Absurdes Vorkaufsrechtstheater

Ein Gesetzentwurf, der den Kauf einer Immobilie von einem Unbedenklichkeits-Attest des Verfassungsschutzes dergestalt abhängig machen soll, dass die Gemeinde, in deren Gebiet die Immobilie liegt, ein Vorkaufsrecht geltend machen könne, ist zwar offenbar in Vorbereitung, die Umsetzung im wirklichen Leben wird allerdings voll in die Katastrophe führen.

Heute ist es so, dass ein Verkäufer sein Haus anbietet. Ob über einen Makler oder über ein Immobilienportal ist dabei egal. Danach trampelt eine Horde von Interessenten durch das Haus oder die ETW, ggfs. auch über das Baugrundstück oder durch den Wald, und wenn der Verkäufer sich mit einem Interessenten einig wird, verabredet man kurzfristig einen Notartermin. Es soll sich ja keiner mehr anders überlegen.

Im Entwurf des Kaufvertrags, der mit dem Notar besprochen wird, ist neben dem vereinbarten Preis und dem  Zahlungstermin in der Regel auch festzuhalten, wann der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgen soll, d.h. ab wann der Käufer die Immobilie nutzen kann. Der Käufer wird nun also den endgültigen Gang zur Bank antreten, um das benötigte Darlehen fest zu machen, und er wird seinerseits seinen bisherigen Mietvertrag zum verabredeten Übergabetermin der Immobilie kündigen, bzw. seine bisherige Bleibe ebenfalls zu diesem Termin verkaufen wollen. Sind diese Abhängigkeiten so weit geklärt, kann der notarielle Kaufvertrag unterschrieben werden.

Das wird künftig anders ablaufen.

Sobald der Notar, der durchaus in München sitzen kann,  um einen Beurkundungstermin gebeten wird und dabei erfährt, um welche Immobilie es sich handelt, wird er die Gemeindeverwaltung der Ortschaft anschreiben, in deren Gebiet die Immobilie liegt, was durchaus eine Kleinstadt in Mittelfranken sein kann, anfragen, ob von einem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden soll, und der Gemeinde dazu die persönlichen Daten des potentiellen Käufers, der durchaus in Magdeburg wohnen kann, brieflich mitteilen.

Nun wird der Oberbürgermeister der mittelfränkischen Kleinstadt das Schriftstück des Notars erhalten. Vor dort aus wandert es weiter an die zuständige Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes, die dann die Daten des potentiellen Käufers an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz weiterreichen wird, mit der Bitte, die politische Zuverlässigkeit desselben und seine Verfassungstreue zu bescheinigen, bzw. Erkenntnisse mitzuteilen, die es der Gemeinde angeraten erscheinen lassen könnten, dem Kauf nicht zuzustimmen. Der bayerische Verfassungsschutz wird feststellen, nicht zuständig zu sein, und die Anfrage an die Schlapphüte in Sachsen-Anhalt weiterleiten. Gut, wenn dort schon etwas gegen den Käufer vorliegt. Dann kann die Antwort schnell erfolgen.

Schlecht, wenn nichts vorliegt, dann wird der gute Mann nämlich erst einmal zum Prüffall. Es wäre ja nicht auszudenken, wenn der Verfassungsschutz eines anderen Bundeslandes grünes Licht gibt, und kaum ist der Kaufvertrag unterschrieben, stellt sich heraus, dass der potentielle Käufer vor drei Jahren auf Twitter einmal etwas gepostet hat, was die SA in den Ehrendolch hat eingravieren lassen. Also muss der Käufer wenigstens grob durchleuchtet werden. Wer sich die Inhalte des Gutachtens zum AfD-Verbot angesehen hat, weiß, dass schon harmloseste Meinungsäußerungen oder ein Foto, auf dem eine Person gemeinsam mit einer anderen Person – wenn auch im Abstand von 10 Metern als Passant im Hintergrund – abgebildet ist, vollständig genügen sollen, um den Verbotsantrag gegen eine ganze und ziemlich große Partei zu untermauern.

Also informiert der Verfassungschutz aus Sachsen-Anhalt den bayerischen Verfassungsschutz, der wiederum den Bürgermeister der Kleinstadt informiert, es lägen durchaus bedenkliche Erkenntnisse vor. Bis dahin sind 3 Wochen bis 3 Monate ins Land gegangen.

Jetzt lässt der Bürgermeister beim Notariat anfragen, um welchen Kaufpreis es denn beim beabsichtigten Immobiliengeschäft geht. Der Notar steigt in die inzwischen schon leicht angestaubte Akte ein und teilt dem Bürgermeister mit, es ginge um insgesamt 1,35 Millionen Euro.

Der Bürgermeister setzt das Thema auf die Liste der Punkte für die nächste Gemeinderatssitzung und trägt dort zwei Wochen später vor, dass die Gemeinde wohl 1,35 Millionen Euro für das Anwesen am Kirchweg 17 aus der Kasse nehmen müsse, weil sonst dort möglicherweise ein Gefährder Einzug halten werde. Nach ausufernder Diskussion bittet der Gemeinderat der Freien Wähler um Vertagung. Schließlich sei die Gemeinde sowieso schon pleite, außerdem habe man für die Immobilie keine Verwendung, andererseits drohe natürlich eine gewisse Gefahr. Man müsse da in Ruhe darüber nachdenken.

Inzwischen kennen alle Gemeinderäte Name,  Anschrift, Geburtsdatum und Schuhgröße des potentiellen Käufers. Alle googeln. Einer hat einen Schwager in Magdeburg. Den ruft er an. Der weiß aber auch nichts.

Vier Wochen später, nächste Gemeinderatssitzung. Weil man über den Käufer nichts herausfinden kann, ist er verdächtig. Die Gemeinde wird von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Der Anbau ans Feuerwehrhaus für das neue Tanklöschfahrzeug muss eben warten.

Nach acht Wochen, womöglich aber auch erst nach einem halben Jahr, erfährt der Notar, dass die Gemeinde kaufen wird, und teilt dies an Verkäufer und Käufer mit. Verkäufer und Bürgermeister treffen sich beim Notar und unterschreiben.

Der geprellte Käufer nimmt sich einen Anwalt, der die Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts bestreitet. Sein Mandant sei ein unbescholtener Bürger, der noch nicht einmal einen Punkt in Flensburg habe. Es wäre auch zu klären, ob die Gemeinde, bzw. deren Repräsentanten, eventuell spezielle Interessen  damit verfolgen, die mit der Person des Käufers gar nicht in Zusammenhang stehen.

Der Fall landet vor Gericht. Der Bürgermeister legt das Schreiben des Verfassungsschutzes vor. Dem Richter reicht es nicht, dass „Bedenken bestünden“, er will wissen welche. Die Verhandlung wird vertagt. Ein Mitarbeiter des Sachsen-Anhaltinischen Verfassungsschutzes wird als Zeuge vorgeladen. Der erscheint beim zweiten Termin tatsächlich, zeigt dem Richter hinter vorgehaltener Hand das die Kontaktschuld beweisende Foto und den Screenshot des drei Jahre alten Tweets. Der Richter fragt: „Und sonst habt ihr nichts?“ „Noch nicht. Wir können aber noch weiterforschen, wenn Sie das wünschen“, antwortet der Verfassungsschützer.

Der Richter entlässt den Zeugen und verkündet nach der Mittagspause das Urteil: Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde waren nicht erfüllt. Der Verkauf an die Gemeinde ist rückabzuwickeln. Dem potentiellen Käufer sind eventuell entstandene Schäden gegen Nachweis zu ersetzen.

Der Käufer macht geltend, dass er seit vier Monaten im Hotel wohnt, seine gesamte Habe bei einer Spedition hat einlagern müssen, was Kosten verursacht habe, die die Gemeinde zu tragen hat. Außerdem verlangt er für alle erlittenen Unannehmlichkeiten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die Immobilie werde er nicht mehr erwerben, denn durch die öffentlich gewordenen Nachforschungen des Gemeinderates sei der ihm vorauseilende Ruf bereits soweit beschädigt, dass er in dieser Gemeinde wohl nicht mehr glücklich werden könne. Die Hotel- und Lagerkosten müssten also für weitere drei Monate getragen werden, bis er wieder irgendwo eine passende Mietwohnung gefunden habe.

Da trumpft der Bürgermeister noch einmal so richtig auf: „Selbst wenn Sie die Immobilie noch haben wollten, Sie Rechter, Sie, es ginge nicht mehr. Die Gemeinde hat das Gebäude bereits abreißen lassen. An seiner Stelle wird eine neue McDonalds Filiale mit Drive-In-Schalter entstehen! Alles schon in trockenen Tüchern.“

An dieser Stelle will ich diese Geschichte abbrechen. Jetzt noch auszuführen, dass der Betreiber der neuen Burger-Bude niemand anderes als der Gemeinderat Alois X. sein werde, der auch das Restaurant zum Goldenen Bären betreibt, würde einfach zu weit führen.

Es genügt zu wissen, was bisher schon zu erkennen ist:

  • Das Vorkaufsrecht wird zu massiven bürokratischen Aufwänden und Verzögerungen führen, die Planbarkeit ist für Käufer und Verkäufer erst einmal dahin.
  • Die Ausübung des Vorkaufsrechts wird in nahezu allen Fällen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, möglicherweise über einen langen Instanzenzug hinweg.
  • Die Mehrzahl der Gemeinden wird an der Finanzierung nicht geplanter Ausgaben scheitern.

Der ganze Gesetzentwurf riecht danach, dass allen Nichtstrammlinken wegen dieses Damoklesschwerts die Lust vergehen soll, überhaupt eine Immobilie erwerben zu wollen.

Das Argument, das gegen diesen Verdacht schon bereitliegt, lautet: „Was wollen Sie denn? Wer nichts zu verbergen hat, hat doch auch nichts zu befürchten.“

 

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