Die Überschrift erinnert nicht unabsichtlich an Heinrich Heine, den seine defätistischen Nachtgedanken im französischen Exil um den Schlaf brachten, um dann im Strudel wirren Denkens im Halbschlaf jenen Vers zu fabulieren, der kaum noch jemandem in den Sinn kommt, denkt er an Heine am hellichten Tag:
Deutschland hat ewigen Bestand,
Es ist ein kerngesundes Land;
Mit seinen Eichen, seinen Linden,
Werd ich es immer wiederfinden.
Nicht am hellichten Tag, sondern im niederbayrischen Nebel in und um Elsendorf fiel mit der Filou Heine ein, nachdem ich bei Achgut, also bei der selbsernannten Axe des Guden, einen Artikel des umstrittenen ehemaligen Direktors der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gelesen habe, der mich bis ins Mark erschütterte.
Gibt es denn bei der Axe des Guden niemanden, der die Artikel aufmerksam gegenliest, bevor sie veröffentlicht werden? Verstößt das nicht gegen alles Mögliche, was Knabe da absondert? Hat sich die Axe des Guden damit nicht selbst als eine Tarnorganisation Putins zu erkennen gegeben, oder zumindest jener Putinfreunde, die in diesem unseren Lande nichts unversucht lassen, diese unsere Demokratie und ihre Organe zu delegitimieren?
Selten habe ich eine derartig unverschämte Philippika gegen eines unserer höchsten Güter des Staates zu Gesicht bekommen. Ein unverhohlener Angriff gegen die Schützer der Verfassung, gipfelnd in der Behauptung:
„Ausgerechnet der Verfassungsschutz verstößt damit gegen das Grundgesetz“.
Wenn dem so wäre, nur einmal angenommen, müsste dann das Grundgesetz nicht selbst verfassungswidrig sein?
Unmöglich! Es verhält sich ganz anders. Schließlich gibt es eine klassische Hierarchie, in der die Schutzbefohlenen – hier also die Verfassung – unter die Obhut jener gestellt werden, die für ihr Wohl verantwortlich sind. Diese Fürsorge- und Obhutspflichtigen für das Grundgesetz und seine ungestörte Entwicklung hin zu einer selbstständigen und selbstverantwortlichen Verfassung, finden wir im Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz ist als Betreuer der ihm als Schutzbefohlene anvertrauten Verfassung – in Gestalt des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland – in jeder Hinsicht verantwortlich. Er trifft für sie die Entscheidungen, verwaltet ggfs. ihr Vermögen, gestattet ggfs. medizinische Eingriffe, bestimmt ihren Aufenthalt – und würde sich bei missbräuchlicher Ausnutzung seiner Stellung sogar strafbar machen. Daraus geht eindeutig hervor, dass der Verfassungsschutz der Verfassung übergeordnet ist, ja sein muss, denn sonst wäre er sinnlos und überflüssig.
Das also kommt heraus, beim Denken im Nebel in und um Elsendorf.
Weil er sich immer noch nicht lichten will, der Nebel, denke ich zielstrebig weiter, immer noch den Aufsatz des Hubertus Knabe im Kopf, und frage mich verzweifelt, was wohl aus Deutschland werden soll, solange solche Geister noch Verwirrung stiften dürfen. Wie kommt er dazu, das Schalten und Walten des Verfassungschutzes so darzustellen, als handle es sich beim Schutz der Verfassung vor ihren Feinden um verwerfliches, schändliches Tun?
Immer häufiger werden dabei Menschen, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, zu Verfassungsfeinden erklärt. Ungeachtet aller datenschutzrechtlichen Vorschriften landen sie auf einer Art Schwarzen Liste, weil sie angeblich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen. Ging es früher dabei nur um organisierte Gruppen, die zielgerichtet das Recht auf freie Wahlen, auf parlamentarische Opposition oder die Bindung des Staates an Recht und Gesetz beseitigen wollten, stufen die Verfassungsschutzämter inzwischen auch zahlreiche einzelne Bürger als Extremisten ein. Die Betroffenen werden darüber weder informiert, noch bekommen sie die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch einzulegen.
Das ist doch kein Wunder. Es ist doch nur die angemessene und notwendige Reaktion auf den immer weiter um sich greifenden Rechtsextremismus und seine erschreckende Wirkung auf die gutgläubige Bevölkerung, wie er sich von Woche zu Woche stärker in den Umfragen der Demoskopen niederschlägt.
