Wikipedia: Als Kabinettstück („Kabinett“ im Sinn der fürstlichen Wunderkammern, die den heutigen Kulturinstituten vorausgingen) bezeichnet man ein meist kleinformatiges Meisterwerk.
Natürlich ist die Gleichsetzung des Bundeskabinetts mit einer Wunderkammer weit hergeholt. Obwohl – zum Wundern gibt es immer wieder Anlass.
Mit dem Wehrdienstgesetz, das selbstvertändlich nicht vom Parlament entworfen wurde, sondern vom Pistorius-Ministerium, auch vom Wadephul Ministerium im ersten Anlauf nicht gekippt werden konnte, ist wieder mal ein kleinformatiges Wunderwerk geschaffen worden, das demnächst vom Bundestag abgesegnet werden wird. An dieser Stelle erachte ich den Hinweis für geboten, dass es in der Gesetzgebung Deutschlands eine immer offener zu Tage tretende Redundanz in der Abnick-Funktion gibt. Wobei gerade nach den Schloss-Renovierungsplänen nicht mehr sicher ist, welche der beiden den Steuerzahler am teuersten ist und kommt.
Noch sind die Berichte aus der Herzkammer des demokratischen und sozialen Bundesstaates spärlich, doch bereits das Wenige zaubert dem Genießer ein Lächeln auf die Wangen.
- 2027 soll es losgehen.
2027 sollen erstmals alle 18-Jährigen (m/w oder m/w/d, scheint noch offen zu sein) einen Fragebogen erhalten. Dieser Fragebogen muss von jenen, die als m gelesen werden, ausgefüllt und zurückgesandt werden, während als w Gelesene dies freiwillig tun können, aber nicht müssen. - Um auf diese Weise die Wehrdienstaffinität der Befragten und ggfs. auch schon Eignungsprofile (>1,85 m – Ehrenwache, <1,70 m – Panzertruppe, >95 kg Feldküche, <70 kg – U-Boot, usw.) überhaupt erfassen zu können, müssen die aufgelösten Wehrersatzämter wiederbelebt werden. Nach meiner Schätzung werden das etwa 40 neue Ämter, was allerdings nur eine minimale Entlastung des Arbeitsmarktes nach sich ziehen wird.
- Aus dem Rücklauf der Fragebogen wird in diesen Ämtern eine Vorauswahl getroffen, und die Auserwählten werden zur Musterung eingeladen.
- Jetzt wird es spannend. Die Auserwählten haben nämlich immer noch die Möglichkeit, den angebotenen Dienstvertrag mit der Bundeswehr anzunehmen oder abzulehnen. Stehen am Ende dieses Prozesses mehr Dienstwillige zur Verfügung, als der IBUK für den nächsten Einstellungszeitpunkt braucht, wird der überzählige Rest abgelehnt. Kommt es aber so, dass weniger Dienstwillige um Einstellung bitten als gebraucht werden, schlägt die Pflichtkomponente des Wehrdienstgesetzes zu. Wen und wie viele es trifft, steht immer wieder in den Sternen. Es dürfte sich daran ein großes juristisches Argumentationsfeuerwerk entzünden, um wieder einmal eine wehrfreundliche Definition von „Wehrgerechtigkeit“ gerichtsfest zu installieren.
- Die Wehrdienstleistenden sollen nicht länger mit einem Taschengeld abgespeist werden, sondern – je nach Dienstgrad – mit einem Sold ab ca. 2.000 Euro brutto pro Monat belohnt werden.
- 2035 soll es fertig sein.
Bis 2035 soll die Personalstärke der Bundeswehr von 180.000 auf 260.000 Soldaten angehoben worden sein, und zudem die Reserve von 100.000 auf 200.000 Mann/Frau verstärkt werden. Wie das gehen soll, ist mir ein Rätsel. Dazu gleich mehr.
Das große Rätsel steckt in der „Dienstzeit“.
Beim verpflichtenden Wehrdienst war das noch einfach, denn man wusste, wie lange die Wehrpflichtigen zur Verfügung zu stehen hatten. Das waren zuerst 12 Monate, später 15, dann 18, und von da an ging es wieder zurück bis auf 6 Monate.
