teilhaber in das Unternehmen ein und wird anteilig am Unternehmensgewinn beteiligt. Diese Gewinne werden zu 90 Prozent auf die Erbschaftssteuerschuld angerechnet. 10% werden als Zinsen für die Stundung einbehalten.
  4. Den Erben steht es frei, ihre Erbschaftssteuerschuld durch zusätzliche, freiwillige Zahlungen zu reduzieren und damit auch den Anteil des Stillen Teilhabers am Gewinn zu senken.

Damit ist sichergestellt, dass kein Unternehmen wegen der Erbschaftssteuer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Damit ist zugleich gewährleistet, dass die Erben regelmäßig bei der Gewinnausschüttung an ihre Erbschaftssteuerschuld erinnert werden. Es wird zudem der Tatsache Rechnung getragen, dass Betriebsvermögen aufgrund konjunktureller Schwankungen, sowie der Konkurrenzsituation auf dem Markt, in der Bewertung starken Schwankungen unterliegt, die zum Zeitpunkt der Vermögensfeststellung zwecks Erhebung der Erbschaftssteuer nicht vorhergesehen werden können. Hier entfalten sowohl die an den Stillen Teilhaber zu zahlenden Gewinnanteile, als auch die Tatsache, dass der Anspruch des Stillen Teilhabers bei Geschäftsaufgabe wegen Insolvenz erlischt, eine ausgleichende Wirkung.