Verwaltung ohne Verordnung, das wäre ja wie Fischbrötchen ohne Gurke oder Jens ohne Spahn. Geht also gar nicht.
Nun hat Jens Spahn bei Caren Miosga zu Protokoll gegeben:
„Im Moment verwalten wir weitestgehend den Niedergang.“
Verwalten ist Sachbearbeitung nach vorgegebenen Regeln. Dazu gehört im öffentlichen Dienst ein Regelwerk, das üblicherweise in Form einer Verwaltungverordnung erlassen wird und strikt zu befolgen ist.
Es muss also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Bundes-Niedergangsverwaltungsverordnung existiert.
Unklar ist lediglich, wer diese Verwaltungverordnung in welchem Jahr aus welchem gegebenen oder erst noch zu erwartendem Anlass erlassen haben mag. Ist sie womöglich schon 1942 als streng geheime Reichsniedergangsverwaltungsverordnung entstanden und wurde 1949 unverändert, lediglich unter neuem Namen beibehalten, weil sie schon einmal geholfen hat, einen Niedergang (aber vom Feinsten, dieser Niedergang) verwaltend zu begleiten?
In den Jahren danach, verwöhnt vom andauernden Aufschwung, wird wohl kaum jemand an einen drohenden Niedergang gedacht haben.
Erst am Ende der Ära Kohl, als der Scheitelpunkt der Entwicklung schon überschritten war, aber noch vor der überraschend eingetretenen Wiedervereinigung, hätten solche Gedanken aufkommen können. Damals gab es ja auch in der Politik noch einen gewissen Weitblick, gepaart mit einem über die eigene Amtszeit hinausreichenden Verantwortungsgefühl. Dagegen spricht allerdings, dass sich damals niemand so viel Niedergang hätte vorstellen können, wie er nun bereits eingetreten ist und immer noch verwaltet werden kann. Die Verfasser der Bundes-Niedergangsverwaltungsverordnung müssen schon mehr erlebt haben, als die Ära Kohl. Aber halt! Die, die zu jener Zeit bereits mehr erlebt hatten, die sind dann ja dazugekommen. Kann es sein, dass die amtierende Bundesregierung den Niedergang nach Maßgabe der Niedergangsverwaltungsverordnung der Deutschen Demokratischen Republik, Stand Dezember 1988, immer noch abverwaltet?
Denkbar ist das. Aber man weiß eben nicht.
Die letzte Chance hätte dann Müntefering wahrnehmen können. Kurz bevor er Gerhard Schröder (in die Neuwahlen) stürzte – und als Sicherheit, dass der Niedergang von Merkel an ungestört seinen Lauf nehmen könne – hätte Müntefering so eine Verordnung klammheimlich erlassen können. Das würde jedenfalls vieles erklären, was bisher im Dunkel lag.
Es ist doch so: Ein unverwalteter Niedergang, ohne Aktenzeichen und Eingangsstempel, das ist doch gar kein Niedergang. Das ist vielleicht einmal eine Flaute, eine Konjunkturdelle, aber kein Niedergang. Aus so einer Flaute findet eine Volkswirtschaft auch immer wieder ganz von alleine heraus. Selbst bei vielen solcher Dellen ergibt sich doch, über die Jahre betrachtet, immer eine aufsteigende Trendlinie.
Ein ordentlich verwalteter Niedergang hingegen, der bleibt Niedergang. Er bildet schließlich die Existenzgrundlage der Bundesniedergangsverwaltungsbehörde. Die kann nicht einfach aufgelöst werden, so lange es noch einen Niedergang gibt, und so lange es die Behörde noch gibt, wird es auch den Niedergang geben. Eine unauflösliche Schicksalsgemeinschaft.
Was in der Verwaltungsverordnung geregelt ist, kann leider auch nur vermutet werden. Jedensfalls erscheint mir alles klug ersonnen, denn so einen schönen, stabilen, selbsttragenden Niedergang erlebt man fürwahr nicht alle Tage.
Ich spekulier mal.
1. Grundsätzliches
Ein Niedergang ist ein sehr sensibler Prozess, der einer achtsamen Begleitung bedarf. Vor allem muss auf ein hohes Maß an Kontinuität geachtet werden. Droht der Niedergang zu erlahmen, sind behutsame Maßnahmen zur Beschleunigung zu ergreifen. Wird der Niedergang zu schnell und droht, sich zum Crash zu entwickeln, ist er behutsam wieder abzubremsen, ohne dass der dabei an Schwung und Energie verliert.
