Bundeszwangsrepublik Deutschland

Mit der drohenden Regierungsübernahme (Nicht Machtergreifung, Herr Merz!) der AfD in Sachsen-Anhalt, erheben die Großdemokraten nicht nur das Haupt, sondern auch die Stimme, und drohen ihrerseits vorsorglich an, das in ihren Augen abtrünnige Land nach den Maßgaben des Artikels 37 GG unter Kuratel zu nehmen und auf dem rechten Weg – also konkret auf dem linken Pfad – zu halten. Hierzu z.B. Thorsten Frei.

Zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern bestimmt das Grundgesetz in insgesamt 18 Artikeln (20 bis 37) eine Reihe von Grundsätzen, die in Bezug auf den Artikel 37 keinerlei Relevanz zu haben scheinen.

Art 37 

(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.

Allerdings dürfen die Aussagen des Grundgesetzes über die Gesetzgebung (des Bundes und der Länder) nicht außer Acht gelassen werden, denn hieraus können tausenderlei Ansatzpunkte für eine vermeintliche oder tatsächliche Verletzung der den Ländern obliegenden Bundespflichten abgeleitet werden.

Gelegenheiten, den Bundeszwang auszuüben, dürften sich also finden lassen. Artikel 37 kann damit zum Wunschkonzert für die Regierung werden, wenn nur der feste Wille dazu vorhanden ist.

Hier entsteht ein Konflikt, der außerhalb dessen angesiedelt ist, was als Konkurrenz zwischen Naturrecht und positivem Recht mit Hilfe der Radbruch’schen Formel nach der einen oder anderen Seite aufgelöst werden kann.

Es geht nicht um das zweifellos positive Recht aus Grundgesetz und Bundesgesetzen und ein dem entgegenstehendes Naturrecht, sondern alleine um die uneingeschränkte, das heißt, auch missbräuchlich nutzbare, Interpretationsmacht der Exekutive, wie sie in Artikel 37 GG, festgeschrieben ist – gegen die auch die Verfassungsklage nur als stumpfes Schwert eingesetzt werden kann, weil alleine die zwischen der Verhängung des Bundeszwangs und der Entscheidung des Verfassungsgerichts verstreichende Zeit ausreicht, um irreversible Tatsachen zu schaffen.

Die Betrachtung der konkreten Situation, Mitte September 2026, lässt erkennen, welche Gefahren dem Land und der Demokratie drohen, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt die Regierung stellen und die Bundesregierung dieser Regierung mit Hilfe des Bundeszwanges Hand- und Fußfesseln anlegen.

Die konkrete Situation zeigt uns eine Regierung, die sich nach einhelliger Meinung so ziemlich aller nicht von ihr abhängigen Beobachter im In- und Ausland im freien Fall  befindet. Eine Regierung, die das Vertrauen des Volkes fast vollständig verloren hat, abgesehen von einigen hartgesottenen Parteigängern, die ihr einziges Heil im Fortbestand dieser Regierung sehen.  Eine Regierung, die gewählt wurde, weil die CDU – insbesondere in Person des Friedrich Merz – Wahlversprechen gemacht hat, die von denen der AfD kaum zu unterscheiden waren, die aber seit Amtsantritt davon nichts – und in vielen Belangen das glatte Gegenteil in die Wege geleitet hat. Eine Regierung, die in sich so zerstritten ist, dass faktisch ein „Gipfel“ den nächsten jagt, und kaum, dass die gemeinsamen Erklärungen verklungen sind, schon wieder neue Fronten zwischen Union und SPD aufgerissen werden. Eine Regierung, die aus den eigenen Reihen heraus, von einfachen Mitgliedern und Funktionären gleichermaßen einer Kritik unterworfen wird, die man Oppositionellen mit anderem Parteibuch mühelos als verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates und seiner Repräsentanten auslegen könnte. Eine Regierung, die nach heutigen Umfragewerten keinen Fuß mehr in die Tür bekommen würde, und deren Parteien in den Wahlen in den Ländern verheerende Schlappen einfahren.

Und diese Regierung droht nun, bevor sich der Landtag in Sachsen-Anhalt noch konstituiert, geschweige denn einen Ministerpräsidenten gewählt hat, vorsorglich mit der Anwendung des Bundeszwanges?