Für den Anteil der „nicht Freiwilligen“ wird man eine Mindest-Dienstzeit festlegen müssen. Weil dem so ist, wird man die Mindestdienstzeit für die Freiwilligen kaum sehr viel länger festsetzen können.
Daraus ergibt sich ein Dilemma. Man wird nämlich, um den Aufbau von 80.000 Aktiven bis 2035 zu schaffen, im dümmsten Fall spätestens 2034 volle 80.000 Rekruten zu den Waffen rufen müssen. Die ein Jahr vorher eingezogenen wären nämlich schon wieder weg, bis die neuen 80.000 überhaupt geradeaus laufen können. Gleichzeitig entstünde ein Heer von Reservisten, das auf bis zu 900.000 angeschwollen sein könnte, je nachdem, wie viele man in den ersten Jahren einzieht.
Das andere Extrem wäre eine grundsätzliche Verpflichtung auf 8 Jahre. Dann könnte man 2027 mit 10.000 Rekruten beginnen, hätte 2035 die 80.000 voll, und würde von da an den jährlichen Abgang von 10.000 durch 10.000 Neuverpflichtungen ausgleichen können. Dass das mit den „nicht Freiwilligen“ nicht funktioniert, habe ich bereits erwähnt. Doch dessen ungeachtet fände in den Jahren bis 2035 praktisch keinerlei Aufbau der Reserve statt, man bräucht dann weitere 12,5 Jahre, bis 2047, um die gewünschte Stärke von 200.000 Mann zu erreichen.
Sicherlich wird das Ziel irgendwo in der Mitte liegen. Aber wo?
Genau davon aber hängt sehr viel ab. Je länger die Verweilzeit bei der Truppe, desto weniger zusätzliche Kasernen werden benötigt, desto besser sind die Soldaten ausgebildet, bevor sie in die Reserve wechseln, desto weniger Bedarf an Ausbildungspersonal und -Material besteht. Kürzere Dienstzeiten blähen das System und seine Kosten bei geringerem Nutzen auf.
Mit dieser Erkenntnis im Hintergrund tut sich die Frage auf: Welcher Zweck wird mit dem neuen Wehrdienstgesetz verfolgt? Ganz abgesehen von der Frage, ob die Bedrohungsanalysen richtig sind und daraus die richtigen Personalbedarfe abgeleitet wurden: Das Problem besteht doch darin, dass sich die notwendigen Bewerber für die Bundeswehr nicht in ausreichender Zahl finden lassen.
Weil diese Bewerber als Berufs- bzw. Zeitsoldaten sowieso schon den entsprechenden Sold erhalten, ändert sich an der Attraktivität der Truppe als Arbeitgeber nichts. Wieso sollten sich also jetzt mehr Bewerber freiwillig für die Bundeswehr entscheiden? Sehe ich nicht.
Am Problem mit der Personalbeschaffung hat sich nichts geändert.
Ich sehe das so, dass man aus mancherlei Gründen einfach jetzt nicht öffentlich sagen wollte, dass die vor Jahren ausgesetzte Wehrpflicht jetzt wieder in Kraft gesetzt werden muss, um die Bestandszahlen erreichen zu können. Dass man sich aber mit der Ausnahme aus der Freiwilligkeit, wenn sich nämlich zu wenige freiwillig melden, schon jetzt die Grundlage für die künftige Regel geschaffen hat, nämlich einziehen zu können, was man für erforderlich hält – und dies nun, wie ich annehme, für mindestens 2 Jahre. Damit ist der alte Zustand der Wehrpflicht wieder hergestellt, es wird einfach einberufen – und, nicht vergessen: Freiwillige in kleiner Zahl gab es schließlich früher auch schon.
Daran ändern auch die schönen Werbefilme der Bundeswehr nichts, die immer häufiger im öffentlich-rechtlichen Fersehen auftauchen, wie z.B. dieser hier:
https://www.zdf.de/video/dokus/beim-bund-100/beim-bund-erste-erfahrungen-100