Der Haftbefehl muss warten

Für jeden Einsatzzweck die geeignete Größe

Populisten sind schnell dabei, Forderungen aufzustellen, die sich jedoch bei verständiger Würdigung als vollkommen unrealistisch darstellen. Dazu gehört die Forderung, Straftäter schnell aufzugreifen, schnell zu verurteilen und schnell in Haftanstalten zu verwahren. Das würde die Sicherheit im Inneren stärken. So einleuchtend dieses Argument auch sein mag, es scheitert an der Komplexität der Realität.

Erstens ist die innere Sicherheit bereits am gerade noch zuträglichen Maximum angelangt.  Die Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger, die insbesondere für den Kampf gegen die organisierte Kinderpornografiekriminalität geopfert werden mussten, hat Deutschland, mit dem Erfolg der Sicherheitsverstärkung, jedoch ein neues Problem ungeahnten Ausmaßes beschert:

Aus der gedeihlichen Zusammenarbeit der rund 270.000 in Deutschland diensttuenden Polizisten sowie der 7.000 aktiven Staatsanwälte und der 22.000 Berufsrichter ergaben sich alleine im ersten Halbjahr 2026 rund 65.000 Haftbefehle wobei, wegen mehrfach gesuchter Mehrfachtäter, rund 57.000 Personen zur Fahndung ausgeschrieben wurden.

Die gute Nachricht: Ungefähr gleich viele Haftbefehle wurden im gleichen Zeitraum durch Festnahmen oder auf andere Weise (z.B. Zahlung von Geldstrafen)  erledigt.

Die schlechte Nachricht: Am Ende des ersten Halbjahrs 2026 waren 170.000 Haftbefehle offen, die sich gegen 148.000 Personen richteten.

Dafür gibt es zwei mögliche Erklärungen.

1. Die 170.000 offenen Haftbefehle sind seit vielen Jahren unverändert offen und führen seit ebenso vielen Jahren nicht zu erfolgreichen Festnahmen, während nur die jeweils neu hinzukommenden zügig, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 6 Monaten erledigt werden. Das Prinzip, das Kaufleute bei der Bewertung von Lagerbeständen wahlweise anwenden können, heißt: LIFO (Last in, first out)

2. Die Behörden gehen nach dem anderen Prinzip vor, nämlich FIFO (First in, First out) und arbeiten die ältesten Fälle zuerst ab, mit einer durchschnittlichen Verweildauer der offenen Haftbefehle im System von 18 Monaten.

Beide Prinzipien haben ihre Vor- und Nachteile, was das freie Herumlaufen von Straf- und womöglich Wiederholungstätern betrifft. Doch beiden ist gemeinsam, dass hier wie da ein unbewältigter Sockel von 170.000 Haftbefehlen gegen knapp 150.000 Personen in den Akten zu finden ist.

Bei einer Versicherung, die sich mit der Regelung von Schadensfällen so viel Zeit lässt, also entweder den Vorgang überhaupt erst nach 18 Monaten bearbeitet, oder bei neuen Fällen relativ schnell ist, aber Zigtausende von Altfällen einfach nicht mehr anrührt, in der Hoffnung, die Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer würden sich mit der Zeit von selbst erledigen, stünde bald das Bundesamt für Finanzaufsicht auf der Matte, würde Fristen setzen und bei Missachtung mit dem Entzug der Lizenz drohen.

So einer Versicherung gelingt es dann relativ schnell, den Stau unerledigter Fälle abzuarbeiten. Die Mitarbeiter in den Schadensabteilungen werden aufgestockt und zu Überstunden verdonnert, während gleichzeitig die Vorschriften zur Prüfung vereinfacht werden, so dass die Entscheidung über die Versicherungsleistung deutlich schneller getroffen werden kann.

Leider fehlt uns das entsprechende Bundesamt für Justizaufsicht vollständig. Zuständig für die Polizei, die Haftbehle zu vollstrecken hat, sind Innenminister der Länder und des Bundes. Denen kann die Lizenz nicht entzogen werden. Von daher genehmigen sie genau die Stellen, die sie genehmigt haben, und keine einzige mehr, schon deshalb, weil ihr Budget vom Finanzminister wesentlich mitbestimmt wird, und weil dann innerhalb der verfügbaren Mittel klare Prioritäten gesetzt werden müssen. Der Abbau des Sockels an offenen Haftbefehlen gehört dabei offenbar nicht zu den Aufgaben hoher Priorität.

Nun hat jedes Ding seine zwei Seiten.

Die mühsam-langwierige Abarbeitung von Haftbefehlen hat nämlich auch ihr Gutes. Auch wenn nicht jeder Haftbefehl zu einer Haftstrafe führt, noch nicht einmal jedem Haftbefehl auch eine Untersuchungshaft folgt – ein nicht geringer Teil der Gesuchten, wird in U-Haft wandern und nach Aburteilung auch für mehr oder minder lange Zeit einen Platz im Strafvollzug benötigen.

Dort herrscht derzeit die Situation, dass in 170 Haftanstalten rund 38.000 Bedienstete beschäftigt werden, während es gilt, bis zu 60.000 Häftlinge bestmöglich zu umsorgen. Die 70.000 verfügbaren Plätze sind damit zwar noch nicht ausgelastet, wohl aber das Personal der Justizvollzugsanstalten.  Es fehlen mindestens 2.000 Vollzeitkräfte, und unter Experten geht die Saga, dass auch 2.000 noch nicht ausreichen würden, um das Loch zu stopfen.

Der Durchsatz des „Verdauungstraktes“ der deutschen Justiz wird also letztlich von der obstipaten Zone im Enddarm bestimmt. Haftbefehle, das sind gewissermaßen die Angebote auf der Speisekarte, von denen jedoch nur in äußerst begrenztem Umfang Gebrauch gemacht werden darf, sollen schwere, lebensgefährliche Zustände, die bis zum völligen Darmverschluss reichen können, vermieden werden.

In scheinbar ausweglosen Situationen wie dieser, ist es meist hilfreich, die Sachlage detaillierter zu betrachten und bei auffälligen Konstellationen abzuchecken, wie es denn dazu kommen konnte.

Schon der erste genauere Blick auf die Belegung der Justizvollzugsanstalten offenbart etwas sehr Auffälliges. Ausländer sind unter den Häftlingen massiv überreprästentiert, unter den rund 60.000 Insassen deutscher Gefängnis finden sich 28.000 Ausländer. Dies entspricht nicht dem Ausländeranteil in der Bevölkerung. Die Frage, ob das wohl schon immer so war, ist mit einem klaren Nein  zu beantworten. Bis in die 70er-Jahre lag der Anteil von Ausländern unter den Strafgefangenen bei maximal 5 Prozent. Ein erster spürbarer Anstieg war in den 80er und 90er Jahren zu beobachten, der sich weiter fortsetzte, um 2014 bei 24,4 Prozent zu landen. Freizügigkeit in der EU, erste Migrationswellen und auch eine gesellschaftliche Entwicklung, die u.a. durch ein Nachlassen der Gesetzestreue gekennzeichnet war, haben dieses Verhältnis bewirkt.

Seit der Grenzöffnung im Jahr 2015 ist der Anteil der ausländischen Inhaftierten von 24,4 auf 44,8 Prozent angestiegen. Gemessen an der heutigen Gesamtzahld der Inhaftierten bedeutet das einen Zuwachs von rund 12.000 ausländischen Häftlingen. Ohne diesen Zuwachs wären nicht lediglich 10.000 Haftplätze frei, sondern 22.000. Das Personal der Haftanstalten wäre zumindest gut ausreichend – und die verstärkte Verfolgung von Haftbefehlen könnte dazu beitragen, den aufgestauten Berg offener Haftbefehle langsam aber sicher wieder abzubauen.

Angela Merkel würde dazu vermutlich anmerken: „Nun sitzen sie halt mal.“

Bedacht werden sollte jedoch, dass die, die man hereinlässt, alle irgendwo bleiben müssen. In den Sozialsystemen, im Wohnungsmarkt, im Arbeitsmarkt (wenn auch nur als Verfügungsmasse), in den Schulen und Kindergärten, in den Krankenhäusern und Arztpraxen und ganz selbstverständlich eben auch in den Gefängnissen.

Nein. Dass die in den Gefängnissen Sitzenden zumindest den Wohnungsmarkt entlasten würden, das ist überhaupt kein guter Witz.

Sollte man ausländische Straftäter nicht wirklich einfach abschieben?

Sollte man schon, hilft aber nichts. Die kommen doch postwendend zurück und beantragen wieder Asyl.

Da ist es im Sinne sparsamer Haushaltsführung tatsächlich das Beste, das mit den teuren Abschiebungen gar nicht erst anzufangen. Kümmern wir uns lieber um Wichtigeres.

1 Kommentar

  1. Oh doch, es geht. Man muss nur den Willen dazu haben. In der DDR wurden offensichtliche Straftaten und weniger schwere ganz schnell abgeurteilt. Der Westen hat sich aber leider mit seinem sogenannten Rechtsstaat selbst ein Bein gestellt, weil er nicht die Opfer vertritt, sondern die Täter. Es fängt damit an, dass jemand über einer von ihm gemesserten Leiche steht, noch mit blutigen Messer und alle reden vom mutmaßlichen Täter. Oder ein Auto fuhr in die Menge. Das finde ich besonders bösartig. Das Auto war immer zu 100% kein selbstfahrendes Automobil. Und der Autolenker war eben wieder ein mutmaßlicher Täter. Wer so seine Sätze beginnt, hat überhaupt kein Interesse daran, Gerichtsverfahren schnell über die Bühne zu bringen. Dagegen ist es in diesem komischen Deutschland möglich, dass ein kleiner Kreis von Bürgern einen Kandidaten zu einer Wahl einfach ausschließen darf. Ich habe dieses Land noch nie verstanden.

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