Mit sophistischer Rechtsverdreherei arbeitet sich Knabe daran ab, rechtsextremistische Aussagen aller Art als zulässige Meinungsäußerungen darzustellen, verleugnet dabei aber konsequent die Strategie der Rechtsextremen, ihre Absichten auf geschickte Weise hart an der Strafbarkeitsgrenze zu formulieren, ohne diese Grenze dabei jemals zu überschreiten. Dies aber ändert doch nichts an deren Absichten! Was wäre das für ein Verfassungsschutz, der diese infame Strategie nicht durchschauen würde? Da gilt doch mehr denn je: „Wehret den Anfängen, auch den unscheinbarsten!“
Niemand, außer in der Wolle gefärbte Rechtsextreme, käme heute noch auf die Idee, Sätze wie die folgenden zu formulieren, die vor vielleicht zwanzig oder dreißig Jahren noch vollkommen harmlos gewesen sein mögen, heute aber als Leimruten der Rechtsextremisten ausgelegt werden, um unvorsichtige, politisch nicht gefestigte Vögel einzufangen und abzurichten:
Lesen Sie selbst:
- Trump ist für viele Amerikaner der Gegenentwurf zum woken Establishment, zu den linksglobalistischen Eliten an der Ostküste und an den Universitäten.
- Die Bundesrepublik steht unter dem Einfluss der USA und ist nicht wirklich souverän.
- Die Kartellparteien CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke schließen die AfD von der politischen Mitwirkung aus.
- Die Altparteien-Mafia muss abgewählt werden.
- Die etablierten Medien informieren nicht objektiv.
- Die Migration ist die Mutter aller Krisen.
- usw.
Nur wer meterdicke Scheuklappen vor den Augen trägt, kann oder will nicht erkennen, wohin die Reise geht, wenn diese zulässigen Meinungsäußerungen nicht mehr als verfassungschutzrelevant angesehen werden sollten.
Heinrich Heine hatte davon eine Vorahnung, als er in der Nacht dachte:
Seit ich das Land verlassen hab,
So viele sanken dort ins Grab,
Die ich geliebt – wenn ich sie zähle,
So will verbluten meine Seele.
Knabe, der Verführer, versucht dann auch noch den ehernen Grundsatz des Grundgesetzes kleinzureden, indem er suggeriert, die unantastbare Würde des Menschen ließe es durchaus zu, zwischen Einheimischen und Zuwanderern zu differenzieren und es könne nicht verfassungswidrig sein, auf Probleme mit bestimmten Migrantengruppen zu verweisen.
Welche Blasphemie!
Natürlich ist es nicht schwer, diese krude Argumentation zu durchauen und ihren Zweck zu erkennen. Knabe, dem schon während seiner Zeit als Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen eine gewisse Nähe zur AfD unterstellt wurde, outet sich nun gewissermaßen selbst, indem er das unabwendbar bevorstehende Verbot der AfD in letzter Minute noch durch diesen gegen den Verfassungsschutz gerichteten Diffamierungsartikel abzuwenden versucht.
Er scheut ja nicht einmal davor zurück, diese Diffamierung der Exekutive in Gestalt des Verfassungsschutzes auch noch auf die reguläre Polizei und auf die Justiz auszweiten, indem er schreibt:
Die so entstandene politische Intoleranz bleibt nicht folgenlos. Sie hat nicht nur den Verfassungsschutz auf Abwege gebracht, sondern wirkt auch auf Polizei und Justiz. Zwar sind Haftstrafen aufgrund von Meinungsäußerungen – im Gegensatz zur DDR – hierzulande eine seltene Ausnahme. Doch polizeiliche Ermittlungen und sogar Hausdurchsuchungen hat es inzwischen mehrfach gegeben. Sie bringen nicht nur den Betroffenen in Bedrängnis, sondern wirken auch einschüchternd auf die Gesellschaft.
Im letzten Absatz seines Pamphlets spricht er dann endlich offen aus, was bis dahin nur zwischen den Zeilen zu erkennen war:
Wer sich die Mühe macht, das Gutachten zu lesen, erkennt unschwer die Entschlossenheit des Verfassungsschutzes, die AfD bundesweit als verfassungswidrig zu etikettieren. Dies wiederum ist die Voraussetzung, um sie vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen.
Es gibt auf diese Veröffentlichung, die auf die Öffentlichkeit nicht minder spaltend wirken muss wie einst Luthers 95 Thesen, eigentlich nur noch eine sinnvolle Reaktion:
Die Axe des Guden muss verboten werden,
auch wenn dazu noch einmal auf das Vereinsrecht zurückgegriffen werden muss, und – vor allem –
ab sofort hat jeder als gesichert rechsextrem zu gelten,
der – in welcher Form auch immer, auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze – erkennen lässt, ein AfD-Verbot nicht vollumfänglich gutzuheißen. Das dem die konsequente Herbeiführung der notwendigen Konsequenzen zu folgen hat, versteht sich von selbst.
Sollten Sie das für übertrieben halten, lesen Sie – mit Abscheu! – selbst, was Knabe abgesondert hat, und Sie werden mir zustimmen.