Was soll, was kann, was darf man davon halten?

Haben die noch alle Sinne beisammen?

Sind die nicht mehr in der Lage, den binnen kürzester Zeit angerichteten Scherbenhaufen zu erkennen? Meinen sie wirklich, sie müssten nur besser erklären, warum sie mit Rekord-Steuereinnahmen und Rekord-Schuldenermächtigungen nicht auskommen, ohne noch einmal Steuern zu erhöhen und neue Steuern zu erfinden, und dies als „Reform“ darzustellen? Meinen sie wirklich sie müssten nur besser erklären, welcher Segen von der superteuren Energie für die deutsche Wirtschaft und die Arbeitnehmer ausgeht? Meinen sie wirklich, sie müssten nur besser erklären, dass Deutschland ohne massive Zuwanderung in die Sozialsysteme schon längst vor die Hunde gegangen wäre? Meinen sie wirklich, sie könnten erklären, dass die von Korruptionsskandalen gebeutelte Ukraine tatsächlich unsere Freiheit sichert? All diese Narrative, die schon längst an der Realität zerschellt sind, kann man doch nicht ernsthaft weiter hochhalten und als Begründung dafür hernehmen, die Befürworter einer anderen, besseren Politik mit dem Bundeszwang zum Schweigen und in die Handlungsunfähigkeit zu bringen.

Wer sich zehn Jahre lang in dreister Überheblichkeit geweigert hat, sich den Sachargumenten der AfD zu stellen, stattdessen mit wachsendem Furor von weisungsgebundenen Diensten den Popanz des gesicherten Rechtsextremismus hat aufblasen lassen und im Wohlgefühl, der AfD im Bundestag die Gewohnheitsrechte der Fraktionen zu verweigern, im Triumph, eine Wahl rückgängig gemacht haben zu können und mit klammheimlicher Freude den Ausschluss aussichtsreicher Kandidaten der Opposition von Kommunalwahlen goutiert, und darüber blind geworden ist für die Probleme des Landes und der Menschen, dies alles aber immer noch als unsere Demokratie auszugeben wagt, wird wohl auch bis zum bitteren Ende die Augen fest geschlossen halten und den eigenen Sturz als Verbrechen wider die Menschlichkeit ansehen wollen.

Dabei hätte schon die erste Austrittswelle der CDU-Mitglieder, kurz nach Gründung der AfD, Anlass sein können, sich mit deren Beweggründen zu beschäftigen. Dabei hätte schon die bereits unter Merkel wachsende Zustimmung für die AfD zu denken geben können, erst recht der weitere Zustrom während der Ampel, der mit dem Amtsantritt der schwarz-roten Koalition noch einmal, fast explosiv, zugenommen hat.

Die Menschen im Lande haben offenbar ein feineres Gespür für das, was schief läuft, und wenn sie nach Möglichkeiten suchen, die Schieflage zu beenden, das Krumme und Bucklige wieder gerade zu rücken, stoßen sie eben mehrheitlich auf die AfD.

Wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, dass diese Regierung die Amtseinführung eines AfD-Ministerpräsidenten noch übersteht, und ernsthaft den Bundeszwang über dieses Bundesland verhängen sollte, dann wird das mehr nach politischer Säuberung aussehen als die von der AfD geforderte Remigration nach ethnischer Säuberung aussieht.

Wer den Bundeszwang einsetzen will, wird sich doch nicht darauf verlassen können, dass die unter Kuratel gestellte Regierung gehorsam das Feld räumt.
Will man dann den Ministerpräsidenten und die komplette Regierung verhaften? 

Ja. Die Geschichte lehrt, dass selbst weitaus weitgehendere Maßnahmen, wie z.B. das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ vom 14. Juli 1933, in Deutschland nicht zu unbeherrschbaren Protesten oder gar zum Bürgerkrieg führten. Daraus kann man schon eine Tüte voll Mut und Zuversicht gewinnen. Karl Marx meinte zwar, die Geschichte wiederhole sich. Einmal als Tragödie – und einmal als Farce. Ob wir Glück haben werden, falls er mit der Wiederholung als Farce recht gehabt haben sollte, wird  sich allerdings erst noch erweisen müssen.