Apartheid im Bundestag?

Wer wäre ich, wollte ich in Frage stellen, dass es sich bei den Vereinigten Staaten seit jeher um einen demokratischen Rechtsstaat handelte, und dass daran auch die bis in die 60er Jahre des Zwanzigsten Jahrhunderts geltenden Rassengesetze (Jim Crow Laws) nichts ändern können, auch rückwirkend nicht, weil es sich schließlich um geltendes Recht handelte.

Ähnliches kann für Südafrika angenommen werden, auch wenn die dort herrschende Apartheid von der Völkergemeinschaft gerügt wurde, was letztlich soweit gegangen ist, dass Bestrebungen, irgendwo und irgendwie, erneut ein Apartheidsystem zu errichten, nach internationalem Recht strafbar ist.

So schicke ich dem Folgenden voran, dass selbstverständlich auch das Deutschland des Jahres 2025 ein Rechtsstaat ist und, dass folglich der Bundestag, als die Quelle des deutschen Rechts, nur unfehlbar rechtsstaatlich handeln kann.

Dazu vielleicht noch eine Kleinigkeit aus den US-Rassengesetzen. Dort galt der Grundsatz:

„Separate but equal“,

mit der Bedeutung, dass die Trennung nach Rassen in öffentlichen Einrichtungen nur dann zulässig war, wenn die den Weißen und Schwarzen getrennt zur Verfügung stehenden Einrichtungen gleichwertig waren.

Das hat in der Realität nicht so ganz funktioniert. Schwarze fanden grundsätzlich nur in besonders heruntergekommenen und schmutzigen Waggons einen Platz …

und damit bin ich dann plötzlich beim Deutschen Bundestag und der Tatsache, dass die AfD Fraktion vom Ältestenrat des Deutschen Bundestages dazu „verurteilt“ wurde, mit ihren 151 Abgeordneten in einem Fraktionssaal von gerade mal 251 Quadratmetern zu tagen. Das sind 1,66 m² pro Abgeordnetem. Und das sieht so aus:  Foto bei BILD

Jedes Arbeitsgericht würde jedes Unternehmen, das seine Mitarbeiter auf solchen Miniflächen zusammendrängt, verurteilen, schnellstens Abhilfe zu schaffen. Zum Vergleich: Ein Mastschwein hat Anspruch auf mindestens 0,75 Quadratmeter, bei ökologischer Haltung auf 1,3 m² Stallfläche plus 1 m² Auslauf.

Nun gehören die Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag keiner spezifischen Rasse an, was den Vergleich mit der Apartheid vollständig entwertet, und um Nutztiere handelt es sich ebenfalls nicht, womit dieser Verweis auf eine problematische Flächenbegrenzung argumentativ ebenso obsolet wird, gäbe es da nicht die Arbeitsstättenverordnung.

Die besagt für Büros, dass ein Arbeitsraum für einen Mitarbeiter mindestens 8 Quadratmeter groß sein muss. Für jeden weiteren Arbeitsplatz sind weitere 6 Quadratmeter vorzusehen. Nun ist ein Fraktionssaal kein Büro. Die Abgeordneten brauchen dort keine (jedenfalls nicht viele) Schränke oder Rollcontainer, aber sie brauchen einen Tisch und einen Stuhl und damit wären nach meiner Einschätzung

– und ich weiß, wovon ich reden, denn ich habe in jungen Jahren als Organisationsplaner einige hundert Büroarbeitsplätze eingerichtet –

etwa 3 Quadratmeter pro Abgeordnetem erforderlich, wenn unter vernünftigen Bedingungen gearbeitet werden können soll. Das entspräche ungefähr den Mindestanforderungen an die übelsten aller Arbeitsplätze in der Wirtschaft, den so genannten Bildschirmarbeitsplätzen: Arbeitsfläche 1m² + Bewegungsfläche 1,5m² + anteilige Wegeflächen,.

Mit 3,06 m² pro Person käme dies in etwa hin, wenn die AfD in den von der SPD genutzten Saal mit 462 Quadratmetern umziehen dürfte. Als auf die SPD in der letzten Legislatur noch 206 Sitze entfielen, war es da zwar auch etwas enger (2,24 m² pro Person), aber es war eben doch noch um 35% mehr Platz als jetzt bei der AfD.

Mit dem Wechsel der auf 120 Köpfe geschrumpften SPD in den kleineren Saal der AfD würde es natürlich auch für die SPD noch einmal ein Stück enger (2,09 m²), doch wer das als unzumutbar für sich reklamiert, die 1.66 m² bei der AfD aber noch für zumutbar hält, misst offenbar ebenso mit zweierlei Maß, wie es angelegt wurde, um Betrunkene und Schwarze in die „Jim Crow Cars“ der Eisenbahnen zu verweisen.

In früheren Zeiten, so könnte ich mir das vorstellen, hätte man womöglich versucht, zwischen den Fraktionen einen Deal zustande zu bringen. So nach dem Motto: „Wenn ihr freiwillig im kleineren Saal bleibt, bekommt ihr den Vorsitz im Finanzausschuss noch oben drauf …“

Nur mit der AfD klappt das nicht. Da hat man nichts anzubieten. Weder einen Ausschussvorsitz, noch ein bisschen Platz.

Im Gegenteil. Es soll der AfD noch etwas weggenommen werden. Die Grünen plärren das ganz ungeniert in die Welt hinaus:

AfD Politikern sollen – nach Artikel 18 Grundgesetz – Grundrechte, wie das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Befähigung zu öffentlichen Ämtern aberkannt werden, um sie von politischen Ämtern auszuschließen.

Da fallen wir zurück vor das Jahr 1870 in den USA. Denn am 3. Februar 1870 trat der 15. Zusatzartikel in Kraft, mit dem allen US-Bürgern, unabhängig von Rasse und Hautfarbe, das Wahlrecht zugesichert wurde.

 

Leute, ich bin des Fremdschämens müde.

Die politische Auseinandersetzung in Deutschland ist auf einem Tiefpunkt angekommen. Geht es überhaupt noch um die Sache?

Die sich selbst als  demokratische Mitte bezeichnenden Parteien machen es schwer, dies überhaupt noch wahrzunehmen. Die Brandmauer bildet längst den Tellerand eines ganz speziellen Horizonts, der zuverlässig verhindert, dass die auf der Hand liegenden Lösungen für die Hauptprobleme Deutschlands noch wahrgenommen und mit einer Parlamentsmehrheit angegangen werden können.

Der Vernichtungswille, der sich überall abzeichnet, wegen allzu lächerlicher Beschuldigungen durch den Verfassungsschutz wohl aber mit legalen Mitteln nicht umgesetzt werden kann, und sich deshalb in der Totalverweigerung gegenüber der AfD austobt und sich nun – wenn es nach den Grünen im Saarland ginge – auch mit Grundrechtsbeschränkungen Bahn brechen soll, ist einfach nicht mehr nachvollziehbar und erinnert unangenehm an die Epoche der deutsch-französischen Erbfeindschaft. 

Dass dieses tagtägliche Diskriminieren einer Partei, hinter der inzwischen rund 10 Millionen deutsche Wähler stehen, nicht als „Hass und Hetze“ geächtet wird, will ich gar nicht beklagen. Der Zinnober von „Hass und Hetze“, ober- und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, sollte bald aus der Diskussion und vor allem – samt den Meldestellen – aus der staatsanwaltlichen Arbeit verschwinden.

Dass mit der fortgesetzten, völlig legalen Diskriminierung der AfD aber Wut, Zorn und Hass erst gesät werden und das Volk gespalten wird, das muss ausgesprochen werden.

Meine Mutter lehrte mich den Satz:

Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz.

Den möchte ich allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages ans Herz legen, sind sie doch ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet und in der Lage, diesem zu folgen.