2. Geeignete Maßnahmen
Bei der Verwaltung eines Niedergangs gilt es grundsätzlich die Auslöser des Niedergangs möglichst genau zu identifizieren. Lehrte Samuel Hahnemann (1755–1843) doch schon vor 200 Jahren, dass das, was eine Krankheit hervorruft, mit Ähnlichem zu heilen sei. Allerdings nur in verdünnt-verfeinerter Form. Zur Anwendung dieses Prinzips hier nur wenige Beispiele:
- Niedergang des Angebots preiswerter Wohnungen. Maßnahmen: Mit Bauvorschriften den Wohnungsneubau verteuern, Streichung steuerlicher Vorteile für Vermieter, Kürzung der Zuschüsse zum Sozialen Wohnungsbau, Veräußerung öffentlicher Wohnungsbestände an private Investoren, Mietpreisbremse zur Dämpfung der Investitionslust einführen, etc., jedoch alles mit Maß und Ziel, gerade so viel, wie erforderlich erscheint, um den Niedergang zu stabilisieren.
- Niedergang der Kaufkraft der Konsumenten. Maßnahmen: Anhebung von oder Einführung neuer Konsumsteuern, Anhebung der Rundfunkgebühr, der Arzneimittelzuzahlungen, der Beiträge zur Pflegepflichtversicherung, Verteuerung staatlicher Leistungen, staatliche Neuverschuldung zur Förderung inflationärer Geldentwertung.
- Niedergang des Vertrauens in die Politik. Maßnahmen: Diätenerhöhung, Wahlversprechen nicht einhalten, noch mehr Wahlversprechen, Verfolgung von Kritikern und Opposition mit den Mitteln der Zivilgesellschaft, Einrichtung von Faktencheckern, Meldestellen, Trusted Flaggern und Sonderstaatsanwaltschaften für Meinungskriminalität.
- Niedergang der Wirtschaft. Maßnahmen: Stete Erweiterung von berichtspflichtigen, unternehmenszweckfremden Pflichten, mähliche Verteuerung der Energie durch neue Steuern, Eingriffe in die Tarifautonomie durch Festsetzung von Mindestlöhnen, verbindliche Frauenquote in Führungspositionen, Verbot bewährter Technologien bzw. Materialien und Rohstoffe, Verbot des Imports bestimmter sanktionierter Güter, Verbot des Exports bestimmter Güter, weitere Maßnahmen zur Kostensteigerung ohne Gegenfinanzierung, hierzu auch: Beschneidung der Massenkaufkraft.
Das grundlegende Prinzip besteht darin, ein neues, einheitliches, gleichwohl gleitendes Normal herzustellen. Mieten dürfen nicht auf einem einmal erreichten Niveau stehen bleiben, sie müssen weiter steigen. Die Kaufkraft der privaten Haushalte muss kontinuierlich sinken. Dieses Steigen und Sinken ist die neue Stabilität in Kontinuität. Das ist im Niedergang eben so, und der Niedergang ist unaufhaltsam wie der Klimawandel. Vertrauen in die Politik muss sinken, Kritik an der Politik muss wachsen, um immer neue Schichten von Kritikern aus der Deckung zu locken und unwirksam machen zu können. Das Wichtigste ist die Kontinuität im Niedergang der Wirtschaft, wovon letztlich alles andere abhängt und womit letztlich alles andere begründet werden kann.
Diese Verordnung regelt einzig die Verwaltung des geregelten Niedergangs. Es ist nicht Sinn dieser Verordnung, den Niedergang aufzuhalten oder gar einen Aufschwung herbeizuführen. Das ist nun einmal so in der Welt der komplexen arbeitsteiligen Spezialisierung. Von daher sind Bemühungen, etwas für Deutschland tun zu wollen, ob nur ein bisschen, oder gleich alles, unzulässige Eingriffe in den Niedergang, die zu unterlassen sind. Allerdings können mögliche Ansatzpunkte intern per Hauspost an die Bundesbehörde für die Verwaltung des Aufschwungs gem. Bundes-Aufschwungsverwaltungsverordnung weitergeleitet werden. Derzeit arbeitet allerdings erst noch eine Kommission aus Mitgliedern der Jugendorganisationen beider Koalitionsparteien an der Aufgabenbeschreibung dieser noch zu gründenden Behörde.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar