Gehören die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen automatisch dem Staat?
Na klar. Wem denn sonst?
Der Staat alleine bestimmt darüber, wer unter welchen staatlich festgesetzten Bedingungen wieviel einzuzahlen hat, und der Staat alleine bestimmt darüber, wer unter welchen staatlich festgesetzten Bedingungen etwas davon erhält. Die einzige – unsichtbare und nirgends festgeschriebene – Obergrenze für Beitragseinnahmen, wie auch die Untergrenze für Leistungen ist die Angst, ein Über- oder Unterschreiten könnte einen offenen Aufstand auslösen.
Wem also gehört das Geld der Beitragszahler?
Die so genannten „Versicherungen“ sind doch nichts als weisungsgebundene administrative Handlanger des Staates, die in den Niederungen der Details nach gesetzlich festgelegten Regeln die Drecksarbeit zu machen haben. Denen gehört das Geld nicht, und weil es ihnen nicht gehört, kann ihnen auch nichts weggenommen werden, weshalb sie auch keine Chance haben, sich dagegen zu wehren, dass ihnen etwas weggenommen wird. Den so genannten „Versicherten“ gehört das Geld erst recht nicht. Hier gilt, wie überall, ihr Geld ist nicht weg, aber es gehört jetzt eben einem anderen.
Die seit Jahrzehnten geführte Debatte um die so genannten „versicherungsfremden Leistungen“ geht daher voll am Thema vorbei. Um ernsthaft von versicherungsfremden Leistungen sprechen zu können, müsste es ja, um den Unterschied begründen zu können, auch Versicherungsleistungen geben. Die gibt es jedoch nicht, sondern lediglich nach Gutsherrenart festgelegte Leistungen als eine Art Gnadenerweise des Staates.
Wer den Berechnungen staatsfeindlicher Agitatoren Glauben schenkt, der Staat habe die Rentenversicherung seit den 1950er Jahren um rund eine Billion Euro bestohlen, sitzt ebenso dem fundamentalen Irrtum auf, es handle sich um eine Versicherung mit einer Gemeinschaft von Versicherten, die nach versicherungsvertraglichen Prinzipien füreinander einstehen und Risiken gemeinsam tragen, wie jene, die jetzt behaupten, dahintergekommen zu sein, dass jene 12 Milliarden, die der GKV fehlen, exakt jenen 12 Milliarden entsprechen, um die der Aufwand für Leistungen an Grundsicherungsempfänger jenen Betrag übersteigt, den der Staat für deren „Versicherung“ in die Kasse zuschießt.
Da die Verunsicherung der Bürger durch irreführende Berichterstattung in nicht gerade staatsnahen Medien zugenommen hat, erklärt dies die – von ihrem Selbstverständnis her für die Vereinnahmung und Verausgabung der Sozialversicherungbeiträge einzig zuständige – SPD in einer Abfolge von Textbausteinen inzwischen so:
| Sehr geehrter Herr Xxxx,
vielen Dank für die E-Mail, die uns am xx.xxxx 2026 erreicht hat. Oft entsteht fälschlicherweise der Eindruck, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Grundsicherungsbeziehenden würden allein von den übrigen Versicherten in der GKV/SPV getragen. Das stimmt nicht: Diese Beiträge werden bereits heute aus Steuermitteln finanziert. Richtig ist jedoch, dass die derzeitigen Beiträge die Behandlungskosten dieser Gruppe nicht vollständig abdecken. Deshalb wird immer wieder gefordert, kostendeckende Beiträge einzuführen, um die Deckungslücke zwischen den Beiträgen und Behandlungskosten zu schließen. Aus unserer Sicht verkennt das einen zentralen Punkt: Eine solche Logik würde das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aushöhlen. Solidarität heißt, Risiken gemeinsam zu tragen und Lasten auszugleichen – zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten sowie Menschen mit unterschiedlicher finanzieller Leistungsfähigkeit. Deshalb richten sich Beiträge in der gesetzlichen Versicherung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht nach individuellem Krankheitsrisiko oder den erwarteten Behandlungskosten. Wir wollen keine Einteilung der Versicherten in unterschiedliche Klassen. Alle sollen die medizinische und pflegerische Versorgung erhalten, die sie benötigen. Das ist der Mehrwert des Systems. Genau das unterscheidet die gesetzliche Versicherung von der privaten: Dort spiegeln sich individuelle Risiken stärker in Beitragshöhe und Leistungsumfang wider. Würde dieses Prinzip in der GKV/SPV gelten, müssten insbesondere chronisch Kranke und ältere Menschen deutlich höhere Beiträge zahlen, da sie ihre Kosten mit ihren Beiträgen auch nicht decken oder hätten sie von der benötigten Versorgung ausgeschlossen werden müssen. Das können wir als SPD nicht unterstützen. Darum lehnen wir die Debatte über kostendeckende Beiträge ab. Gleichzeitig sehen wir Handlungsbedarf: Denn die Beiträge für Grundsicherungsbeziehende liegen derzeit im Kontext der Bemessungsgrundlage – gemessen an der Bezugsgröße aus dem § 18 SGB IV – ca. 0,09 Prozentpunkte unter dem Mindestbeitrag der freiwillig Versicherten in der GKV/SPV. Deshalb haben wir im Rahmen der aktuellen Reform der GKV-Finanzierung zusätzliche Steuermittel für diese Beiträge dieser Gruppe auf den Weg gebracht. Diese sollen dann ausgebaut werden. Langfristig wollen wir die Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung so gestalten, dass sich alle Versicherte– unabhängig von der Versicherungsart – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an dem gemeinsamen System beteiligen, und so für die Stabilisierung des Systems, für die Senkung der Beiträge und den Ausbau der bedarfs – und regionalorientierten Versorgungslösungen zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus Team Dialogkommunikation
SPD-Parteivorstand Telefon: (030) 25 991-500 E-Mail: Parteivorstand@spd.de |
Also, auf den Punkt:
Die vom Staat zugeschossenen Beiträge für Grundsicherungsempfänger decken die Kosten nicht ab.
Dies entspricht aber dem Solidaritätsprinzip.
Wunderbar. Die Solidaritätsgemeinschaft der Versicherten erbringt Beiträge, die nach dem Solidaritätsprinzip so bemessen sind, dass alle in Anspruch genommenen Leistungen von den Beiträgen hätten finanziert werden können.
Der Staat in seiner unermesslichen Güte bürdet dieser Solidargemeinschaft nun zusätzliche Lasten auf, zahlt aber für X,x Millionen Leistungsempfänger nicht den versicherungsmathematisch erforderlichen gewichteten Durchschnittsbeitrag der Versicherten, sondern nur ganz knapp den Mindestbeitrag.
Die dazu gewählte Argumentation, die über einkommensbezogene Beiträge dahin führt, dass das heilige Solidaritätsprinzip verletzt würde, sollten für diese Leistungsbezieher kostendeckende Zuschüsse gezahlt werden, geht so weit am Thema vorbei, dass man sich hilflos am Kopf kratzt, ob solcher Dreistigkeit.
Es ist doch klar, dass eine neu hinzugekommene, sehr große Kohorte von Leistungsempfängern nicht den Mindest-Leistungsbedarf in Anspruch nehmen wird, sondern den durchschnittlichen, weshalb in Achtung der Interessen der beitragspflichtig Versicherten auch ein Durchschnittsbeitrag als Staatszuschuss aufzubringen wäre.
Stattdessen wird an einer so genannten „Gesundheitsreform“ gearbeitet, mit dem Ziel, die von den Beitragszahlern eigentlich vorfinanzierten Leistungen zu kürzen und die Beitragssätze zu erhöhen, um den nicht den Beitragszahlern zuzurechnenden Mehrbedarf irgendwie zu decken.
Gehören die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen automatisch dem Staat?
Na klar. Wem denn sonst?

Guten Morgen,
das Solidaritätsprinzip muss erhalten bleiben, die Fehler der Aushöhlung der Solidarität kommen nur immer mehr Zutage, als Beispiel sei gesagt der Minijob und seine Anhebung von 450,-€ auf Summe X, die privaten krankenversicherten und gerade diese könnten mit ihren hohen Summen einiges an fehlenden Beiträgen ergänzen. Jedoch bleibt grundsätzlich die Frage wieviel Sozialstaat ist bezahlbar bis der kleine Michel seine Toleranzgrenze erreicht? Spannend jedenfalls ist, das alleine eine Frage auzureichen scheint das Solidaritätsprinzip zu gefährden. Es zeigt das überall mit spitzen Bleistift gerechnet wird. DIe Frage die sich dadurch stellt wo soll die Reise hingehen?Denn ohne Solidarität hätte der Staat wahrscheinlich noch mehr Geld für so sinnloses Zeug wie Waffen und Munition zur Verfügung. Dann doch lieber FÜR die Menschen und nicht gegen sie.
Sollte mein Artikel so angekommen sein, dass ich das Solidaritätsprinzip ablehne, dann irritiert mich das. Zur Solidarität gehört die Solidargemeinschaft. Das können die gesetzlich Krankenversicherten sein, die solidarisch die Risiken von Krankheiten innerhalb ihrer Gemeinschaft tragen. Nun darf der Staat solche Solidargemeinschaften nicht einfach plündern, indem er ihnen Lasten aufbürdet, die außerhalb dieser Gemeinschaft entstehen. Er tut es allerdings ständig und schamlos. Ein Wort noch zu den Privatversicherten: Auch diese bilden Solidargemeinschaften untereinander, helfen aber hochgradig mit, Arztpraxen und Krankenhäuser am Leben zu erhalten, weil sie für ihre Behandlungen deutlich mehr bezahlen als gesetzlich Versicherte. Ein Allgemeinarzt oder ein Zahnarzt, der keine Privatpatienten hat, kann kaum überleben.