Der Staat bedient sich seiner Kassen
Gehören die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen automatisch dem Staat? Na klar. Wem denn sonst? Der Staat alleine bestimmt darüber, wer unter welchen staatlich festgesetzten Bedingungen wieviel einzuzahlen hat, und der Staat alleine bestimmt darüber, wer unter welchen staatlich festgesetzten Bedingungen etwas davon erhält. Die einzige – unsichtbare und nirgends festgeschriebene – Obergrenze für Beitragseinnahmen, wie auch die Untergrenze für Leistungen ist die Angst, ein Über- oder Unterschreiten könnte einen offenen Aufstand auslösen. Wem also gehört ||| … weiterlesen